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SAZ AUF WIDERRUF

Begonnen von Nightfire, 13. Juli 2010, 11:59:24

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StOPfr

Es hängt doch nicht davon wie Du Dich selbst bezeichnest. Wenn Du Fw schreiben würdest stünden Dir auch keine höheren Bezüge zu. Du hast doch entsprechende Zusagen und Verträge (mit Widerrufsklausel); die sind gültig und bilden die Basis für Berufung, Ernennungen, Besoldungen, Abrechnungen usw.
Dass ReFü neuerdings in Masse keine Ahnung von solchen Vorgängen haben sollen und an die WBV verweisen, kann ich nicht glauben.
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GermanAirforceElo

Es geht ja nur um das zusätzliche (FA) nach dem Dienstgrad. Da ich momentan ja nur Gefreiter bin und auch nur Wehrsold beziehe. Da dachte ich wenn ich dann zum OG ernannt werde, sind die 6 Monate Widerrufsfrist um und ich werde OG (FA), bekomme dann irgendwann die Nachzahlung. Nur hieß es jetzt dass ich kein Anspruch auf die Nachzahlung hätte, da man ja erst ab Ernennung zum SaZ Dienstbezüge bezieht (und vllt auch nachgezahlt bekommt?), naja ich lasse mich da mal überraschen :)


Und das mit dem Refü stimmt bei mir wirklich. Ich habe ihm die Lage geschildert, er hat eben in seinem Rechner nach meinem Profil gesucht, meinte in etwa "Ja, sie sind hier als GWDler eingetragen, nicht SaZ", dann meinte ich dass ich sogesehen ja schon SaZ 13 bin, nur eben mit Widerruf unterschrieben habe und sich daher mein Status ergibt, meinte er in etwa "Das höre ich jetzt zum ersten mal. Wenn sie was nachgezahlt bekommen sollen, müssen sie sich an die Wehrbereichsverwaltung West wenden."

Nightfire

Kann ich nur Bestätigen.So in etwa lief es auch bei meinem Rechnungsführer ab.Schauen wir mal,was die Zeit so mit sich bringt  :)

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