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Rückzahlung des FWDL-Zuschlages

Begonnen von Manuel Meuser, 06. April 2011, 17:07:56

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Manuel Meuser

hi,

kurz zu mir: Ich bin zum 1.7. eingezogen wurden und hab im 4. Dienstmonat FWDL beantragt bis zum 30.6.2011. Im dezember hatte ich erfahren, dass der Antrag abgelehnt wurde, ich aber auf 9 Monate verlängern kann. Dies hab ich getan und am 11. Jan. den gleichen Antrag erneut gestellt. Diesmal ging er im gleichen Monat durch und somit mache ich jetzt bis zum 30.6. FWDL.

Außerdem hab ich am 15. Jan. (sowie im Feb. und März) FWDL-Zuschlag von rund 600 und Euro erhalten, beim Refü nachgefragt und der meinte das ist so richtig.

Jetzt konnte ich vor 1 Woche eine Einzugsermächtigung meines Refüs unterschreiben, dass ich die rund 1800Euro wieder abgezogen bekomme!!!!

Nun meine Frage: Ist das rechtskräftig? Ist es möglich, dass ich Schadensersatz gelten mache, da ich die 1800Euro schon für meine Wohnungssuche und -planung miteinbezogen habe.

Danke schonmal für eure Antworten

mfg Manuel

ARMY STRONG

Aber in den genannten Moanten warst du doch FWDL, oder nicht? Mit welcher Begruendung sollst du denn jetzt den Zuschlag zurueckzahlen?

KlausP

#2
ZitatAber in den genannten Moanten warst du doch FWDL, oder nicht?

Genau das ist eben die Frage. Ich weiss, dass alle zum 01.07.10 und zum 01.10.10 einberufenen GWDL 9 die Möglichkeit hatten, auf GWDL 6 zu verkürzen. Alls, die das nicht wollten, wurden weiterhin als GWDL 9 geführt und wurden belehrt, dass sie eben keinen FWDL-Zuschlag erhalten. Ich war genau in dem Einstellungsquartal des TE nämlich Spieß in einer AGA-Kompanie und habe die ganzen Belehrungen ja selber durchgeführt. Und so richtig konnte mir bisher niemand das Gegenteil belegen. Deshalb ist es durchaus möglich, dass der TE für die 3 Monate überzahlt war.

Wenn er natürlich im Januar nochmal einen Antrag gestellt hat, der durchgegangen ist, macht mich das schon stutzig. Da hat vielleicht dann der ReFü die Änderungs-Mitteilung des Einberufungsbescheides nicht bekommen.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

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ARMY STRONG

Zitat von: KlausP am 07. April 2011, 12:48:45
kannst wieder löschen, hab ich geändert.  ::)
... wie gewuenscht... ;)

wolverine

Ich hätte mich auf Entreicherung berufen.
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Manuel Meuser

ich habe in der aga mich für gwdl 6 entschieden und dann erst in meiner neuen TE beschlossen länger zu bleiben. Wie schon erwähnt fwdl wurde zuerst abgelehnt und so hab ich mich quasi zum gwdl 9 hochstufen lassen. Mein Fwdl beginnt dann auch erst ab April, somit war ich für jan. bis märz gwdl 9er.
Ich hätte mich auch nicht weiter gewundert, wenn ich die 600-und-€ nicht bekommen hätte, aber ich hab sie nun mal bekommen und auf meiner Abrechnung stand auch Fwdl-zuschlag ab den 7. / vom 9.-12. Dienstmonat oder so.

Was halt diesen Sinneswandel meines Refüs begründet ist irgend ein gerichtsbeschluss, der erst vor 2 wochen entschieden wurde.

ist dann halt die Frage am ende, ob ich irgend etwas dagegen tun kann.

KlausP

Zitatist dann halt die Frage am ende, ob ich irgend etwas dagegen tun kann.

Vermutlich nicht, da Sie ja wussten, dass Sie "nur" GWDL 9 sind und eigentlich keinen Anspruch auf den FWDL-Zuschlag hatten.
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wolverine

Haben Sie denn jetzt schon zurückgezahlt oder nicht?
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Manuel Meuser

ja, mir wurde Anfang der Woche die 1800-und-€ abgezogen.