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Fristlose Entlassung ???

Begonnen von Soldat85, 09. Juni 2011, 18:27:35

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wolverine

Die Entlassung ist keine Strafe oder Disziplinarmaßnahme sondern eine reine Verwaltungsentscheidung: Sie haben sich als charakterlich ungeeignet erwiesen und werden somit aus dem Dienstverhältnis entlassen. Dazu reicht in den ersten vier Dienstjahren grundsätzlich jedes Dienstvergehen. Bei Ihrem Ersten hat man Sie hierauf noch eimal ausdrücklich hingewiesen und Ihnen den Ernst der Lage und die Konsequenzen Ihres Handels vor Augen geführt. Statt dessen liefern Sie gleich noch ein paar. Hat also nicht gereicht. Hier nicht zu entlassen, wäre schlicht nicht sachgerecht.
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RekrKp8

Nun, ich sag mal Trollgefahr?

So viel, wie Sie nicht nachgedacht haben in Ihrer Dienstzeit (O-Ton Sie selbst), ist es erstaunlich, dass Sie überhaupt die AGA geschafft haben. Ich erkenne bei Ihren Beiträgen, dass Ihnen das immer wieder passieren wird. Bzw. dann ja nicht mehr.

Soldat85

in diesem moment habe ich nicht über die konsequenzen nachgedacht. und hinterher wird einem dann ja immer alles bewusst. :-(
Nur ists dann für Reue meist zu Spät.

Mir wurde gesagt, das das das mildeste urteil wäre jemaden daraufhin zu entlassen (fristlos).
Plädiert man immer auf das mildeste ? Oder auch mal auf das Soziale?

wolverine

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Timid

Zitat von: Soldat85 am 09. Juni 2011, 20:42:01Nur ists dann für Reue meist zu Spät.

Für Reue ist es nie zu spät ... Und sie kommt üblicherweise auch immer erst hinterher.

Nur: Was erwartest du von der Bundeswehr?

Du hast einmal Mist gebaut. Man hat dir eine zweite Chance gegeben und dich ausdrücklich darauf hingewiesen, was passiert, wenn du dir nochmal etwas zu Schulden kommen lässt.
Und du hast ein halbes Jahr später nichts besseres zu tun, als direkt zweimal innerhalb weniger Tage eine unerlaubte Abwesenheit, gepaart mit noch so einigen Dingen, zu fabrizieren.

Du warst gewarnt, du hast die Warnung in den Wind geschlagen. Man hat dir mit einem gewissen Vertrauensvorschuss eine zweite Chance gegeben, du hast das in dich gesetzte Vertrauen zweimal missbraucht. Sowas macht man auch zivil (mit einer bestehenden Abmahnung) nur einmal, danach darf man sich einen neuen Arbeitgeber suchen.

Milde brauchst du also gar nicht erwarten - du hattest eine zweite Chance, und du hast alles dafür getan, dass die Bundeswehr nur noch die Möglichkeit der Entlassung hat. Das Mitleid wird sich, hier im Forum wie wohl auch in der Truppe, ebenfalls stark in Grenzen halten. Du hättest schließlich nur mit deinen Vorgesetzten reden brauchen, und sie hätten dir vielleicht die Möglichkeit gegeben, die Sache geordnet über die Bühne zu bringen. Sie sind schließlich auch nur Menschen. Und irgendeine Möglichkeit, dass du dir hättest freinehmen können, hätte sich wohl schon gefunden.

So hast du dir alles, was jetzt passiert, selbst zuzuschreiben.


Ein Tipp für die Zukunft: Wenn nochmal sowas ist - reagier nicht so emotional aufgeladen, sondern denk einfach nochmal 5 Minuten länger über die Lage nach.
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Pete85

Was soll denn das Rumgeheule? Wer so viel sch**** baut, hat es nicht anders verdient!
Wie sähe denn bitte eine "soziale" Entscheidung aus? Und wie kommen Sie darauf, dass es zwischen der mildesten und "sozialsten" Entscheidung einen Unterschied gibt?

Davon mal abgesehen: Was würden Sie denn machen, wenn Sie mal im Einsatz wären* und ihre Freundin zu Hause fremdgeht, es Ihnen dann am Telefon beichtet? Da kommen Sie auch nicht einfach weg oder können es sich leisten, "nicht mehr klar denken" zu können. Das ist in Afghanistan gefährlich - für Sie und vor allem auch für Ihre Kameraden. Oder wer sagt der Bundeswehr, dass Sie dann dort nicht freidrehen und Leute über den Haufen schießen?

*auch wenn Sie dafür wahrschienlich eh als ungeeignet angesehen werden...
Gott und den Soldaten ehrt man nur in den Zeiten der Not - und zwar nur dann.

Doch ist die Not vorüber und die Zeit hat sich gewandelt, wird Gott halb vergessen und der Soldat schlecht behandelt...

sliderbp

Das wird letzten Endes auch die Begründung der Entlassung sein. Man kann sich einfach nicht auf dich verlassen. Sicher ist die Situation scheiße aber von einem Soldaten wird so viel Charakterstärke und Selbstbeherrschung verlangt, dass er auf solche Situationen angemessen reagiert. Und ich habe in meiner Dienstzeit mehr als genug Kameraden kennen gelernt, die bei solchen und ähnlichen Sachen einen kühlen Kopf bewahrt haben (Verlobte beendet Beziehung im Einsatz, Freundin hatte schweren Autounfall, Herzinfarkt des Vaters). Es ist wirklich nicht so, dass deine Situation der Super-GAU schlechthin ist und man darauf basierend über die Reaktion hinwegsehen kann.

miguhamburg1

Liebe Kameraden,

Sie sollten zunächst einmal feststellen, dass wir davon ausgehen dürfen, dass unser Fragensteller nicht so ein armes Menschlein ist, wie er sich hier darzustellen bemüht. Im Gegenteil: Eine Disziplinarmaßnahme mit folgendem ausdrücklichen Hinweis fängt man sich nicht wegen irgendeiner Lappalie ein. Kein Disziplinarvorgesetzter geht das Risiko ein, einem Soldaten, der zuvor untadelig seinen Dienst versehen hat, so eine Diszi zu verhângen, damit sie anschließend im Rahmen der Beschwerdebearbeitung wegen Unangemessenheit wiederaufgehoben wird.

Im Rahmen seiner Ermittlung ist nämlich auch die Persönlichkeit und das dienstliche Verhalten zu betrachten. Und wenn unter Würdigung der Gesamtumstânde z.B. eine BEM möglich gewesen wäre (untadeliger Soldat, erstes Dienstvergehen, das nicht zwingend disziplinar zu würdigen oder an die StA abzugeben ist), um den Soldaten wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, dann wäre das auch sicher erfolgt.

Fazit: Unser Fragensteller ist also aller Wahrscheinlichkeit nach zuvor bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten und hat entsprechende EM nicht dazu genutzt, seine Einstellung und Verhalten zu ändern. Oder er hat als Grund für die Diszi mit Ausdrückl. Hinweis so ein schweres Dienstvergehen begangen, dass seinEinhFhr gar nicht anders konnte.

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