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Noch Chancen bei der Bundeswehr?

Begonnen von a12, 04. Juni 2010, 18:45:36

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a12

Moin
Ich hatte vor eineinhalb Jahren die Musterung gehabt und wurde auf T2 gemustert. Zu dem zeitpunkt stand ich aber kurz vor einer Gerichtsverhandlung wegen 2 Straftaten habe es dort auch gesagt und mir wurde gesagt ich soll abwarten bis ich meine Strafe bekommen habe und wiederkommen. Ich wollte nun wissen bevor ich dort hingehe was ich überhaupt noch für möglichkeiten bei der Bundeswehr habe und ob sie mich überhaupt noch annehmen? Ich würde gerne zum Heer. Außerdem habe ich nur einen Hauptschulabschluss. Ein Danke für die Antworten schon mal im vorraus.

ulli76

Was ist denn bei der Gerichtsverhandlung rausgekommen und wie alt bist du?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

RD

"Noch Chancen bei der Bundeswehr?"

Als Zeitsoldat: Nein.
Als Grundwehrdienstleistender: Vielleicht. KWEA anrufen.

a12

Also ich musste 50 Sozialstunden machen. Ich hatte davor aber schonmal 40 Sozialstunden für eine andere Sache aufgebrummt bekommen, es steht aber in keiner Akte es ist nur vermerkt. Ich bin 19 Jahre alt.

Bobby

Ich mache auch mein gwdl + in nächster zeit fwdl viell auch länger und hatte auch 3 gerichtsverhandlungen + 2x verurteilt aber nur sozialstunden + sozialer trainingskurs.. :)
also es geht ^^

ulli76

Kommt immer drauf an, wofür das war- aber gut sieht´s nicht wirklich aus.
Und realistischerweise wird´s wegen dem Schulabschluss nur für die Laufbahn der Mannschafter reichen. (Auch wenn Hautpschulabschluss für die UffzLaufbahn reichen würde- aber es gibt zu viele besser qualifizierte Bewerber)
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a12

Und wie lange kann mann als Mannschafter bei der Bundeswehr bleiben?

BulleMölders

Im Regelfall 4 Jahre. Es gibt auch Mannschafter mit 8 Jahren aber das sind absolute Ausnahmen und auf eine solche Ausnahme sollte man sich in seiner Lebensplanung nicht verlassen.

mailman

In der Laufbahn als SaZ höchstens 4 Jahre. Es gibt noch ien paar Aussnahmen sodaß man auch 8 Jahre bleiben kann. (Sofern es derartige Posten noch gibt)

Die Strafen könnten in der Tat zum Problem werden, mir fällt nur gearde der § im SG nicht ein der die Hindernisse der Berufung in dem Fall erläutert.

Und selbst wenn die Grenzen die da aufgeführt werden kann man deswegen indirekt immer noch für nicht geeigent befunden werden.

a12

Wenn ich mich beim Grundwehrdienst Verdammt gut anstelle könnt ich denn verlängern also auf vier Jahre oder länger?

RD

Zitat von: a12 am 04. Juni 2010, 19:06:32
Wenn ich mich beim Grundwehrdienst Verdammt gut anstelle könnt ich denn verlängern also auf vier Jahre oder länger?

Nein.

ulli76

#11
Die SaZ 8 Stellen für Mannschafter gibt´s noch- da werden aber nur die Besten genommen. Viele Bewerber- wenig Stellen. Oft Kraftfahrer mit vielen Scheinen (u.a. Bus)- da die Bundeswehr einiges in die Kameraden investiert und dann natürlich gerne länger was davon hätte.
In der Kombination EinsSan/Kraftfahrer gibt´s das auch schon noch mal- auch ohne OSG-Dienstposten (zumindest gab es das mal im KdoSES- wegen entsprechendem Mangel)

@mail: Wenn´s nur Sozialstunden waren, wird es vermutlich nicht so schwerwiegend gewesen sein, dass es direkt ein Berufungshindernis ist. Aber bei der Eignung bzw. Bewerbervergleich macht es sich zumindest nicht wirklich gut.

Wir hatten ja vor kurzem den Fall hier im Forum, wo keiner von uns davon ausgegangen war, dass es daran scheitern würde. Und trotzdem hat der Bewerber ne mehrjährige Sperre bekommen.
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a12

Nagut danke für eure Antworten werde es aber auf jeden fall nochmal versuchen.

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