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SaZ4 + Widerruf + Dienstantritt

Begonnen von marber, 28. August 2010, 23:57:21

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marber

Guten Abend zusammen,


ich war vor einigen Monaten im ZNwG und habe die Tests dort auch bestanden, allerdings keinen Vertrag o.Ä. unterschrieben. Nach einigen Wochen habe ich mich dann beim Einplaner telefonisch gemeldet und die Bewerbung wiederauferleben lassen. Einstellung als SaZ4 Mannschafter (mit Widerruf)  zum 01.01.2011. (Zusage via E-Mail)
Heute habe ich dann endlich Post erhalten: "Einberufung zum 9-monatigen Grundwehrdienst" [...] ?!

Durch die Einstellung mit Widerruf war mir zwar bewusst dass ich die ersten 6 Monate als Grundwehrdienstleistender geführt werde (sprich Bahnberechtigungsausweis etc.), aber ist es auch eine normale Vorgehensweise dass man einen "stinknormalen" Einberufungsbescheid erhält?
Standort und Einheit sind mit den Angaben der E-Mail des Einplaners identisch.

Ich werde am Montag zur Sicherheit nochmal dort anrufen, bin nur im Moment etwas verwirrt...

Danke für Eure Hilfe.
Viele Grüße

marber

Kann leider aufgrund des fehlenden Accounts nicht editieren - Das ganze gehört wohl eher in die Kategorie "Bewerbung und Dienstantritt". Wäre nett wenn ein Admin das verschieben könnte und meinen Text zwecks Übersicht löschen würde, recht herzlichen Dank.

StOPfr

Die Einberufung zum GWD dürfte sich mit dem SaZ-Einstellungsverfahren gekreuzt haben. Du bist während der Widerrufsfrist zwar formal im GWD-Status, wirst dazu aber nicht als GWDL einberufen. Nimm Montag Kontakt mit dem Einplaner auf und kläre den Vorgang. Achte auf schriftliche Bescheide; mündliche Zusagen reichen nicht.
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marber

Gut, also war der Zweifel berechtigt... Ich finde es nur sehr merkwürdig dass die Einheit und der Standort identisch mit der Einplanung als SaZ sind.

E-Mail des Einplaners:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

wunschgemäß habe ich Sie heute umgeplant.

Ihr Dienstantritt wird der 03. Januar 2011 sein, Ihre neue
Grundausbildungseinheit (zugleich auch Stammeinheit) wird die X./XxXxx X in
Entenhausen.
Eine Einplanung zu einem früheren Dienstantritt ist nicht möglich.
Die entsprechenden Unterlagen gehen Ihnen per Post zu, nachdem das
Führungszeugnis hier vorliegt.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg in Entenhausen.



Ich hab diese E-Mail keineswegs als 100% Zusage gesehen, es ist halt nur komisch dass in der Einberufung zum Grundwehrdienst exakt die gleichen Daten angegeben sind.


Morgen früh werde ich dort anrufen, danke für die Hilfe.
Grüße

apollo98

Freiwilligenbewerber mit widerruflichen Verpflichtungserklärung erhalten in der Tat einen "stinknormalen" Einberufungsbescheid zum GWD vom KWEA.
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

StOPfr

Zitat von: apollo98 am 29. August 2010, 18:25:36
Freiwilligenbewerber mit widerruflichen Verpflichtungserklärung erhalten in der Tat einen "stinknormalen" Einberufungsbescheid zum GWD vom KWEA.
Als "Einberufung zum 9-monatigen Grundwehrdienst"?
Man lernt nie aus... Nun ja, ein Gespräch mit dem Einplaner dürfet dann letzte Bedenken ausräumen.
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marber

Falls es von Interesse sein sollte:

Auch als SaZ mit Widerruf wird man erst einmal als Wehrdienstleistender eingestellt. Nach 6 Monaten wird dann die Frage gestellt ob man weiter machen möchte... Etwas konfuse Verfahrensweise, aber dennoch irgendwo nachvollziehbar. ;)

Mugen

Soweit ich das weiß, kann man auch schon früher vom Widerruf zurücktreten, also schon bevor die 6 Monate abgelaufen sind.

StOPfr

#8
Keine Frage. Das geht mW eigentlich jederzeit, wenn man für sich eine verlässliche Entscheidung getroffen hat.

@marber
Vielen Dank für die Rückmeldung. Immerhin ist das jetzt für Dich geklärt und ich habe auch etwas gelernt  ;)!  
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