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Laptop über BFD

Begonnen von Frank, 28. Mai 2011, 13:09:31

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Frank

Hallo bin saz und will mir für anstehende Lehrgänge einen Laptop zulegen. Meine Frage ist jetzt ob ich den über den BFD bezuschussen lassen kann??

Flexscan

Ich geh mal stark davon aus nein.

Papier und Kugelschreiber sind für Notitzen weitaus preiswerter.

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

dadschke

Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^

snake99

Für IT Gerät gilt mittlerweile eine 4-jährige Abschreibungsfrist.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Steve87

Die bestätigung vom Spieß brauchst du nichmal. Funktioniert auch so.
Beamter im mittleren technischen Dienst

ulli76

Über den Spieß wird es so eine Bestätigung wohl kaum geben ,da ein privater Rechner dienstlich nicht erforderlich ist.
Erst recht wenn man bedenkt, welch großer Wert auf IT-Sicherheit gelegt wird (gelegt werden sollte) und die Nutzung von privaten Programmen und Dateien auf Dienstrechnern und umgekehrt verboten ist.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Zitat von: dadschke am 28. Mai 2011, 14:49:06
Aber ich hab die Info bekommen, dass du deinen Laptop von der Steuer über 3 Jahre absetzen kannst. Brauchst nur irgendwie ne Bestätigung von deinem Spieß, dass du ihn dienstlich benötigst. Auskunft ist von nem OSg ausm GeZi^^

Jaaaa, klaaaar, na dann .... Und er OStGefr sind Sie?

Ich hau mich inne Ecke.  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TazD

Ja, es besteht die Möglichkaeit, dass der BFD in seltenen Fällen einen Zuschuss zahlt. Allerdings nicht einfach für einen x-beliebigen Lehrgang, sondern dann wenn du dich z.B. in einer durch den BFD geförderten Vollzeitmaßnahme befindest. Plus noch ein paar weiterer Bedingungen. Da müsste ich morgen aber nochmal im Büro schauen.

dadschke

@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat

snake99

Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat

Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Zitat von: snake99 am 31. Mai 2011, 08:09:40
Zitat von: dadschke am 31. Mai 2011, 00:44:36
@ Klaus: Nein der OSg bin nicht ich, sondern mein Cousin, der mir das erzählt hat

Da würde das das Posting von TazD als wesentlich verlässlicher einstufen ;)

Ist der auch OStGefr?  :D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

TazD

Nein, ist er nicht.  :D

So, nach Recherche im Büro kommt folgendes:

"Für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung, die auf der Grundlage der §§ 4 oder 5 Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden, kann ein Zuschuss oder können mehrere Zuschüsse im Zusammenhang mit der Nutzung eines Personalcomputers (PC) als Lernhilfs-mittel von insgesamt bis zu 650 € gewährt werden.
.....
Für jeden Tag des Bewilligungszeitraums einer Maßnahme wird ein pauschaler Zuschuss von 1,30 € gewährt."

Quelle:
PSZ III 5 – Az 37-68-02/04-1/350001

Für alle Details empfehle ich die Verbindungsaufnahme mit dem BFD-Berater.

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