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Selbstantrag Verwendungsunfähigkeit

Begonnen von kleine_Maus, 04. Juli 2011, 16:00:22

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kleine_Maus

Hallo zusammen,

Ich habe da ein Anliegen. Und zwar möchte ich eine Verwendungsunfähigkeit für mich selbst beantragen. Da ich es psyschisch und gesundheitlich nicht mehr schaffe in der Bundeswehr zu dienen. Ich habe auch schon mit meinem Truppenarzt gesprochen. Er hat gemeint das es sogar sinnvoll wäre, da ich schon eine dicke Akte habe und das nach anderthalb Jahren.

Jetzt meine eigentliche Frage. Wie lange dauert es bis ich entlassen werde, wenn ich die Verwendungsunfähigkeit selbst beantrage?
Ich möchte dies nur wissen, damit ich dementsprechen auch neue Arbeit suchen kann.

Für Eure Antworten danke ich schon jetzt mal.

Bitte verurteilt mich nicht. Ich habe es wirklich versucht, aber ich schaffe es einfach nicht mehr.

mailman

Da gibt es keine festen Zeiten, es dauert so lange bis das Verfahren abgeschlossen ist, sofern überhaupt für Dienstunfähig erklärt wird.

kleine_Maus


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Helft mit, dass es so bleibt.

kleine_Maus

Was kommt alles auf mich zu in dem Verfahren? Gespräch mit dem Truppenarzt und Psychologen (Bundeswehr) weiß ich schon. Mein Arzt hat gemeint das der Psychologe (Bundeswehr) dafür vollkommen ausreicht.

KlausP

Welcher Arzt meinte das?

So viel ich weiss, reicht der Psychologe nicht aus. Oder meinen Sie den Facharzt für Psychiatrie? An den wird Ihr Truppenarzt Sie dann überweisen, weil er der entsprechende Facharzt ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Ihr Disziplinarvorgesetzter muss ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit erstellen. Hierzu nimmt Ihr Truppenarzt ggf. nach zusätzlicher Konsultation von Fachärzten Stellung; ggf auch hinsichtlich alternativ möglicher Verwendungen für Sie. Dieses BA 90/5 wird dann dem ärztlichen Dienst Ihrer personalführenden Stelle (SDBw oder PersABw) zugeleitet.

Die Ärzte dort entscheiden dann, ob die vorgebrachten Ergebnisse für ein DU-Verfahren ausreichen oder ob Sie eine andere (angegebene) Verwendung bekommen sollten. Wenn eine Versetzung in diese Verwendung möglich ist, dann werden Sie versetzt. Wenn dies nicht möglich ist, geht das Ganze an Ihre Einheit zurück, und hr Einheitsführer veranlasst dann die abschließende Untersuchung auf Dienstunfähigkeit. Deren Ergebnis wird dann wieder an die personalführende Stelle zugeleitet und die veranlassen dann die Entlassung aus gesundheitlichen Gründen.

Das Ganze kann - je nach Arbeitsauslastung bei der SDBw/dem PersA einige Wochen dauern und lässt sich nicht verkürzen. Denn der Dienstherr ist allein aus Fürsorgegründen verpflichtet, auch seine Bindung an Sie einzuhalten, und Sie vor unberechtigten DU-Verfahren zu schützen.

Von allem einmal abgesehen: Sie sollten alternativ prüfen, ob ein Antrag auf Verkürzung Ihrer festgesetzten Dienstzeit nicht das selbe Ziel erreicht.


kleine_Maus

Habe auch schon über eine Verkürzung Nachgedacht, aber dann wurde mir gesagt das auf SAZ 2 zuspät sei zu verkürzen. Hätte dieses Jahr im September 2 Jahre Dienstzeit. Bei mir ist es ja nicht nur der Psychologische Aspekt. Zudem bin ich leider auch Herzkrank geworden. Also ich bin gesundheitlich überhaupt nicht mehr fit. Dazu habe ich noch Schlafstörungen, Depressionen und Verlustängste. Die bei mir mittlerweile Diagnostiziert wurden. So gesehen, bin ich im Monat etwa 2-3 Wochen KZH geschrieben und das fast jeden Monat.

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