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Lohnsteuerkarte vom alten Arbeitgeber

Begonnen von Gholam, 19. Mai 2010, 15:12:13

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AriFuSchr

....das ist mit Verlaub Unfug, jemand der seine LStK verliert, darf nicht mit StKl 6 "bestraft" werden.

Die LStK wird dann mit den alten Daten und dem Vermerk ERSATZLOHNSTEUERKARTE (kostenpflichtig)neu ausgestellt.

Jede weitere Lohnsteuerkarte hat dann die Klasse VI.

Übrigens sind Schreiben aus dem Jahre 2003 im Steuerrecht ungefähr so aktuell wie Brieftauben zur Nachrichtenübermittlung  ;D
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

2010

AriFuSchr Du hast den vollen Durchblick!
Habe gerade mal in meinen Notizen nachgesehen, alles korrekt was Du sagst.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung.

BulleMölders

Als Finanzbeamter kann ich die Angaben von AriFuSchr voll und ganz bestätigen.

Auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung wenn mindestens eine weitere Steuerkarte mit Klasse VI ausgestellt wurde ist richtig. Das zuständige Finanzamt bekommt eine esntsprechende Mitteilung über den Vorgang.

AriFuSchr

#18
.... wäre ja schon schlimm wenn es nicht so wäre, bei einer Befugnis nach § 3 StBerG  ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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