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FWD und Wohnung?

Begonnen von Smoggy2701, 22. August 2011, 15:51:38

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Smoggy2701

Hallo User, ich mache mal einen neuen Thread auf, da ich leider keinen finden konnte, der auf meine aktuelle Frage antwortet.

Folgende Situation liegt bei mir vor; ich wohne momentan noch Zuhause bei meinen Eltern, jedoch gibt es in letzter Zeit zwischen uns immer häufiger Streitigkeiten, sodass meine Eltern mir sogar mit einem Zwangsauszug drohen.
Ab Oktober bin ich FWDL12 und werde dann sowieso nicht mehr oft Zuhause sein und ich habe mal von einem Bekannten erfahren, dass die Bundeswehr u.a. auch Wohnungen finanziert. Nun meine Frage, ist an dieser Aussage was dran und trifft das dann auch bei FWDL zu?

Eine kurze Randinfo; ich bin z.Z. 19 Jahre alt und somit auch volljährig.

Danke schonmal für eure Antworten

Lg Smoggy

schlammtreiber

Ja, das trifft zu, ABER:

den Höchstsatz an Zuschuss kriegt man nur, wenn der Mietvertrag schon mindestens 6 Monate vor Dienstantritt bestand. Kürzere Zeiten gibt anteiligen Zuschuss. Da es bis Oktober nur noch ein guter Monat ist, wird das nicht soooo viel werden denke ich.
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KlausP

Zitat... dass die Bundeswehr u.a. auch Wohnungen finanziert ...

Die Bundeswehr finanziert das überhaupt nicht. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bei Ihrer zuständigen USG-Behörde stellen. Die ist in der regel bei der Kraiesverwaltung angesiedelt, bei größeren Städten auch bei den entsprechenden Stadtverwaltungen. Dazu haben Sie mit den Unterlagen vom KWEA auch ein entsprechendes Antragsformular erhalten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Timid

Zitat von: Smoggy2701 am 22. August 2011, 15:51:38Nun meine Frage, ist an dieser Aussage was dran und trifft das dann auch bei FWDL zu?

Wie schon gesagt: Das trifft so nicht wirklich zu, da dafür die Unterhaltssicherungsbehörden zuständig sind. Wobei die sich das Geld vermutlich auch wieder von der Bundeswehr zurückholen werden ... Egal: Ansprechpartner ist die für deinen Wohnort zuständige USB. Wo man die finden kann, hat Klaus ja schon geschrieben.

Schlammtreiber hat im Prinzip auch Recht: Bei einer Mietdauer von weniger als 6 Monaten werden die Mietkosten in der Regel nur anteilig übernommen (genaueres kann man im §7a Unterhaltssicherungsgesetz "USG" nachlesen, auf www.gesetze-im-internet.de).
Jetzt das "aber": Bei dringendem Bedarf sind Ausnahmen möglich! Sprich, in dem Fall würde auch bei einer kürzeren Mietdauer die volle Beihilfe (immer bis zu einem Maximalbetrag) gezahlt! Also solltest du am besten mal das Gespräch mit der USB suchen, um zu klären, ob das bei dir der Fall sein könnte, falls du wirklich rausgeworfen wirst.
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Smoggy2701

Dankeschn für eure Antworten, jetzt weiß ich wenigstens wo ich meine Ansprechpartner habe.
Ihr habt mir wirklich super geholfen

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