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Nebengewerbe anmelden als SaZ 8

Begonnen von bmwdriver, 03. Mai 2011, 20:48:39

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bmwdriver

Guten Abend Kameraden,

also ich beginne gleich mal mit meiner Fragestellung! :

Ich bin derzeit SaZ 8 und bin vorraussichtlich noch 5 Jahre in meiner Stammeinheit (so gott will)
Jetzt kam mir die idee das ich evtl. ein nebengewerbe anmelde als kraftfahrer am WE. Hätte auch schon 2 frimen die das machen würden aber nur auf selbständiger basis. Also nebenberuflich Selbstständig!
Nun war ich bei meinem Pers. gewesen, nur der konnte mir nicht genaueres erklären wie das funktioniert mit dem nebengewerbe!
Kann mir vielleicht von euch jemand sagen wie das u.a mit der versicherung läuft, und was ich von meinem pers. genehmigen lassen muss bzw. was der machen muss das ich auch keine Probleme bekomme seitens meiner Vorgesetzten????? und wie läuft das mit den einkünften ohne das die bw sagt nee nee nee. So net.
Wie hoch dürfen die sein? Gibts da eine grenze abgesehen von den 365€ bei dem ich micht nicht privatversichern muss?
Gibts dafür vorschriften extra für nebengewerbe oder nur für nebenberufe?

Wäre echt nett wenn Ihr mir das was schreiben könntet bzw. erklären könntet!!

Ich danke schonmal für die antworten!!

Mit kameradschaftlichen Grüssen

HG Sch.

instfw

Wahrscheinlich ist gemeint das du ein Gewerbe anmelden musst. Der Arbeitgeber möcht dich wenn ich das richtig verstanden habe als Subunternehmer anheuern. Meines Wissens ist die Selbständigkeit nicht von der Nebentätigkeitsverordnung erfasst. Das heisst du brauchst dafür keine Genehmigung des Dienstherren.
Aber als Selbständiger kommen andere Dinge auf dich zu, Steuerpflicht, Berufsgenossenschaft und was weiss ich sonst noch. Hier rate ich zu einem Gespräch mit einem Steuerberater ob sich das überhaupt lohnt. Meistens ist eine geringfügig bezahlte Tätigkeit (400€) lohnender, hier muss allerdings die Genehmigung des Dienstherren eingeholt werden. 8 stunden in der Woche, nicht mehr als 400€ und der Arbeitgeber keinen Kontakt zum Dienstherren.

Andi

Selbstverständlich ist auch selbständige Arbeit von den Regelungen zu Nebentätigkeiten im Soldatengesetz erfasst.
Ein Soldat auf Zeit muss jede Nebentätigkeit (mit den im Gesetz abschließend genannten Ausnahmen) vor Ausübung vom Disziplinarvorgesetzten genehmigen lassen. Anhalt ist, dass mit der Nebentätigkeit nicht mehr als 8 Stunden pro Woche an Zeitaufwand verbunden sein soll.
Gewerbeanmeldung, Versicherung und Co. sind Privatsache, da hat die Bundeswehr nichts mit zu tun. Aber erst mal muss die Nebentätigkeit ja genehmigt werden.
Pauschal kann ich schon mal sagen, dass das Wochenende, sofern frei insbesondere der Erholung und dem Erhalt der Dienstfähigkeit dienen soll, dementsprechend sollte die Arbeitszeit eines Nebengewerbes nicht zu hoch sein.

Gruß Andi
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bmwdriver

Danke für die schnelle Antwort!
habe schon mit meinem steuerberater gesprochen, der sagte mir:
Wenn ich eine geringen arbeitsaufwand habe ( nicht mehr als 15Std./woche) zält das ganze zu einem Kleingewerbe und ich bin nach §19 UstG (oder so xD) nich steuerpflichtig! Weitere vorraussetzungen: Ich darf nicht mehr als 17000€ jahresumsatz haben/ Nicht mehr verdienen als ich es derzeit mache! Desweiteren ist es so ne sache mit der versicherung mehr als 365€ im monat und ich bin versicherungspflichtig. Weniger als 365€ im Monat und ich bin nicht versicherungspflichtig. D.h. ich kann über meine Familienversicherung versichert bleiben/ meine Arbeitgeber versicherung (fällt in dem Falle weg) und das ist der haptsächliche grund weswegen wir ( Ich, pers, Steuerberater) und so den Kopf zerbrechen! Laut aussage ist mein  Pers schon 2 wochen am recharchieren wie das dann klappt wenn was Passiert!!!!!!   Frage frage frage.

400€ basis, ja ist nicht ganz so umständlich, aber es kann mal 1-2 monate sein, das ich mal keine fahrten durchbekomme, und dann müsste er mir theoritsch trotzdem die 400€ zahlen und das will er nicht  machen. Was ja auch verständlich ist. und andauernt an und abmelden ist i.wo zu viel sinnloser papierkram wenn man das in der gedachten form auch machen kann!!!!

mkg

bmwdriver

@ Andi:

aber was muss den da der diziplinatveorgesetzte mir dort genehmigen weil es gibt ja einen unterschied zwischen nebentätigkein und nebenberufliche selbstständigkeit! Gibts da evtl i.welche vordrucke wie bei der nebenbeschäftigung oder ist dies der selbe!!!??????



Gruss

Andi

Siehe hier. Und ja, es gibt genau einen Vordruck dafür.

Gruß Andi
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bmwdriver

Riesen dank für den Link!!!

könnte ich jetzt ncoh den vordurck bekommen? Dann hätte ich ja alles was ich brauche!!  xD     

Vielen dank für die Antworten!!! ;D

Thread kann geschlossen werden!!!!!!!!!

Andi

Den Vordruck bekommst du im GeschZi und wenn die ihn nicht haben aus der Formulardatenbank im Intranet der Bundeswehr.

Gruß Andi
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bmwdriver

Cool danke

aber eins habe ich dann noch. Nach was suche ich denn dann auf der formulardatenbank! evtl die bezeichnung oder ein stichwort!

Vielen dank


ulli76

Gelegentliche bzw. unregelmäßige Beschäftigungen sind eigentlich auch kein Problem- dein Arbeitgeber kann dich sogar für nur die jeweilige Fahrt anstellen.
Für die Bundeswehr ist das auch kein Problem- es gilt 1. die 8-Stunden-Regel- wobei die auch gemittelt werden kann (ist bei uns Ärzten z.B. völlig problemlos, da oft Schichten länger als 8 Stunden dauern -Notarztschichten üblicherweise 12 oder 24 Stunden) und 2. darf der Dienst nicht darunter leiden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Zitat von: bmwdriver am 03. Mai 2011, 21:20:31
bin nach §19 UstG (oder so xD) nich steuerpflichtig!
Vollkommener Quatsch. Du bist auch als Kleingewerbe erst mal Grundsätzlich Umsatzsteuerpflichtig.
Du bist wenn dann nur von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit.
Das bedeutet aber auch, dass du dir die Umsatzsteuer die du Zahlst nicht als Vorsteuer vom Finanzamt wiederhohlen kannst und du keine Rechnungen ausstellen darfst, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen ist.

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