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KDV-Saz

Begonnen von streetzwe, 02. Oktober 2010, 13:32:41

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schlammtreiber

Zitat von: snake99 am 08. Oktober 2010, 11:38:18
Wobei du zugeben musst Schlammi, dass in sehr viele KDV Anträgen die Formulierung wie:

"Ich lehne aus XYZ Gründen jegliche Form von körperlicher Gewalt oder Waffengewalt ab!" zu finden sind.

Natürlich. Das ändert aber nichts, gar nichts daran, dass keinerlei solche (wie oben gemutmaßt) Beschränkungen für KDVler im Öffentlichen Dienst, einschließlich der Polizei, existieren.
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ulli76

Ganz einfach: Wehrdienst leistet man, wenn man den Dienst als Zivi oder den Dienst bei der Bundeswehr leistet. Früher war es so, dass die ehemaligen KDV´ler im V-Fall in Lazaretten in der Heimat eingesetzt worden wären.
Dementsprechend gibt es auch Totalverweigerer, die genau damit argumentieren- eben dass sie dadurch einen Krieg auch nicht unterstützen wollen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Zitat von: schlammtreiber am 08. Oktober 2010, 11:55:33
Natürlich. Das ändert aber nichts, gar nichts daran, dass keinerlei solche (wie oben gemutmaßt) Beschränkungen für KDVler im Öffentlichen Dienst, einschließlich der Polizei, existieren.

Da hast du natürlich Recht. Schriftlich gibt es keine niedergelegten Einschränkungen für sich bei der Polizei bewerbende KDV'ler ;) Die Behörde muss jedoch auch keine detaillierten Gründe angeben, sofern sie sich dazu entscheidet einen Bewerber abzulehnen ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Es werden aber nicht vermehrt KDV´ler bei solchen Jobs abgelehnt. Gibt schließlich verschiedene Gründe zu verweigern. Viele haben noch nicht mal was mit dem Waffengebrauch an sich zu tun, sondern, z.B. damit, dass man kriegerische Auseinandersetzungen zwischen zwei Staaten/Volksgruppen etc. nicht als probates Mittel ansieht und das nicht unterstützen will. Trotzdem muss man Waffeneinsatz zur Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz im Innern nicht ablehnen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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ARMY STRONG

Zitat von: ulli76 am 08. Oktober 2010, 11:56:28
Ganz einfach: Wehrdienst leistet man, wenn man den Dienst als Zivi oder den Dienst bei der Bundeswehr leistet.

Ahjaaa, wieder was gelernt  :)

snake99

#20
Ich will ja nicht kleinlich wirken, aber Zivildienst wird doch als "Ersatzdienst" offiziell tituliert und hat demnach mit Wehrdienst nichts tun oder? ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ARMY STRONG

Ja, snake, das kam mir auch als erstes in den Sinn - allerdings ist es ja so, dass ein Dienst abgeleistet wird. Da es nur die Wehrpflicht und nicht eine allgemeine Dienstpflicht gibt, wird wohl der Ersatzdienst als eben Ersatz fuer den Dienst mit der Waffe, also eben den Wehrdienst der nur wo anders geleistet wird, gewertet.
Macht, wenn man ein bischen drueber nachdenkt schon Sinn, weil ja beide ihrer Dienstpflicht nachkommen - der eine so, der andere eben anders.

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