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Dienstzeiterlass

Begonnen von claud1, 12. Februar 2014, 11:46:03

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claud1

Hallo.  :o :o :o :o
Seit ca. 1 Jahr steht unsere VP vor "verschlossenen Türen. 7 Uhr ist in unserer Kaserne normaler Dienstbeginn. Auf den Stundenblättern schreiben wir auch jeden Tag ab 7 Uhr.
Jedoch hat der Spieß für Unteroffiziere o.p. und Mannschafter , mit inbegriffen Heimschläfer und über 25 Jährige 6.30 Uhr befohlen. Er begründet es damit, dass nur so sichergestellt sei, dass alle auch pünktlich ihren Dienst um 7 Uhr beginnen können. 6.30 Uhr beinhaltet auch das Stuben- und Revierreinigen.
Unsere VP hat sich dagegen beschwert mit der Begründung dass man dann aber auch ab 6.30 Uhr sein Dienstblatt schreibt. Und warum gilt es nicht für Feldwebel oder heißt es wenn man Feldwebel ect. ist, dass dort keine Gefahr des Zuspätkommens gegeben ist??!!! Der Spieß kann doch doch zu einer beliebigen anderen Tageszeit das Stuben- und revier reinigen befehlen. Ich finde das ich mich mit 26 Jahren in einem Kindergarten befinde. Mal eine Frage nebenbei....

Weiß vielleicht jemand etwas dazu??[/color]

Lidius

Ich gehe mal davon aus das eure VP sich einfach nur beschwert hat, aber niemand wirklich eine Beschwerde geschrieben hat, oder? Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, dann soll er ne Beschwerde schreiben (in dem Fall am besten jemand der nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist). Wenn das ganze nun schon über ein Jahr läuft, dann scheint es ja keinen anderen Weg zu geben.

Über die Beschwerde wird entschieden werden und dann habt ihr eure Antwort, ob das ganze rechtmässig ist.

KlausP

ZitatIch finde das ich mich mit 26 Jahren in einem Kindergarten befinde. Mal eine Frage nebenbei....

Dann lassen Sie sich einfach mal den aktuellen Dienstzeiterlass im GeZi geben und dlesen nach, was als anrechenbare Dienstzeit gilt und was nicht. Das Stuben- und Revierreinigen und die übrige Vorbereitung auf den Dienst zählen jedenfalls nicht dazu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Das ist auch (fast) völlig korrekt so.
Satz 217 ZDv 10/5:
"Nach Dienstschluss - die Dauer des Dienstes richtet sich dabei nach den militärischen Erfordernissen - haben dienstfreie Zeit und damit freien Ausgang:
- Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee haben grundsätzlich Ausgang bis zum Frühstück. Mannschaften nach Ablauf der Allgemeinen Grundausbildung/Grundeinweisung und Unteroffiziere ohne Portepee (oP) bis zum Frühstück, soweit sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung (Morgenkost) verpflichtet sind,
- Offiziere und Unteroffiziere mit Portepee (mP) bis zum Dienstbeginn.
Dies gilt auch für Unteroffiziere oP und Mannschaften, soweit sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit sind."

Wer von der Pflicht zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft und/oder von der Teilnahme an der Morgenkost befreit ist hat also zum im Tages- oder Wochendienstplan festgelegten Zeitpunkt da zu sein.

Dienst vor- und nachbereitende Tätigkeiten, wie das Stuben und Revierreinigen (oder auch Kleidungs/Materialreinigen) werden über den gesonderten Tagesdienstplan festgelegt und sind keine anrechenbaren Dienstzeiten! Beim Erstellen des Tagesdienstplans ist die Vertrauensperson genauso, wie beim Wochendienstplan zu beteiligen (Satz 210, ZDv 10/5).

Gruß Andi
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