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Schmerzen,keiner Hilft !

Begonnen von BerlinAlpha, 12. Juli 2011, 13:14:03

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KlausP

#15
Bei welchem Zahnarzt waren Sie? Im StOSanZ in der Julius-Leber-Kaserne?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Der WBdBT lässt sich über Missstände in der Truppe berichten wenn er davon erfährt. Und weil er parlarmentarisches Organ ist dreht er das ganz große Rad: "Ermitteln" heißt BMVg, Insp, FüKdo und dann den jeweiligen Strang ´runter. Es wird die ganz große Dienstaufsicht bewegt und wenn etwas falsch gelaufen ist bekommt das jeder mit. Wenn ein Vorgesetzter Fehlverhalten erfährt sollte er das tunlichst abstellen und Maßnahmen treffen und auch evtl. Verantwortliche entsprechend maßregeln und auch zur Verantwortung ziehen.
Das kann bis zu Disziplinarverfahren, Ablösung vom Dienstposten oder auch Schadensbearbeitung bei materiellen Schäden gehen.

Und je deutlicher Fehler zu Tage treten um so wahrscheinlicher ist, dass Maßnahmen folgen. Im Einzelfall hilft die Eingabe natürlich nicht. Der WBdBT wird nicht komme und Ihnen die Zähne ziehen. Aber evtl. zieht der Vorgesetzte der Zaharztgruppe dort ein paar Zähne.
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BerlinAlpha

Vielen Dank für die Auskunft,aber mal eine andere frage ist es klug solch eine bewegung hereinzubringen.
Klar von meiner Seite aus sehe ich es ganu klar eine Schweinerei was da abgelaufen ist.Und ich hätte da auch kein problem mit zu irgendeiner anlauf stelle zugehen und mich persöhnlich zubeschweren.
Aber denke da ehr an konsequenzen meiner seits,ich meine ich bin jetzt noch nicht solange in der Bundeswehr,ich weiß ja nicht was da für paukenschläge deren seits zurück kommen.
Oder wird das anonym behandelt wenn ich mich da beschwere oder einen bericht an den WBdBT schreibe.

ZitatBei welchem Zahnarzt waren Sie? Im StOSanZ in der Julius-Leber-Kaserne?

:-X :-X :-X

KlausP

Kein Soldat darf wegen einer berechtigten Beschwerde oder einer Eingabe an den Wehrbaeuftragten benachteiligt oder gemaßredlet werden. Tut ein Vorgesetzter das, macht er sich eines Dienstvergehens schuldig. Hatten Sie die Unterrichte über die Wehrbeschwerdeordnung und über den Wehrbeauftragten in Ihrer AGA nicht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BerlinAlpha

Ja doch klar,aber wie es irgendwo steht und dann gehandhabt wird ist ja leider immer ein unterschied.
War auch nur eine frage,kann ja sein das jetzt jemand angekommen wäre mach es blos nicht habe schlechte erfahrung damit gemacht etc.

wolverine

Sie haben doch mit dem Zahnarzt nichts zu tun. Und freiwillig werden Sie da bei deren Auftreten sowieso nicht hingehen. Dann kann es doch nur noch besser werden.
Und in Ihrer Stammeinheit sollte es den Leuten ziemlich wurscht sein ob Sie sich anderenorts beschweren. Man macht so etwas ja auch ncht zum Spaß. Aber Leute mit Schmerzen drei Tage oder länger im Regen stehen zu lassen ist einfach die zweitbeste Lösung. Und wer so etwas macht muss auch mit den Konsequenzen leben.
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miguhamburg1

Wenn ich es richtig verstanden habe,

haben Sie sich vorgestern mit Zahnschmerzen neukrank gemeldet und zwar an Ihrem Urlaubsort. Wenn ich es weiter richtig verstanden habe, wurde nach einigem Hin und Her mit Warten eine Röntgenaufnahme gemacht und Ihnen angeboten, Schmerzmittel zu verabreichen. Schließlich haben Sie beim dritten Aufsuchen eine Überweisung zu einem Chirurgen in der kommenden Woche bekommen. Schließlich hat Ihnen der Zahnarzt dort gesagt, er wäre für Ihre behandlung nicht zuständig.

Wenn Sie Zahnschmerzen haben, haben Sie Anspruch auf eine Notfallbehandlung - und zwar noch am Tage der Krankmeldung. Diese Notfallbehandlung ist darauf ausgerichtet, Ihnen die Schmerzen nach Möglichkeit zu nehmen, damit dann die weitere Behandlung im Anschluss und ggf. dann am für Ihren Standort zuständigen SanZ weiterzuführen.

Einmal davon abgesehen, dass auch ich nicht ganz nachvollziehen kann, dass Sie weiterhin die Schmerzen oder Schmerzmittel ohne vorherige Behandlung akzeptieren (wer tut sich das an), würde ich jetzt Folgendes tun:

1)  Melden Sie sich morgen Vormittag in besagtem StOSanZ und verlangen, den Leiter (oder bei Abwesenheit dessen) zu sprechen und tragen ihm die Angelegenheit vor (Was ist wann genau (nicht) geschehen und welche Personen haben Ihnen welche Auskünfte gegeben). Dann verlangen Sie Ihre sofortige Behandlung oder Überweisung ins BWK als Notfall wegen starker Schmerzen.

2)  Sollte Ihnen eines oder Beides vorenthalten werden, wäre mein nächster Schritt, eine Eingabe an den Wehrbeauftragten zu schreiben. Wie die aussehen muss, ist Ihnen hier beschrieben worden. Darin beschreiben Sie dann chronologisch genau, wann Ihnen was mit wem (Namen/Zeiten/Orte) passiert ist und Sie es als unzumutbar empfinden, als Schmerzpatient unbehandelt und mit Hinweis auf vermeintliche Zuständigkeiten von jeglicher Behandlung abgewimmelt worden zu sein.

Sie kommen der Behandlung dadurch zwar nicht näher, aber der Vorgang wird untersucht werden und der WB wird darauf achten, dass er sich nicht abwimmeln lässt. Auf jeden Fall werden die Prozesse dort untersucht und verbessert, wenn nötig. Ihnen wird durch diese Eingabe überhaupt nichts passieren, denn, Sie haben einen Anspruch auf angemessene Behandlung.

BerlinAlpha

Hey Forum,
JA, es ist passiert sie sind draussen nach langen hin her.

Habe da allerdings noch eine frage und zwar,war ich ja heute beim Zahnarzt zu dem ich überwießen wurde.
Wie sieht es jetzt eigentlich mit einer Krankschreibung aus ?
Muss ich morgen früh zur Kaserne fahren also die in meiner Heimat die ^^tolle^^ wo ich mich auch Neukrank gemeldet hab,um mir eine Krankschrift anfertigen zulassen!
BEsser gesagt das sie mir überhaupt einen Status geben ?
Oder reicht dafür auch anrufen.
Habe heute noch nicht da angerufen,da ich nicht wirklich reden kann!

KlausP

#23
Bei was für einem Zahnarzt waren Sie denn - zivil oder Bundeswehr? Ein Bundeswehr(zahn)arzt muss von sich aus Ihren zuständigen SanBereich und Ihren Disziplinarvorgesetzten informieren, einem Zivilarzt müssen Sie den entsprechenden Abschnitt Ihres "Merkblatt bei Erkrankungen außerhalb des Standortes" vorlegen, den er ausfüllt. Das können Sie dann zu Ihrer Einheit schicken.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

Zitatund Ihren Disziplinarvorgesetzten informieren

... dass ist und bleibt (auch) Pflicht des Soldaten selber, denn Dienstbefreiung gibt es nur vom DV (nicht von SAN).

ulli76

Der zuständige SanBereich schickt ein Fernschreiben an den DV des Soldaten. Parallel nimmt dieser Verbindung mit seinem DV auf, da nur dieser über den Status des Soldaten entscheidet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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