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Kündigungsschutz

Begonnen von Bobbycar, 27. August 2011, 09:33:28

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Bobbycar

Hallo liebes Forum.

Erstmal zu meinen Daten. Ich bin 27 Jahre alt, bin in einem festen Arbeitsverhältnis als Kfz- Mechatroniker und habe mich zum SaZ12 Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst verpflichtet. Dienstantritt ist der 2.1.2012 in Nienburg zur Aga.

Nun mein Anliegen. Ich habe vor ein paar Tagen mein Einberufungsbescheid erhalten. Nun habe ich die Frage ob ich schon vor der Eignungsübung unter Kündigungsschutz stehe oder erst während? Ich würde am liebsten so schnell wie möglich meinem Arbeitgeber bescheid sagen das ich zur BW gehe. Ich habe halt nur Sorgen, dass sie mich dann vorher schon kündigen, sind ja noch  4 Monate bis Dienstantritt.

Schonmal Danke für Antworten.

ARMY STRONG

Wie soll die BW dir einen Kündigungsschutz garantieren vor deiner Einberufung?

Der Bund interesiert sich für dich ab Dienstantritt. was du bis dahin machst ist dein Problem.

KlausP

Er darf Ihnen nicht aus Gründen Ihrer Eignungsübung kündigen. Googeln Sie bitte mal nach "Eignungsübungsgesetz", dort ist das geregelt.

Zitat von: ARMY STRONG am 27. August 2011, 09:36:59
Wie soll die BW dir einen Kündigungsschutz garantieren vor deiner Einberufung?

Der Bund interesiert sich für dich ab Dienstantritt. was du bis dahin machst ist dein Problem.

Falsch, siehe oben.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ARMY STRONG

Seien wir mal realistisch, dann kündigt er eben nicht wegen der EÜ sondern wegen Arbeitsmangel oder sosntwas. Wenn er dich loshaben will, schafft er das. Da wird dir das EÜG wenig nutzen (ja, theoretisch schon, aber wie soll das praktisch aussehen? denn dann müßte er klagen auf Wiedereinstellung, zu einem Zeitpunkt wo er vielleicht schon beim Bund ist).

Bobbycar

Mein Arbeitgeber müsste sich aber trotzdem an den Kündigungsfrist halten. Die liegt glaub ich bei drei Monaten, wenn ich mich nicht irre... 

KlausP

So ist es. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen ab dem Zeitpunkt, an dem er Kenntnis vom Beginn Ihrer Eignungsübung erhält (also ab dem Tag, an dem Sie ihm die für ihn bestimmte Ausfertigung des Einberufungsbescheides übergeben) bis zum Ende Ihrer Eignungsübung nicht kündigen. (§ 2 EÜbG). Ihr Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn Sie nach Beendigung Ihrer EÜb in das Dienstverhältbis eines SaZ berufen werden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Aliki


Jakkaru

Ein 2er

KlausP

Aber nach einer anderen Rechstgrundlage. Bei FWDL gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz. http://www.buzer.de/gesetz/3752/index.htm
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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