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Zuständigkeiten bei der planmäßigen Beurteilung

Begonnen von hydromechfw, 03. November 2011, 12:15:43

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hydromechfw

Guten Tag liebe Forenteilnehmer,

ich habe hier ein Problem zur allgemeinen Diskussion.

Ein Soldat wird in einen anderen OrgBereich versetzt.Er tritt seinen Dienstposten dort jedoch nich an und verbleibt mindestens bis zum 31.12.11 auf seinem alten DP im Rahmen von Kommandierungen, wahrscheinlich jedoch bis zum 31.03.2012.

Der Disziplinarvorgesetze seiner neuen Diensstelle wird zum 01.05.2012 versetzt so das dieser plant die planmäßigen Beurteilungen der HF/SF gem 20/6 vorzuziehen.

Jetzt zum Problem:
Gem 20/6 ist der DV der neuen Stammeinheit, welcher der Soldat seit dem 01.10.2011 angehört, zuständig für die Beurteilung des Soldaten und der vorherige DV erstellt einen Beurteilungsbeitrag welchen der beurteilende DV bei der Erstellung der Beurteilung beachten kann aber nicht muss.
Das vorziehen der BU durch den alten DV funktioniert nicht da die sechs Monate überschritten werden.
Gibt es eine andere Möglichkeit, explizit hier 303a in der 20/6, die es ermöglicht den Soldaten durch den "alte" DV beurteilen zu lassen.
   

wolverine

Nein, auch der "Alte" erstellt eine Beurteilungsbeitrag und den legt dann (höchstwahrscheinlich) der Neue zu Grunde.
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