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Spiegel Online: Marine-Magazin verunglimpft Frauen an Bord

Begonnen von Timid, 08. Juli 2011, 13:26:49

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Timid

Zitat von: Schamane am 09. Juli 2011, 19:19:58Ansonsten gibt es in dem Kreil - Urteil von 2000 einen Passus, mit welchem man Frauen auch weiterhin bestimmte Einheiten sperren kann, wenn das Geschlecht unabdingbare Voraussetzung für die Einheit sei.

Das hat mit dem Urteil überhaupt nichts zu tun ...

Diese entsprechende Passage gab es schon lange vor der Entscheidung des EuGH, es gab auch schon einige Urteile, die sich darauf bezogen haben. Grundlage für den Prozess war nämlich eine EU-Richtlinie, die eine solche Ungleichbehandlung erlaubt. Die Bundesregierung hat diese auch explizit in dem Verfahren als Begründung dafür aufgeführt, dass man Frauen den Dienst an der Waffe verweigert - und der EuGH hat diese Begründung als zu weitreichend eingestuft und damit "kassiert".
Die Möglichkeit gab es also schon wesentlich früher, sie wurde mit der Entscheidung nicht geschaffen, sondern höchstens weiter präzisiert.

Trotzdem ist die deutsche Politik an der dadurch entstandenen Situation schuld, da der EuGH, wie von wolverine beschrieben, in diesem Bereich keine Zuständigkeit hat.
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Schamane

@ Timid und wolverine sie haben sehr wohl Recht, doch selbst wenn ich die Aufstellung der Bundeswehr nicht als Aspekt der nationalen Sicherheit definiere, so hätte das Urteil durch diesen Zusatz nicht zu einer generellen Freigabe führen müssen.
Meine Ausführungen bezogen sich auf die Aussage von Miguhamburg1
ZitatDass man sich über diese Frage, in der EU-Recht in nationales Recht umgesetzt wurde, heute immer noch diese Gedanken macht, erstaunt mich schon.
Was wie sie ja richtig darstellen nicht ganz richtig ist, denn wie sie ja schreiben wurde hier kein europäisches Recht umgesetzt, sondern eine über die Vorgaben des Urteils hinausreichende Umsetzung durch den Gesetzgeber vorgenommen. Dieses Recht steht dem Gesetzgeber ohne Zweifel zu, nur soll er dafür auch die Verantwortung übernehmen und sich nicht hinter einem von ihm provozierten Urteil des EuGH verstecken, welches garnicht so weitreichend war.

Timid

Zitat von: Schamane am 10. Juli 2011, 11:48:48doch selbst wenn ich die Aufstellung der Bundeswehr nicht als Aspekt der nationalen Sicherheit definiere

Den Begriff "nationale Sicherheit" gibt es nur in den USA ;)

Die Verteidigung ist reine Ländersache, die EU hat in diesem Bereich keinerlei Kompetenzen. Dazu gehört auch, dass sie sich nicht in Personalentscheidungen in diesem Bereich einmischen kann. Dementsprechend hat sich der EuGH mit dieser Entscheidung in Dinge eingemischt, die ihn nichts angehen.

Die ganzen darauf folgenden Entscheidungen gehen jedoch, wie dargestellt, eindeutig zu Lasten der Regierung Schröder ...
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