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FWDL !?

Begonnen von _Kasasha_, 21. September 2011, 14:20:55

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_Kasasha_

hallo leute ich hatte diesen monat die eignungsfeststellung und ich wurde leider nicht genommen da ich das gespräch verkackt habe und ich auch weiß wieso es nicht geklappt hatt ich möchte jetzt erstmal den FWD für 12 monate machen um mir noch mehr sachen anzueignen und mich auch besser vorzubereiten da ich mich im nächsten jahr wieder bewerben möchte.... meine frage ist jetzt was erwartet mich als FWDL wie geht die einstellung und ab wan wird mann den eingezogen ? wäre echt net wen ihr mir antworten könnt

mit freundlich grüßen _kasasha_

Julius v. I.

Naja die einstellung zum 1.10 können sie getrost schon mal vergessen, von daher wird es, sofern sie sich auch jetzt bald bewerben, dann der 1.01.12.
Sie gehen am ebsten zum KWEA (bzw rufen an und machen mit dem wehrdienstberater einen termin) und sagen, dass sie gerne FWDL für 12 monate machen möchten, dann wird nochmal nach eignung geschaut (ich gehe davon aus, dass sie durch die eignungsfeststellung ja bereits gemustert sind) und wo freie stellen sind, und dann können sie dort eingeplant werden.
Nunja was erwartet sie als FWDL, nunja das ist erstmal abhängig für welche truppengattung sie sich entscheiden (also was noch frei ist triffts wohl eher), und dann werden sie Aufgaben gemäß ihrer Planstelle und Truppengattung übernehmen. Könnte ein "bürojob" im Geschäftszimmer sein, könnte aber auch in der INstandsetzung sein, bei den Sanis Akten bearbeiten etc pp.

wolverine

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_Kasasha_

also kann ich mir nicht aussuchen als was ich da arbeiten möchte, habe ich das richtig verstanden ? ja und meine musterung hatte ich breits schon gehabt ich habe T1 ohne einschränkungen. Und wen ich fragen darf wie kommt man am besten durch das prüfgespräch ? ich möchte beim 2ten mal keine fehler mehr machen da es ein ganz großer wunsch von mir ist zur BW zu gehen.

danke für die antwort

schlammtreiber

Zitat von: _Kasasha_ am 21. September 2011, 14:43:07
also kann ich mir nicht aussuchen als was ich da arbeiten möchte, habe ich das richtig verstanden ?

Als FWDL kann man Wünsche äußern, aber ob diese berücksichtigt werden hängt davon ab, ob Eignung/Befähigung/Bedarf der Bw sich damit decken.

Als SaZ kann man sich auf eine bestimmte Tätigkeit bewerben und schlicht absagen wenn man diese nicht kriegt, aber ist man einmal Soldat hat man auch kein "Recht" auf ewige Verwendung in genau dieser Position sondern kann nach Bedarf der Bw umgesetzt werden.
Semper Communis
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Hei-Ko

Man kommt am besten durch das Prüfgespräch, wenn man ehrlich ist und man selbst ist. Vorteilhaft ist auch, wenn man über die Bundeswehr bescheid weiß und sich mit dem Beruf Soldat auseinander gesetzt hat.

Sie können im gewissen Maße schon sagen, wo sie gerne hin möchten, aber ob dort noch eine Stelle zu besetzen ist, steht auf einem anderem Blatt.

_Kasasha_

ok das hatt soweit alle meine fragen beantworten ich bedanke mich dafür !


KlausP

Zitat von: _Kasasha_ am 21. September 2011, 14:20:55
hallo leute ich hatte diesen monat die eignungsfeststellung und ich wurde leider nicht genommen da ich das gespräch verkackt habe und ich auch weiß wieso es nicht geklappt hatt ich möchte jetzt erstmal den FWD für 12 monate machen um mir noch mehr sachen anzueignen und mich auch besser vorzubereiten da ich mich im nächsten jahr wieder bewerben möchte.... meine frage ist jetzt was erwartet mich als FWDL wie geht die einstellung und ab wan wird mann den eingezogen ? wäre echt net wen ihr mir antworten könnt

mit freundlich grüßen _kasasha_

Wenn Sie einen schriftlichen Test verhauen hätten, wüsste ich warum ...  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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