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SAZ12 - Interne Weiterbildung

Begonnen von uncle7890, 21. Januar 2011, 21:17:35

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uncle7890

Sers allerseits,
möcht mich kurz Vorstellen und meine Zukunftspläne kundgeben :)
Bin 22 Jahre alt, habe Industriemechaniker gelernt, bin seit 2 Jahren in diesem Beruf mit einer
Festanstellung tätig. Doch nun möchte ich mich Schulisch weiterbilden. Da ja gerade der Wehrdienst
abgeschafft wurde und ich denke, das sich somit die Chancen bei der Bundeswehr für Bewerber erhöhen,
kam mir der Gedanke in den Sinn als Feldwebel mich für 12 Jahre verpflichten zu lassen. Nun meine Frage:

Kann man beim Bund intern, sich Weiterbilden, sprich wie an einer Berufsoberschule und anschließend Studieren?
Ober sind die Möglichkeiten nur sehr begrenzt und ist Beispielsweiße am Ende der 10 Jahre nur 2 Jahre ein Techniker
möglich?

Natürlich nicht falsch verstehen, bin in erster Linie an dem Beruf Soldat interessiert, ist sogesehen nur ein positiver Nebeneffekt,
und wenn es die Möglichkeiten gibt, warum nicht?

Danke für die Antworten,
mfg uncle...

KlausP

Warum sollen sich mit Wegfall des Grundwehrdienstes die Chancen für die Verpflichtung in der Feldwebellaufbahn erhöhen? Hast du dich überhaupt schon mal mit dem Berufsbild Soldat in den verschiedenen Laufbahnen beschäftigt? Ist dir die Seite www.bundeswehr-karriere.de mit ihren weiterführenden Links bekannt?

Übrigens: man kann sich nicht verpflichten lassen, man verpflichtet sich selbst - niemand kann einem das abnehmen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

uncle7890

Die Chancen erhöhen sich in diesem Sinne, da viele Leute die aus meinem Bekanntenkreis zum Wehrdienst
einberufen worden sind, beim Bund blieben. Genau aus diesem Grund, denke das wird kein Einzelfall
sein. Und ja, die Seite ist mir Bekannt, nur es ist immer besser das solche spezifischen Fragen, nicht
von vordefinierten Antworten, sondern von Leuten beantwortet werden, die direkt beim Bund tätig sind.

Und ja man verpflichtet sich selbst, habe mich wohl leider zu unverständlich ausgedrückt, sorry!

KlausP

Na ja, die Zahl der Feldwebelstellen wird sich durch den Wegfall der Grundwehrdienstleistenden nun nicht unbedingt erhöhen, eher im Gegenteil. Da du ja auf der Seite schon ein paar Infos eingeholt hast, bleibt die Frage, ob du dich als Feldwebel im Truppendienst oder im allgemeinen Fachdienst verpflichten willst. Bei letzterem ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, zumindest berufsnah eingesetzt zu werden, höher als im Truppendienst. Allerdings ist da mit Weiterbildung, wie sie dir vorschwebt, nicht unbedingt zu rechnen.
Anders sieht das zum Ablauf der Verpflichtungszeit hin aus. Dann hat man Anspruch auf Berufsförderung durch den BFD, als SaZ 12 für 2 Jahre während der Dienstzeit bei voller Bezahlung z.B. an der Bundeswehrfachschule. Dieser Anspruch wird nach meinem Wissen allerdings für Bewerber, die mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn das allg FD eingestellt werden, gekürzt. Weiterhin hast du nach Ablauf der Verpflichtungszeit Anspruch auf Berufsförderung für 3 Jahre. Geregelt ist das im Soldatenversorgungsgesetz.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

uncle7890

Na, dann komm ma ja doch noch zam :)
Feldwebel im allgemeinen Fachdienst, 2 Jahre BFD. Soweit Ok. Das alles habe ich mir
auch schon an Informationen zusammengesucht. Da aber nach Ablauf der 12 Jahre die
3 jährige Berufsförderung in Kraft tritt, fällt letzteres schonmal weg, denn wenn ich rechne,
22+12+3=37... Bin dann 37 Jahre alt und somit halte ich meine beruflichen Chancen für eher gering,
mit einem eventuellem Techniker in der Tasche. Was mich jetzt eben noch Interessiert, ist der
BFD für 2 Jahre, der nach deiner Aussage anscheinend gekürzt werden soll?!

KlausP

Meine erste Antwort war nur, um zu sehen, inwieweit du dich mit der Materie schon beschäftigt hast. Manche fragen hier an und haben sich noch gar nicht vorher informiert.

Die Kürzung des Anspruchs während der Dienstzeit gibt es nur, wenn du mit höherem Dienstgrad eingestellt wirst, weil ein Teil deiner zivilen Ausbildung darauf angerechnet wird. Bei den 3 Jahren nach der Dienstzeit zahlt der Bund eine Teil deiner Ausbildungskosten.

Ein Link zum Soldatenversorgungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/BJNR007850957.html#BJNR007850957BJNG000607310
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

uncle7890

Ok, kein Ding und Danke für den Link, der ist mir neu.
Wird nen Stück dauern bis ich nochmal Antworte, weil des is ja ne total zugekleisterte Seite :)

KlausP

Na ja, Gesetzestext eben. Musst mal auf www.bundeswehr.de nachsehen, was da noch so zum BFD steht. Manchmal kommt ja da noch was raus.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Rollo83

Das seh ich aber nicht so das der BFD bei Einstieg mit höherem DG gekürzt wird.
Genau das Gegenteil ehr denn die ZAW und auch die Meister ZAW werden vom BFD abgezogen.Zwar nicht im vollen Umfang aber sie werden anteilsmäßig abgezogen.
So hat ein Kamerade der direkt als Feldebel einsteigt genau so viel BFD wie die Kamerade aus dem Truppendienst und ein Kamerad der im Fachdienst ganz unten einsteigt und eine ZAW auf Gesellenebene macht und eine ZAW auf Meisterebene x Monate weniger BFD.

wolverine

Der uncle geht aber höchstens als StUffz ´rein.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Rollo83

Ja, wenn er als SU einsteigst muss er keine ZAW machen und bekommt somit "nur" den BFD für den Meister abgezogen.
Der Meister dauert glaub ich ca 6 (???) Monate und dann wird anteilsmäßig vom BFD abgezogen was aber dabei nicht die Welt ist.
Fakt ist das Leute ohne Ausbildung mehr abgezogen bekommen als Leute die etwas vorzuweisen haben.

Ich wollte damit die Aussage von KlausP etwas vervollständigen denn da kam es so rüber als wenn nur bei Leuten mit höherem DG abzüge des BFD in kauf genommen werden müssen.

ZitatDieser Anspruch wird nach meinem Wissen allerdings für Bewerber, die mit höherem Dienstgrad in der Laufbahn das allg FD eingestellt werden, gekürzt.

KlausP

Nö, wollte er nicht, aber alles darlegen wäre zu viel gewesen. War etwas ungeschickt formuliert. ::)
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TomAristo

#12
Zitat von: Rollo83 am 22. Januar 2011, 12:17:53Ja, wenn er als SU einsteigst muss er keine ZAW machen und bekommt somit "nur" den BFD für den Meister abgezogen.
Der Meister dauert glaub ich ca 6 (???) Monate und dann wird anteilsmäßig vom BFD abgezogen was aber dabei nicht die Welt ist.
Fakt ist das Leute ohne Ausbildung mehr abgezogen bekommen als Leute die etwas vorzuweisen haben.

Ich wollte damit die Aussage von KlausP etwas vervollständigen denn da kam es so rüber als wenn nur bei Leuten mit höherem DG abzüge des BFD in kauf genommen werden müssen.

Bei BFD Maßnahmen innerhalb der Dienstzeit (ZAW /Meister) mit einer Dauer bis zu 6 Monaten werden 3 Monate BFD Anspruch abgezogen.
Vei BFD Maßnahmen, die über 1 Jahr gehen, z.B. ZAW 21 Monate, werden 9 Monate BFD abgezogen...

Hatte vor kurzem eine genaue Quelle gelesen..Bei Gelegenheit schaue ich nochmal nach


Edit:
Zitat bearbeitet