Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wehrdienst - Welche "Gelder & Kosten" werden weiter geführt, welche nicht?

Begonnen von Tom1361991, 02. Juni 2010, 15:39:08

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Tom1361991

Hallo liebe Leute,
ich bin mir nicht ganz sicher welche Gelder & Kosten weiter gezahlt werden und welche nicht bzw. was die BW davon dann ab Dienstantritt übernimmt... Hat da jemand ne Ahnung von?

1) Kindergeld?
2) Unterhalt? (des getrennten Elternteils)
3) Kosten der Versicherungen? (Krankenversicherung, Unfallversicherung etc.)

Danke für die Antworten  ;)

LG

Tom

HaDo

1.) kindergeld wird während für die dauer der armeezeit (GWDL/FWDL u.A.) ausgesetzt und anschließend kann die zahlung wieder beantragt werden

2.) es gibt eine unterhaltsicherungsbehörde (oder so ähnlich), die die leistungen welche du einst bekamst (arbeitslosengeld, kindergeld, o.Ä.) übernimmt wenn du damit bisher z.B. eine wohnung unterhalten hast, oder zuvor an der miete beteiligt warst

3.) weiß ich selber noch nicht genau...

@tom: beziehe aber noch weitere meinungen mit ein, es muss nicht alles stimmen, was ich sage und kann ggb. ergänzt/korrigiert werden :D

zudem gibt es broschüren und infoseiten über/für wehrpflichtige/-dienstleistende, die manchmal recht informativ sind

miller_inc

Mit Unterhalt meint er was anderes!

Du musst wissen, deine Eltern sind dir nicht unterhaltspflichtig, da du ja 18 oder älter bist.
Ausnahmen sind:
- Du bist soweit behindert, dass du nicht in der Lage bist, dich selbständig zu versorgen. Dann sind deine Eltern Unterhaltspflichtig solange du lebst. Trifft aber nicht auf dich zu.
- Du bist 18, 19 oder 20 Jahre alt und besuchst eine allgemeinbildende Schule oder ich glaube auch Ausbildung. Dann bekommst du sog. Barunterhalt i.H.v. 640€ wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst. Den teilen sich deine Eltern, falls sie getrennt sind, dafür gibt es noch weitere Regeln.
- Du bist nicht älter als 25 und studierst ein einer Universität/Fachhochschule/Akademie. Auch hier Barunterhalt.

Da du im Wehrdienst versorgt wirst (Du bekommst Sold, Verpflegung und Unterkunft), bist du auch deswegen nicht unterhaltsberechtigt.

Zur KV: Die Bundeswehr hat eigene Ärzte, von denen du die medizinische Versorgung erhältst. Deshalb keine KV. Du bist ja bei deiner Mutter/ deinem Vater mitversichert (-> Familienversicherung), sodass du ja keine Beiträge zu zahlen hast. Ob du das der KV melden musst oder die BW es tut, weiß ich nicht. Bei priv. KV übernimmt die Bundeswehr die Ruhebeiträge. Wie man das beantragt weiß ich jedoch nicht.

Kindergeld:
Ab 18 bekommst du kein Kindergeld, außer du bist: Schüler/Student oder machst eine Ausbildung und nicht älter als 25 Jahre und deine Einkünfte und Bezüge sind nicht höher als 8004€ im Jahr bzw 667€ im Monat.
Das heißt bis du dein Abi oder anderen Schulabschluss hast bekommst du KG, dann bis zu 4 Monate (Zwangspause) zwischen Schule und Wehrdienst und dann wenn du studierst/Ausbildung machst.

Auch hier wieder Ausnahmen:
Wenn du während deiner Dienstzeit bei der Bundeswehr zum Uffz, Feldwebel oder Offizier ausgebildet wirst, bist du Kindergeldberechtigt bis du den jew. Dienstgrad erreicht hast (Also als Uffzanwärter zum Uffz, als als Feldwebelanwärter zum Fw und als Offizieranwärter zum Leutnant). Hier musst du aber wissen dass du halt nicht mehr als 667€ Einkünfte und Bezüge im Monat haben darfst, da du sonst nicht mehr Kindergeldberechtigt bist. Praktisch gesehen ist es also so: Wenn du sofort zusagst als Soldat auf Zeit, dann bekommst du  kein Kindergeld da du im Monat schon ~1000€ verdienst. Wenn du jedoch SaZ mit Widerruf bist (du entscheidest dich erst später ob du bleibst oder gehst), bekommst du im Monat weniger als 667€ und wärst so mit Kindergeld berechtigt bis du dich entscheidest.

ulli76

Bei dem letzten Punkt bin ich mir aber nicht sicher. Kann auch sein, dass das mal geändert wurde. Zumindest war es damals bei mir und meinen Eltern so, dass es nicht als Ausbildung angerechnet wird- ich glaub, weil das Gehalt zu hoch dafür ist. Und meine Eltern haben kein Kindergeld mehr für mich bekommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

AriFuSchr

beim Kindergeld werden (wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind) die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit einbezogen. Sobald diese den Freibetrag übersteigen, entfällt der Anspruch auf Kindergeld (Übergang mit sog. Härteklausel)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Tom1361991