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BFD - seltsame Urlaubsregelung vor freistellung vom Dienst

Begonnen von Mixter, 29. November 2010, 11:44:19

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Mixter

Hallo liebe Forumsgemeinde,  :)

ich hatte heute ein Tel.-Gespräch mit meinem BFD-Berater, welches mich etwas stutzig gemacht hat.

Zur Sache:

Ich bin SaZ 08 Manschaften und möchte nächstes Jahr über den BFD eine Ausbildung zum Elektrotechniker beginnen.

Dienstzeitende 31.03.2013 - 15 Monate Anspruch BFD während der Dienstzeit = 01.01.2012

Mein Ausbildung beginnt am 13.09.2011, daher konnte ich meinen Chef schon für eine freistellung vom Dienst begeistern.

Nun habe ich aber noch einsatzbedingt ca.40 Tage Urlaub. Tolle Sache dachte ich mir und suchte eine externe Maßnahme als Vorbereitungskurs für den Techniker, welcher vom 23.05 - 12.09.2011 stattfindent.



Leider reichen die Urlaubstage nicht ganz aus um diesen Vorbereitungskurs alleine vom Urlaub zu "finazieren".

Da ich aber die 5 Monate freistellung vom Dienst noch nicht ganz ausgeschöpft hatte, wollte ich dieses natürlich nachholen.

01.01.2012 - 5 Monate freistellung vom Dienst = 01.08.2011

Klasse, dann reicht mir auch der Urlaub um den Vorbereitungskurs durchzuziehen!

23.05 - 01.08.2011 = Urlaub für den Vorbereitungskurs und danach beginnt die freistellung vom Dienst!



Voller Freude teilte ich dies telefonisch meinem BFD-Berater mit.

Dieser überlegte kurz und erklärte mir dann, dass es nicht möglich ist.

Man könne eine Maßnahme die direkt an eine freistellung vom Dienst anknüpft mit max. 4 Wochen Urlaub ausgleichen.

In meinem Fall wäre ich mit 40 Tagen Urlaub, ja deutlich über der 4 Wochen Regelung.




Meine Frage: Warum kann ich nur 4Wochen benutzen und wer hat schon mal was von dieser Regelung gehört?  ???

Ich hoffe es sind ein paar BFD-Profis oder evtl. sogar Berater unter euch.

Vielen Dank schon mal im voraus!


TazD

Habe davon noch nichts gehört und auch das Soldatenversorgungsgesetz sagt nichts dergleichen. Lass dir vom BFD-Berater einfach mal die entsprechende Gesetzesgrundlage nennen.

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