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Gekündigt

Begonnen von xxxT, 12. Oktober 2011, 17:22:37

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wolverine

Wenn einer in den ersten 14 Tagen beim Bund wieder geht, liegt ein gesundheitlicher Grund sehr nahe. Andere Alternative wäre "selbst wieder gegangen" und das erkennt man nach zwei Sätzen im Gespräch ...
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Flexscan

und gesundheitlicher Grund und schlechte Blutwerte... Mag jeder selber seinen Teil denken ;)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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KlausP

In den ersten 4 Wochen der Dienstzeit ist bei Änderung des Tauglichkleitsgrades im Zuge der Einstellungsuntersuchung der Kompaniechef die Entlassungsdienststelle.

Wie das jetzt bei Entlassungen in der "Probezeit" ist, weiss ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Flexscan am 13. Oktober 2011, 18:51:20
und gesundheitlicher Grund und schlechte Blutwerte... Mag jeder selber seinen Teil denken ;)
Das muss es ber nicht sein; ich habe das in Fällen von Wehrfliegerverwendungsfähugkeit häufiger gehört. Ein Blutwert rutscht - auch in jungen Jahren - schneller aus der Norm als man denkt. Und schwupps wurde der hoffnungsvolle Jetpilot gegroundet. Ich war länger in der VI. bei "Überleben, Land" und da hat die Luftwaffe ihren schlechten Ruf gefestigt.
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xxxT

Nein, ich habe keine Drogen genommen.

Ich war jetzt beim zivilen Arzt und der hat mich nochmal kontrolliert und auch festgestellt, das meine werte nicht so gut sind.
aber er hat herrausgefunden, dass ich eine entzündung im Körper habe und ich bekomme dafür schon Antibiotikum.

versichert bin ich nun auch wieder und meine alte arbeitsstelle habe ich auch wieder bekommen.

du meintest gerade "
Zitat von: Flexscan am 13. Oktober 2011, 16:44:27
tja Probezeit ist Probezeit.

Dort können beide Seiten ohne Angabe von Gründen kündigen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.


das stimmt, aber er hat mir ja den Grund gesagt und da ich bezügliches des Grundes es nicht fassen konnte, wollte ich mich hier schlau machen.

(Wenn man in den ersten vier tagen der Probezeit nicht vereinigt ist und die Ärztlichen untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind wird man in Marsch nach hause gesetzt)
so änlich wurde das mir gesagt und er hat es von seinem Pc abgelesen.

nur problem ist, ich finde das wirklich nicht im internet...

snake99

#20
@xxxT

Was schreiben sie hier eigentlich für kuriosen Kram ...

1. Wird ein ziviles Arbeitsverhältnis gekündigt (egal von wem!), werden sie von ihrem Arbeitgeber bei der KK abgemeldet. SIE melden da gar nichts!

2. Es gibt in DEU den Grundsatz der Pflichtversicherung. D.h. verlieren sie ihren Job und kommen dann unverzüglich ihrer gesetzlichen Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit nach, so sind sie ab sofort dann wieder über die Agentur für Arbeit bei ihrer letzten KK versichert. Auch hier müssen sie in der Regel gar nichts machen, außer der AfA mitzuteilen, bei welcher KK sie zuletzt versichert waren.

3. In meiner bisherigen Dienstzeit bei der Bundeswehr (2-stellige Jahresanzahl) haben ich schon viel gehört, doch dass ein SaZ aufgrund einer lapidaren Entzündung im Körper direkt mal eben hinausgeworfen wird, habe ich noch nie gehört und kann ich auch so nicht glauben!
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

Oscar Golf Mike

Gehen wir mal da von aus es stimmt alles was der TE hier geschrieben hat, könnte er bei Erfolg einer Beschwerde wieder eingestellt werden?
Bzw. könnte ihm eine Einstellung in Aussicht gestellt werden?
2./192 PzGrenBtl.      

Einmal ein Grenni immer ein Grenni!

wolverine

Wenn eine Entlassung rechtswidrig erfolgt ist, wird sie zurückgenommen. Das ist ein Verwaltungsakt wie jeder andere auch.
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xxxT

@snake99

"Was schreiben sie hier eigentlich für kuriosen Kram" genau das bekomme ich von jedem zu hören! deswegen habe ich doch hier meine Situation beschrieben !

zu punkt eins kann ich nur sagen, dass ich auf 400 euro Basis angemeldet war.und ich bei der krankenversicherung meiner eltern drauf war, aber da ich nun 23 bin, muss ich nun meine eigene versicherung bezahlen.

zu punkt drei kann ich nur sagen, dass das gesetzt neu sein soll, da der spieß und hauptmann zuerst auch überrascht waren.

wieso sollte ich denn lügen und sowas hier hin schreiben ? genau wie ich es beschrieben habe ist es passiert :(

ulli76

Na dann muss der Hptm das ja irgendwo schriftlich haben.
Ich hab davon auch noch nix gehört- aber ich bin ja auch nicht mehr im Personalgeschäft. Aber wenn ich überleg, wie lange Abklärungen im Rahmen der Einstellungsuntersuchung schon mal dauern, finde ich die FRist von 4 Tagen schon sehr kurz.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Ich weiss, dass ein SaZ innerhalb der ersten 4 Werktage nach Dienstantritt in das Dienstverhältnis berufen werden soll, das war schon Anfang der 90er so, als ich Spieß geworden bin und daran hatte sich bis zu meiner letzten WÜb in 2010 auch nichts geändert.
Das kann aber durchaus sehr viel später sein, selber erlebt. Im letzten Jahr hatte ich mehrere SaZ. Bei den Mannschaftern war das mit den 4 Tagen gar kein Problem, weil da noch alle Unterlagen durch das Batailon selber erstellt wurden. Die Unterlagen von der SDBw haben aber z.T. mächtig lange auf sich warten lassen. Der Letzte meiner SaZ, ein PzGren FA, musste ca. 6 Woche warten, bis seine Unterlagen da waren! Deshalb kann ich die ganze Sache nicht so recht nachvollziehen.

ZitatNa dann muss der Hptm das ja irgendwo schriftlich haben.

Genau, und deshalb kann ich mit der Begründung in der Entlassungsverfügung auch so gar nichts anfangen. Mir fehlt da einfach die Angabe der Vorschrift oder der § aus dem Gesetz als Begründung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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