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Einberufungsbescheid

Begonnen von sam1986, 09. August 2010, 11:01:27

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sam1986

Hallo Leute,

habe mal eine Frage auf die ich noch keine Antwort im Forum gefunden habe.

Habe mich freiwillig zur BW für Oktober 2010 gemeldet und auch Ende Mai die Unterlagen für meine Verwendung und die ganzen Formulare bekommen. Habe sie ausgefüllt und gleich wieder zurück geschickt.

Bekomme ich jetzt noch mal ein Schreiben? So quasi einen offiziellen Einberufungsbescheid, den ich meinem derzeitigen Arbeitgeber vorlegen kann (die Meldung für die Krankenkasse und die Urlaubsmeldung habe ich beim ersten Schreiben schon bekommen). Oder kommt da nichts mehr nach?

Möchte meinem Arbeitgeber nur nicht zu früh von der BW berichten, da ich noch in der Probezeit bin und nur 2 Wochen Kündigungsfrist habe. Will ja nicht bis zum Oktober auf der Strasse stehen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Sam

RekrKp8

Sie erhalten als Wehrpflichtiger einen "Einberufungsbescheid". Welche Unterlagen für Ihre Verwendung waren das genau? Auf Ihrem Einberufungsbescheid steht in fettgeschriebenen Buchstaben "Einberufungsbescheid". Solange Sie den nicht haben, sind Sie noch nicht einberufen, Ihren Wehrdienst abzuleisten. Aber der wird sicherlich bald kommen. Es kann natürlich sein in seltenen Fällen, dass das erst Ende September geschieht. Ihrem Arbeitgeber brauchen Sie nicht melden, wenn Sie noch keinen Einberufungsbescheid erhalten haben. Aber auch dann darf er Ihnen nicht einfach kündigen, da Sie als Wehrpflichtiger einen besonderen Kündigungsschutz haben.

Ich würde so handeln, dass ich meinem Arbeitgeber noch nichts melde, solange ich nichts schriftlich habe.

sam1986

Hi,

vielen Dank für die nützlichen Infos.

Auf den Unterlagen stand nur, wo ich meine AGA ableiste und wie meine weitere Verwendung aussieht (Bin SAZ 8)

Dann warte ich weiter ab - wollte nur mal nachfragen, nicht dass ich noch irgendeine Frist übersehe.

Meinen Arbeitgeber informiere ich dann so schnell wie nötig, so langsam wie möglich  ;)

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