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Vermögensschaden des Bundes : Heilbehandlungskosten

Begonnen von tremonia, 07. August 2010, 11:30:58

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tremonia

Hallo zusammen,

vorab eine kurze Zusammenfassung worum es geht.

Vor meiner damaligen Einziehung wurde ich auf einer Party geschuppst, sodass ich mich so schwer verletzte das ich nachträglich ausgemustert worden bin. Nun nahm vor einiger Zeit ein Sachbearbeiter der Bundeswehr zu mir Kontakt auf, um die Sache zu klären, wegen der Kosten etc. Ich schilderte ihm wie es war, nun bekam ich heute die Aussage des Schädigers zugeschickt, mit der Bitte um eine Stellungnahme, da der Schädiger alle Schuld von sich wies und die Schuld vielmehr auf mich schob, was aber alles nicht stimmt. Die komplette Aussage entspricht nicht dem, was andere aussagen oder wie ich es gesehen hab.

So nun meine Frage. Was kommt auf mich zu. Was kann ich machen? Anwalt einschalten? nochmals meine Stellungnahme schreiben, aber dann drehen wir uns im Kreis? Muss ich wohl am Ende noch auf den Kosten sitzen bleiben?

Bitte um schnelle antworten. Danke

LG

BulleMölders

Ich verstehe nicht wo hier ein Zusammenhang zu einem Bundeswehrforum sein soll? Außer der Ausmusterung.
Was für Kosten sollen das denn sein, für die dich die Bundeswehr Haftbar machen will?

Ansonsten kann man generell nur sagen, da es sich um einen Rechtsfall handelt und eine Rechtsberatung nur von Anwälten vorgenommen werden darf, wirs du dir wohl einen solchen nehmen müssen.

RekrKp8

Edit: Ok völliger Quatsch, da außerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Liegenschaft.

Zebra

Grundsätzlich sind Vermögensschäden des Bundes auch außerhalb der Dienstzeit und außerhalb der Liegenschaft möglich.

Kann es sein, dass du formell schon Soldat warst, deinen Dienst aber noch nicht angetreten hattest. Beispielsweise ist der 01.0X ein Samstag und du musstest erst am darauf folgenden Montag antreten?

MkG

Zebra

apollo98

@Zebra
Deine Vermutung paßt. Er hätte wohl am 04.01.2010 antreten müssen und war somit bereits seit dem 01.01.10 Soldat. Der Unfall hat sich am 01.01.10 zugetragen.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

RekrKp8


ulli76

Das ist ganz einfach: Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, muss der dem Bund die Behandlungskosten ersetzen. Wenn der nicht zu kriegen ist, musst du nix zahlen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


tremonia

@ ulli76.

Also heißt das nun, dass ich auf jeden Fall nicht selbst für die Kosten aufkommen muss? Also er hat ja in seiner Aussage geschrieben, das er mich umgestoßen hat, allerdings das ich vorher die Hand erhoben habe, was aber nicht stimmt. Also einen Anwalt brauch ich mir nicht nehmen?

Danke für die Antworten schonmal.

LG

ulli76

Ob du dir nen Anwalt nehmen musst, musst du selber entscheiden- kann ja auch sein, dass er dich noch anzeigt oder so. Ggf. will ja auch seine Krankenkasse die Kosten von dir erstattet haben
Und nein, du musst an die Bw nix zahlen. Selbst wenn du im besoffenen Kopp auf die Fresse fällst, musst du nix zahlen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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