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SaZ 8 OSG Stelle -> wieder von der Stelle nehmen?

Begonnen von DanielM, 29. Juni 2011, 17:05:38

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DanielM

Moin Leute,

ich hab da mal so eine Frage, und zwar ... bekomme ich jetzt eine SaZ 8 OSG Stelle in meiner Einheit, ist soweit auch schon alles klar und bestätigt warte halt nur noch auf das Schriftliche. Jetzt habe ich heute erfahren das aus der OSG Stelle demnächst eine Uffz Stelle werden soll, sprich diese neue Stellen für Einsatzsanis & MKF C/CE (habt ihr sicher von gehört) Ich bin selber Einsatzsani und auch MKF CE. Mir wurde dann dazu noch gesagt das wenn aus der OSG eine Uffz Stelle wird das ich dann wieder von der Stelle runter muss. Funktioniert das dann so einfach das ich dann wieder SaZ 4 werde oder wie kann das geregelt werden? Bin jetzt SG im 4ten Dienstjahr, hab also als SaZ4 Dienstzeit bis Ende März 2012.

Ich meine sagen wir mal es wird mitte 2013 aus der OSG eine Uffz Stelle dann können dich mich doch nicht runter nehmen und mich ins DZE verabschieden :-)

Vielleicht weiß ja jemand von euch weiter. Danke

P.S frage hier erst im Forum nach weil wenn ich damit zu meinem Spieß gehe dann ... naja ihr wisst schon ^^

ulli76

Nein, so funktioniert das nicht.
Es kann aber gut sein, dass du dann auf eine andere Stelle wechseln musst.
Ggf. gibt es aber noch die Möglichkeit auf einen Laufbahnwechsel. Da müsstest du aber mit deinem Perser sprechen, ob die Möglichkeit besteht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Wenn Ihre Dienstzeit auf 8 Jahre festgesetzt ist, werden Sie nur die Stelle wechseln müssen - wieder auf eine S/G/OG/HG/SG-Stelle und können damit lediglich nicht mehr OStGefr  werden. Ihre Dienstzeit kann so ohne weiteres nicht verkürzt werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DanielM

Danke für die schnellen Antworten.

Gut, das habe ich mir schon gedacht .. aber wollte halt noch andere Meinungen hören.
Dann wird denke ich auch mal die BfD Zeit bleiben.

Wie gesagt die Qualifikation habe ich für die Einsatzsanitäter Uffz Stelle, mal sehen was da noch kommt.

schlammtreiber

Gibt es das Zauberwort "z.b.V." denn nicht mehr?    ???
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

ulli76

Nein gibt es tatäschlich nicht mehr- heisst jetzt DPÄK- dienstpostnähnliches Konstrukt.

Aber da es ja vor allem drum ging, den Dienstposten des EinsSan aufzuwerten, hoffe ich doch mal, dass der TE ganz gute Chancen hat, in die höhere Laufbahn zu wechseln. Als Alternative kommt evtl. auch noch ne Übergangslösung in Betracht, so dass das TE auf dem entsprechenden DP bleiben könnte.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schamane

Also ich würde auch dringend zu einem Termin beim S1 / Perser raten. Da der Fragesteller ja erst in der Mitte seiner Dienstzeit ist und somit noch eine ausreichende Restdienstzeit für einen Laufbahnwechsel vorhanden sein sollte. Da im SanDst nicht nur die EinsRettSan sondern noch einige andere Stellen zu Fachunteroffizieren aufgewertet werden und die DV's daher massiv außerplanmäßige Beurteilungen wegen Laufbahnwechsels verfassen dürfen.
Ich persönlich würde sagen, dass man bei der verbleibenden Restdienstzeit von etwa 3 Jahren von einer Übergangslösung abstand nimmt und dem Fragesteller, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind den Laufbahnwechsel nahe legen wird.

Schamane

Als Nachbrennen, in dem mir bekannten Bereich wurden die SaZ Mannschaften befragt, ob sie sich einen Laufbahnwechsel vorstellen können. Dieses Gespräch stellt noch keine Bewerbung dar, sondern eine Vorabfrage.
Mannschaftsdienstgrade die Interesse haben müssen den MKF BCE und den EinsatzSani haben und nach Abschluss der Maßnahme noch eine Restdienstzeit von 2 Jahren bis zum BFD. Hierbei wird wenn es sich um SaZ-4 handelt die Dienstzeit auf SaZ-8 festgesetzt, wenn der Soldat diesem Zustimmt. Die Regeldienstzeit soll mit SaZ-8 festgelegt werden.