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Nach 1.7 alles neubeantragen? Obwohl Einberufungsbescheid da ist!

Begonnen von Mike56, 14. Dezember 2010, 10:05:03

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Mike56

Morgen liebes Forum
ich hab mal eine Frage,
ih war grad bei der unterhaltssicherungsbehörde
und habe mich informiert wegen wohnsituation usw! Habe ihr gesagt das ich halt fwdl23 mache! Sie meinte dadrauf nur das ist egal ab 1.6 kann sowieso jeder vom Bund gehen wer will! Und ich müsse sowieso nochmal nen Antrag stellen auf verlängerung! Und sie deshalb auch nur erstmal bis 1.6 die Miete ubernehmen würden, wenn ich ne eigene wohnung habe!
stimmt das ?
Ich dachte eigentlich mit meinen Einberufungsbescheid den ich am 3.12 bekommen habe wäre mein fwdl23 sicher? Den da steht ja auch zusätzliche 17 Monate und standort .

Vieleicht wisst ihr mehr!?

hbmaennchen

Bewilligung FWDL und Bewilligung Unterhaltssicherung haben nix miteinander zu tun, da von zwei verschiedenen Behörden bearbeitet.

Du kannst also davon ausgehen, dass Dein FWDL 23 sicher ist, Du aber evtl. den Antrag auf Verlängerung der Unterhaltssicherung (nicht der Zeit beim Bund) auf Verlängerung stellen musst.

Mike56

Vielen dank für die schnelle Antwort!
Ich hoffe es sehr!

Weil fange jetzt am 3.1 an und die 6 Monate Pflichtdienst würden ja genau auf dem 1.7 fallen.
Deswegen war ich grad geschockt als sie meinte ab 1.7 alles anders beim Bund wäre und jeder gehen kann der will egal ob Fwdl oder nicht! Und ich alles neubeantragen muss auch beim Bund!    

StOPfr

Über solche Fragen sollte sich eine Mitarbeiterin der USB besser nicht auslassen. Was sie meint ist aber klar; siehe dazu das Statement von hbmaennchen.
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