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Streik

Begonnen von Gara, 04. April 2011, 21:20:56

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Gara

Hat ein Soldat eigentlich das Recht zu streiken?
Darf er gegen seinen Dienstherrn ( Bundesregierung ) demonstieren?

miguhamburg1

Nein, das hat der Soldat nicht, denn er ist zum treuen Dienen verpflichtet.

BulleMölders

Privat kann er gegen alles Demonstrieren, solange er dabei nicht gegen geltendes Recht verstößt.
Allerdings muss er das in seiner Freizeit (wie Beamte auch) und in Zivil tun.

miguhamburg1

Danke für die vollkommen richtige Eränzung, lieber Bulle, das hatte ich natürlich stillschweigend bei meiner Antwort vorausgesetzt...

schlammtreiber

Zitat von: Gara am 04. April 2011, 21:20:56
Hat ein Soldat eigentlich das Recht zu streiken?

Das muss er nicht, da seine Arbeit bereits auf höherer Ebene (Regierung) regelmäßig verweigert wird, und wenn sie dann doch stattfinden muss, gibt es das Werkzeug der Rules of Evasion (ROE, oft fälschlich als Rules of Engagement übersetzt) mit denen der Soldat zur Untätigkeit veruteilt werden kann. Funktioniert das alles nicht gibt es noch eine verteidigungspolitische Variante der "Aussperrung" indem man dem Soldaten schlicht das notwendige Arbeitswerkzeug vorenthält  ;D
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miguhamburg1

Schlammi, Sie sind eine unglaublich gute Hackfresse, Kompliment!! :)

BulleMölders

Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2011, 09:39:09
Danke für die vollkommen richtige Eränzung, lieber Bulle, das hatte ich natürlich stillschweigend bei meiner Antwort vorausgesetzt...
Na ja, wer schon danach fragt ob eine Soldat streiken darf, dem sollte man dann auch das Thema Demonstrieren ein wenig näher erläutern.

Beamte haben übrings ein wesentlich besseres Druckmittel als Streik, Dienst nach Vorschrift. ;)

schlammtreiber

Zitat von: miguhamburg1 am 05. April 2011, 10:42:38
Schlammi, Sie sind eine unglaublich gute Hackfresse, Kompliment!! :)

Danke, ich nehme das als Lob  :D
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Andi

Im Übrigen ist höchstrichterlich entschieden, dass Soldaten auch in Uniform demonstrieren dürfen, wenn es sich um eine Demonstration mit dienstlichem/dienstrechtlichem Bezug handelt.

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Interessant, Andi, um welche Entscheidung ging es da konkret und was war der Auslöser dazu?

Andi

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1982 entschieden, dass Soldaten in Uniform demonstrieren dürfen, wenn es dabei um "berufsständische Interessen" geht, da es sich hierbei nicht um eine politische Veranstaltung handelt.
Dementsprechend ruft der Bundeswehrverband auch hin und wieder zu Demonstrationen in Uniform auf oder Beauftragte des Verbandes übergeben Politikern Unterschriftenlisten o.Ä. - ganz abgesehen davon, dass sie Vertreter des Verbandes an sich Uniform tragen. Man könnte sagen in der deutschen Rechtsgeschichte hat das Entstehen des Bundeswehrverbandes das ganze erst ermöglicht, da hier von der Rechtssprechung zwischen politischer Veranstaltung und berufsständischer Interessenvertretung klare Definitionsgrenzen gezogen werden mussten.

Gruß Andi
the rest is silence...

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miguhamburg1

Besten Dank. Dass die offiziellen Vertreter des Bw-Verbandes ihrer Arbeit in Uniform nachgehen, ist ja allgemein bekannt, und ich hätte dies auch nicht unter dem Begriff Demonstration gesehen. Dass der Verband zu Demonstrationen aufgerufen hat, ist mir in meiner Dienstzeit nicht bewusst geworden, was aber wohl daran liegt, dass ich kein Verbandsmitglied bin.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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