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OA mit/ohne widerruflicher Verpflichtungserklärung

Begonnen von nomen_est_omen, 25. April 2010, 18:48:18

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nomen_est_omen

Es ist ja so, dass der OA ohne Widerruf von Anfang an seine "normalen" Bezüge bekommt, der OA mit Widerruf seinen Sold als GWDler und nach 6 Monaten im Falle der Weiterverpflichtung dann die Differenz zu ersterem rückwirkend ausgezahlt bekommt.
Nun habe ich vor einigen Tagen gelesen, dass es so sei, dass der OA mit Widerruf trotz Nachzahlung Einbußen machen muss, somit letztendlich nicht die vollen Bezüge nach den 6 Monaten erhalten hat im Gegensatz zum OA o.W..
Ist das richtig und wenn ja, um was für eine Differenz handelt es sich dabei?

Und noch eine zweite Frage: Wenn der OA mit Widerruf pro forma als normaler GWDler eingestellt wird, trägt er dann, im Gegensatz zum OA ohne Widerruf, die silberne Kordel der Offizieranwärter?


RD

Es ist selbstverstaendlich weniger als die Differenz, dabei musst du aber auch bedenken dass gwdler heimfahrten, unterkunft und verpflegung "geschenkt" kriegen. Die gwdlOAs duerfen selbstverstaendlich nicht die Silberlitzen tragen, dies ist den "echten" OAs vorbehalten.

nomen_est_omen

Rein interessehalber noch:

Mit was für einem Prozentwert werden wohl OAs mit Widerruf tendenziell vertreten sein?

mailman

Das wird dir wohl niemand beantworten können.

Ich würde aber mal vermuten das der Anteil von Soldaten mit Widerruf wohl allgemein nicht so hoch ist.

Andi

Zitat von: mailman am 26. April 2010, 10:32:02
Ich würde aber mal vermuten das der Anteil von Soldaten mit Widerruf wohl allgemein nicht so hoch ist.

Wieso? Der Anteil dürfte bei 95% liegen, sonst dürfte man wohl davon ausgehen, dass die Bewerber schlecht beraten werden.
Männliche Soldaten auf Zeit mit Widerrufsrecht machen in der Regel ein großes finanzielles Plus im Gegensatz zu denen, die direkt die SaZ Bezüge erhalten. Alleine die wegfallenden Fahrtkosten machen schnell 300€ im Monat aus, dann noch mal ca. 200€ für Verpflegung und 100€ für die Unterkunft im Monat - das läppert sich.

Gruß Andi
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dadschke

Ich hoffe, meiN post passt jetzt hier rein^^  Und zwar auch aus Interesse: WIe lange dauert es in etwa, wenn ich meinen Widerruf beispielsweise nach dem 3. Dienstmonat zurückziehe(also dann als SaZ gelte) bis ich die Nachzahlung von 20,45€/Monat bekomme? Kommt die gleich mit dem ersten "vollen" Gehalt?

BulleMölders

Meines Wissens nach kannst du deinen Widerruf nicht mal eben zurückziehen. Wenn du mit Widerruf unterschreibst läuft der 6 Monat.

RD

Zitat von: BulleMölders am 24. Mai 2010, 19:12:13
Meines Wissens nach kannst du deinen Widerruf nicht mal eben zurückziehen. Wenn du mit Widerruf unterschreibst läuft der 6 Monat.

Der Widerruf kann zu jedem gewünschten Zeitpunkt zurückgezogen werden - völlig egal ob man 5 Minuten oder 5 Monate dabei ist.

StOPfr

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MediNight

Offizieranwärter auf Widerruf bekommen Wehrsold wie Grundwehrdienstleistende und auch die gleichen sonstigen Leistungen, also freie Fahrten zum Dienstort mit der Deutschen Bahn, Mobilitätszuschläge, freies Essen, etc.! Nach dem Verzicht auf den Widerruf sind sie SaZ und alle Vorteile, die sie als Wehrpflichtige hatten sind weg!

Als Nachzahlung bekommen Sie für jeden Tag als GWDL dann eine Pauschale, deren genaue Höhe ich leider nicht kenne! Ich mutmaße aber, dass es sich hierbei um die erwähnten € 20,45 handelt!

dadschke

ja das weiß ich ja schon alles. Aber ich wollte wissen, wie schnell man diese NAchzahlung bekommt? Dauert das durch Verwaltung, Bürokratie etc. mehrer Wochen oder Monate oder bekommt man das inneralb von wenigen Tagen nach der Ernennung zum SaZ oder mit dem ersten SaZ-Gehalt?

wolverine

Jeder Antrag und jede Zahlung beim Bund dauern ein bisschen; rechnen Sie ´mal so einen Monat. Das kommt meistens hin. Wenn es früher kommt, freuen Sie sich und wenn es länger dauert nerven Sie den ReFü.
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