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BFD Zeit / Übergangsgebührnisse

Begonnen von navysailor, 20. Dezember 2012, 21:34:47

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navysailor

Hallo liebe Kameraden

Ich war SaZ12 und befinde mich am Ende meiner Ausbildung (nicht am Ende der Übergangsgebührnisse).
Zur Zeit beziehe ich 90% meiner alten Bruttobezüge. Ab dem 01.02. werde ich wohl ein feste Arbeitsstelle mit festem Gehalt antreten.

Wie regeln sich nun meine Übergangsgebührnisse? Wo muss ich was melden?

Ich erreich im Moment niemanden beim BFD - es scheinen dort bereits Weihnachtsferien zu sein ^^

MFG

29101984

Ist eigentlich ganz einfach,deine zuständige WBV anrufen.Dein Sachbearbeiter wird dir alles erklären ;D

Was du sicher machen müsst ist eine 2 Lohnsteuerkarte beantragen(weil du bekommst ja 2 Gehälter) und davon muss 1 Gehalt lohnsteuerklasse 6 sein.

Die   Übergangsgebührnisse werden auf 60% gekürzt.

Wenn du kein Soldat mehr bist dann musst du dich auch um eine Krankenversicherung kümmern.

navysailor

Danke - das waren die Antworten, die ich benötigt habe.
WBV anrufen - manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht.

Danke schön.

MFG

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