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Mit T5 noch chancen auf Neumusterung?

Begonnen von MrX, 28. Juli 2011, 13:44:56

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MrX

Guten Tag

Ich wurde zum 2.1.2007 auf eigenen Wunsch einberufen und hatte auch vor zu erscheinen. Doch ein todesfall in der Familie, warf mich aus der Bahn, so das ich mich nicht mehr in der lage sah zur Bundeswehr zu gehen. Aus zeitknappheit, unwissenheit und raten eines Arbeitskolegen, beantratge ich eine Neumusterung mit der begründung auf Psychische Probleme, worauf mich auch ein Zivilarzt untersuchte und mich mit T5 ausmusterte. Die ganze Sache tut mir wirklich sehr leid und ich bereue es heute zutiefst, das ich mich zu soetwas habe hinreißen lassen  >:( Bitte spart euch die vorwürfe, die hab ich mir selber schon genug gemacht.
Das ganze ist nun über 5 jahre her, und ich frage mich schon lange, ob ein Antrag auf neumusterung erfolg hätte, da ich auch schon 26 bin. Über eine Seriöse Atwort würde ich mich freuen.

Gruß
MrX

KlausP

Einen entsprechenden Antrag können Sie jederzeit an Ihr zuständiges KWEA stellen, Sie haben aber keinen Anspruch auf eine erneute Musterung. Immerhin lautet Ihr aktueller Status "nicht verwendungsfähig", sprich: auf Dauer.

Wie muss ich das verstehen:

Zitat... worauf mich auch ein Zivilarzt untersuchte und mich mit T5 ausmusterte.

Was für ein Arzt war das denn?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

Antrag stellen, weil sich die Umstände geändert haben. Auf Antwort warten.
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Timid

Zitat von: MrX am 28. Juli 2011, 13:44:56Das ganze ist nun über 5 jahre her, und ich frage mich schon lange, ob ein Antrag auf neumusterung erfolg hätte, da ich auch schon 26 bin.

Das Alter spielt dabei keine Rolle. Das wird erst relevant, wenn es um die Einstellung als Soldat selbst geht - genaueres dazu unter www.bundeswehr-karriere.de.

Man kann natürlich eine Nachmusterung beantragen - einen Anspruch hat man darauf aber nicht. Man sollte belegen können, dass sich der Gesundheitszustand geändert hat, ansonsten kann es passieren, dass auf Grund der Aktenlage entschieden wird - und die besagt "nicht verwendungsfähig"!

Zitat von: KlausP am 28. Juli 2011, 13:49:19
Zitat... worauf mich auch ein Zivilarzt untersuchte und mich mit T5 ausmusterte.

Was für ein Arzt war das denn?

Vielleicht ein ziviler Arzt der Bundeswehr?
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MrX

#4
Ich wurde damals von einem Arzt im Kreiswehrersatzamt zu einem Zivilen Arzt in meiner Stadt geschickt und dort untersucht. Der Befund wurde dann an das Kreiswehrersatzamt geschickt und die haben dann die T5 Keule geschwungen.  :-\

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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