Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Wer bestimmt Studienfach für Beorderungsposten

Begonnen von Jäger-München, 20. September 2011, 13:04:09

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HCRenegade

Zitat von: F_K am 23. September 2011, 21:42:10

... weil ein Stabsarzt ggf. auch ein paar SanSoldaten "führen" darf.



Ein "FachOffz" hat aber in Abhängigkeit vom DP doch auch unterstelltes Personal - und der 43.3 ist doch auch für Ungediente möglich, oder?

F_K

Unterstelltes Personal - Ja; in aller Regel aber kein DV.
Klar ist 43 3 für Ungediente möglich - deshalb muss der Lehrgang bei San ja "ganz unten" ansetzen - für einen Fw d. R. der PzGrenTruppe wird da vieles schon in der Tiefe besser bekannt sein ...

HCRenegade

Da ist es für mich umso verwunderlicher, wenn ein Ungedienter nach 43.3 Hptm wird, aber nichtmal vernünftig grüßen kann - ist doch schon ein ganz schön dicker Fehler im System, oder?

Btw. als Apotheker werde ich wohl auch kein DV werden - zumindest habe ich nicht eine Chefstelle in der Stellenbörse gefunden - und soweit ich weiß, gibt es auch offiziell keine Chefstellen mehr, seit die SanMatKp'en weggefallen sind.

Gibt es eigentlich die Möglichkeit, diese Einweisungslehrgänge zu umgehen? Für inen Ungedienten oder Msch d.R. sind die Lehrgänge sinnvoll, aber für einen "alten Hasen" wie mich absolut sinnfrei.

Und noch eine Frage:
Darf man erst nach den LG offiziell auf seinem DP üben oder kann man die LG so machen, wie man lustig ist? Immerhin vermute ich mal, dass aufgrund des eher geringen Personenkreises solche LG nur 1x im Jahr stattfinden und es kann ja nicht vorausgesetzt werden, dass der Res genau in diesem Zeitraum abkömmlich ist  ...

MarekD

Zitat von: F_K am 23. September 2011, 21:42:10

@ MarekD:
Preis für den Zweiten bei der Deutschen Reservistenmeisterschaft: 2 bis 4 Tage Mitfahrt auf einer Einheit der Marine ...

Echt??? Ganz große Klasse!!!  8)

F_K

Zitatwenn ein Ungedienter nach 43.3 Hptm wird, aber nichtmal vernünftig grüßen kann - ist doch schon ein ganz schön dicker Fehler im System, oder?

... (Scherz an): Wieviele Stabsärzte grüßen denn vernünftig?

Spaß beiseite - irgentwer wird ihm das schon beibringen - aber es ist so gewollt, der Kamerad soll ja schnell seine Fachexpertise einbringen, und nicht erstmal 3 Monate AllGA machen ...

ZitatEcht??? Ganz große Klasse!!

Na, werd erstmal Erster - Eine Woche Sardinien Lehrgang Überleben Wasser - Baden gehen und sonnen ... - dritter Platz ist immerhin noch ein Tandemsprung.

HCRenegade

Zitat von: F_K am 24. September 2011, 15:32:37

aber es ist so gewollt, der Kamerad soll ja schnell seine Fachexpertise einbringen, und nicht erstmal 3 Monate AllGA machen ...


Mir ist schon klar, dass das nicht gewinnbringend wäre, aber ich finde es halt bemerkenswert, dass es bei den Sanis LG gibt und in anderen Bereichen nicht.
Gibt es denn bei den Sanis wesentlich mehr Ungediente als in anderen Fachbereichen/TSK?

MarekD

Zitat von: F_K am 24. September 2011, 15:32:37


Na, werd erstmal Erster - Eine Woche Sardinien Lehrgang Überleben Wasser - Baden gehen und sonnen ... - dritter Platz ist immerhin noch ein Tandemsprung.

Also ich preferiere den zweiten Platz. Obwohl der erste auch nicht verkehrt ist. Aber dazu muß ich ja erstmal mitmachen. :)

Jäger-München

Hi nochmals,

nachdem hier doch eine größere Diskussion entstanden ist, möchte ich mich nochmals kurz melden. Meine ursprüngliche Frage, die auch der Titel des Threads ist, wurde leider noch nicht beantwortet: "Wer bestimmt Studienfach für Beorderungsposten"?

Ich hab gerade in einem anderen Thread folgendes gelesen:
Zitat von: KlausP am 29. August 2011, 21:53:58
Das ist egal, Hauptsache beordert.

"Spiegeldienstposten" kann der Kommandeur (fast) beliebig aufbauen lassen, besonders für wichtige STAN-Dienstposten, egal ob "F"- oder "V"-Dienstposten. Mein Dienstposten als Spieß in der AGA-Kompanie ist so ein Dienstposten. Da es bei uns im Bataillon keine "V"-Dienstposten als KpFw gibt, wurde der STAN-DP mit allen Soll-ATB eben "gespiegelt" und mit einer neuen Teileinheit/Zeile versehen. eben mit "Pxxxxx".

Das bedeutet ja dann, dass es doch die Möglichkeit gibt, dass ein Kommandeur einen Posten für einen erstellt, nicht wie oben geschrieben auf höherer Ebene? Legt also der Kommandeur bei einer Spiegelstelle das Fach für den notwendigen Studienabschluss fest?

Vielen Dank für Eure Antworten!

KlausP

Nein, legt er nicht. Das hat damit nichts zu tun.

Der Kommandeur legt fest, welcher seiner Dienstposten für die Personalreserve "gespiegelt" werden soll. Daraufhin werden die Soll-ATB des originären Dienstpostens der F/V- oder der V-STAN in die Personalreserve übernommen. In der STAN stehen aber keine notwendigen Studienabschlüsse. Da drin steht nur, welche militärische Ausbildung für den Dienstposten notwendig ist.

Das kann z.B. sein:

1. ATB PzGrenStOffz
2. ATB S3StOffz
3. ATB ABC-AbwStOffz
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

"
ZitatWer bestimmt Studienfach für Beorderungsposten"?

... er will es nicht begreifen?

Für einen Offz ist das Studium "Goddie", für den Job als Offizier bringt es in aller Regel NICHTS (zumindest nichts zwingendes).

Deswegen gibt es praktisch auch kaum eine Einstellung nach 43 (3) - weil es kaum Dienstposten gibt.

Jäger-München

Hi F_K,

vielen Dank für Deinen Eintrag... nur leider lautet meine Frage (und der Thread) nicht: "Was bringt ein Studium für den Job als Offz?" sondern "Wer bestimmt..."!
Ok, vielleicht hätte ich noch ergänzen sollen "...Beorderungsposten für §43/3".

Somit ist meine Frage immer noch nicht beantwortet... ;)

Beste Grüße!

KlausP

Wird sie vermutlich auch nicht. Es sei denn, jemand aus dem entsprechenden Dezernat im PersABw liest hier zufällig mit ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

OK, dann etwas ausführlicher:

Für die ALLERMEISTEN Offz Dienstposten ist kein Studium zugeordnet und auch nicht zuordnenbar (weil es fachlich völliger Blödsinn wäre).

Es verbleiben damit nur wenige Dienstposten, auf denen ein Studium zugeordnet ist: Bei Ärzten und Apothekern ist es klar, man kann z. B. bei "Controller B" ein BWL Studium zuordnen - aber selbst dann benötigt man einen TrT, der einen WILL - und daran scheitert es dann meistens.

"Angeblich" soll das ganze etwas flexibler werden (so dass man z. B. bei Controller B auch einen Wirtschafts-Ing. zuordnen kann), aber wann, steht in den Sternen ...

Lange Rede kurzer Sinn: Eine Handvoll 43 3 pro Jahr - mehr ist nicht.

miguhamburg1

Unser Fragensteller hat offensichtlich Probleme damit, lesend zu verstehen.

Sämtliche Dienstposten sind beschrieben mit einer oder mehreren Ausbildungsvoraussetzungen. Diese müssen gegeben sein, damit man auf so einem Dienstposten beordert werden kann. Bei einzelnen dieser Dienstposten ist der Studienabschluss zwingend erforderlich: Bei Ärzten, Zahnârzten, Veterinären und Apothekern sieht das allein schon die Approbationspflicht vor. Die RechtsberaterStOffz brauchen die große juristische Staatsprüfung. Wer in den Infrastäben bestimmte Dienstposten besetzen will, braucht einen BauIng oder Architekturabschluss usw. Bei allen anderen OffzTrDst DP will die Bw als Regel einen akademischen Abschluss haben, und sie setzt damit eine politische Vorgabe um. Dabei ist es in der Regel unerheblich, welche Fachrichtung das ist. Die Fachrichtung ist bei der Masse der DP auch nicht maßgeblich, sondern die durch das Studium erworbene Fähigkeiten, komplexe Sachverhalte schnell zu durchdringen usw.

Bei den Seiteneinsteigern wird allerdings die Fachrichtung maßgeblich, denn hier sind es ganz bestimmte, wenige Dienstposten, die so besetzt werden müssen, weil die Bw sie nicht selbst als Studienfach anbietet. Neben den Medizinern und Veterinären sind dies besagte Bau-Ing, Juristen, Geografen und eben vereinzelt Physiker und Chemiker. Und ja, der Anteil der so beorderten Mediziner beträgt 90%.

miguhamburg1

Ach ja: Der Dienstposten selbst bestimmt die Ausbildungsvoraussetzungen. Da gibt es keinen Spielraum über die entsprechenden Vorgaben hinaus. Um zu erfahren, auf welchen DP sie sich ggf. beordern lassen können, hilft in Ihrem Fall nur ein Anruf beim PersA.

Und wenn Ihre Studienfachrichtung keine Fähigkeit für bestimmte DP mit sich bringt, ist eine Beorderung/Einstellung nach 43 3 nicht möglich und dann gehen Ihre Chancen für den normalen Zugang gegen 0.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau