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BW trotz Ausmusterung.. ?

Begonnen von T0b3, 20. Juli 2011, 23:41:20

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T0b3

Hi,

ich bin jetzt 24 und habe bereits mein Interesse für Soldat auf Zeit der BW mitgeteilt und es kam auch schon das Schreiben, wo ich n kurzen Bogen ausfüllen musste, um ihn zurückzuschicken.

Nun ist allerdings Folgendes das Problem:

Ich wurde bei meiner Musterung (Ich weiss nicht genau, wie als ich da war.. denke so 17 oder so) ausgemustert, weil ich angegeben hatte, dass ich mal unter einer Absancen-Epilepsie litt - diese war zu dem Zeitpunkt allerdings schon vollständig geheilt und auch mein damaliger zuständiger Arzt, Prof. Dr. Spohr, hatte der BW ein Schreiben zukommen lassen mit der Bestätigung, dass die Krankheit geheilt ist und keine Gefahr birgt. trotzdem hat die BW gesagt "Is nich".

Nun wollte ich fragen, wie ich mich in dem Gespräch mit dem Mann von der Bundeswehr dann verhalte, damit ich da reinkomme.. ? Was schlagt ihr vor? Vielleicht behaupten, dass ich das damals nur gesagt habe, um der Wehrpflicht zu entgehen? Oder doch lieber ehrlich sein und drum betteln, dass ich genommen werde?
Denn ich wollte schon immer zum Bund.. jedoch wurde mir das ja damals zerschlagen, weil ich halt aufgrund dessen ausgemustert wurde und habe in der Zwischenzeit mehrere Jahre woanders gearbeitet..

Ich hoffe auf eure Hilfe
Danke im Voraus

Gruß
T0b3

ulli76

Du willst doch nicht etwa Einstellungsbetrug begehen  ???

Und nein, du wirst kein Soldat.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Zitat...hatte der BW ein Schreiben zukommen lassen mit der Bestätigung, dass die Krankheit geheilt ist ...
Zitat...Vielleicht behaupten, dass ich das damals nur gesagt habe, um der Wehrpflicht zu entgehen?...

Das versteh ich in dem Zusammenhang nicht. Hat Ihr Arzt der BW ein Schreiben zukommen lassen und haben Sie damals gesagt, dass es geheilt ist? Denn denn wäre die Behauptung mit der Weigerung aus gewissen Gründen komplett aus der Luft gegriffen.

ZitatOder doch lieber ehrlich sein und drum betteln

Ehrlich sein auf jeden Fall, aber betteln? Sie wissen schon, dass die BW im Moment nicht in der misslichen Lage ist, wirklich jeden einzustellen und da wird wenig Mitleid (mit medizinischen Problemen) gespendet, da eine Verwendung einfach zu gefährlich für Sie und andere wäre.
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

T0b3

Nein, mein Arzt hat der BW ein Schreiben zukommen lassen, in welchem bestätigt wurde, dass alles geheilt ist. Ich hatte auch bereits bei der Musterung angegeben, dass die Krankheit nicht mehr vorhanden ist und keinerlei Gefahr besteht..

Und das ist es ja gerade.. es gibt ja gar keine medizinischen Probleme!

Aber sofern wirklich mein Traum platzt, gäbe es doch vielleicht dennoch die Möglichkeit des Einsatzes in der Verwaltung, vorrausgesetzt es ist was frei?

Andi

Zitat von: T0b3 am 21. Juli 2011, 15:16:02
Und das ist es ja gerade.. es gibt ja gar keine medizinischen Probleme!

Das mag deine Sicht und auch die deines Arztes sein, allerdings ist diese Sicht für die Bundeswehr irrelevant.

Zitat von: T0b3 am 21. Juli 2011, 15:16:02
Aber sofern wirklich mein Traum platzt, gäbe es doch vielleicht dennoch die Möglichkeit des Einsatzes in der Verwaltung, vorrausgesetzt es ist was frei?

Ganz andere Baustelle, ganz andere Voraussetzungen. Aber eine Verbeamtung würde ich da bei der medizinischen Vorgeschichte auch ausschließen.

Gruß Andi
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T0b3

Also wäre wohl meine beste Möglichkeit, da reinzugehen und ehrlich die Tatsachen aufn Tisch zu packen? Dann mach ich das so.. wobei ich mir jetzt gerade nicht mehr viel Hoffnung machen kann.. hnf..

ulli76

Die Vorschrift ist da eindeutig. Die einzige Epilepsieform mit der man tauglich sein kann, ist wen das eine bestimmte Form der kindlichen Epilepsie war, die aber nach einem bestimmten Alter nicht mehr aufgetreten sein darf (wenn ich mich recht entsinne 6 Jahre)

Kannst aber auch mal nach der ZDv 46/1 in der Version vom 1.9.2010 googeln.
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T0b3

Hm, es ist ja quasi eine kindliche Epilepsie.. allerdings wurde sie erst spät gefunden, sodass ich erst im Alter von 12 Jahren kuriert war. naja, mal schauen..

ulli76

Hast du überhaupt mal nach der entsprechenden Vorschrift geschaut?

Es ist völlig egal, wie du deine Epilepsie definierst. Wenn sie nach einem bestimmten Alter aufgetreten ist, bist du nicht tauglich.
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liedke

sei einfach nur ehrlich. entweder sie nehmen dich oder nicht. nur durch mogeln kommt man nicht weit. im endefekt schadest du dich doch nur selber und das ist es nicht wert, oder?

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