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Übergangsgebührnisse und die Steuer

Begonnen von Mindleader, 30. Oktober 2011, 12:17:06

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Mindleader

Moin Moin,

ich mache gerade die Steuer für 2010, ja ich weis ist spät aber ist schon ok so ;)
Ich war 13,5 Jahre bei der Bundeswehr und bin Ende 2009 ausgeschieden da ich vorzeitig während meiner BFD Zeit bereits einen Job gefunden habe.

Also habe ich 2010 mein "ziviles" Gehalt vom Arbeitgeber bekommen (ca 42.000 Brutto) und das ganze nach 3 versteuert
Die Übergangsgebührnisse wurden nach 6 versteuert (ca 18.000 Brutto)

Bei der 6er Karte steht bei Punkt 10: ermäßigt besteuerter Arbeitslohn (ca 4.400) über mehrere Kalenderjahre, ist das die Übergangshilfe ? Also die Einmalzahlung die da versteuert wird ?

Was mich jetzt aber wundert ist das ich laut TAXMAN 2011 (das Steuerprogramm was ich nutze) ca 1600 EUR an Steuern nachzahlen muß ?

Was ist denn da falsch gelaufen ? Ohne die 6er Karte sind es nur ca 100 EUR die ich nachzahlen muß (mit Werbekostenpauschalbetrag) also kann es ja nur daran liegen das was beim Bundeswehrgehalt nicht stimmt oder ich das falsch eingetragen habe.

Ich habe die 6er Karte als weiterer Arbeitgeber hinzugefügt und als Berufsgattung die man da auswählen kann "Soldat" gewählt, oder muß man da "Pensionär (Soldat, Richter, Beamter)" auswählen ?

Oder muß man das ganze als Lohnersatzzahlung angeben ?
Stehe da gerade etwas auf dem Schlauch, kann ja eigentlich nicht sein das man soviel nachzahlen muß wenn man schon Steuern in Klasse 6 abgeführt hat.

AriFuSchr

#1
vermutlich rechnet das Programm (warum auch immer) die Fünftelregelung nicht sauber. (vgl. § 34,1 EStG).

zum besseren Verständnis ein Link: http://gesetze-ganz-einfach.de/estg/estg34.htm

ansonsten weiter fragen
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

BulleMölders

So komplex wie die Steuerberechnung heute ist, wird das niemand sagen können wo der Fehler liegt ohne alle Daten der Steuererklärung zu kennen.
Versuch es doch mal statt mit Taxman mit Elster Formular. https://www.elster.de/elfo_home.php
Das wird kostenlos von der Steuerverwaltung bereit gestellt und du hättest einen Vergleich des Ergebnisses zwischen den beiden Programmen.

Mindleader

So, ich habe mir jetzt mal Elster installiert aber damit kann ich nicht wirklich was anfangen denn da kann man ja keine Steuerkarten eintragen.
Evtl nochmal zum Verständnis, wo muß ich den die Übergangsgebührnisse (das monatliche Geld) eintragen ?

Direkt als neuen Arbeitgeber ? So macht es zumindest fü mich Sinn.
Es gibt dann aber noch den Punkt "Lohnersatzzahlungen" muß da evtl was eingetragen werden ?
Weil da steht auch was von Übergangsgeld ?

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Mindleader

Also dann hbae ich das wohl falsch eingetragen da ich es wie gesagt als Arbeitgeber eingetragen habe, aber kann man denn da bei den Lohnersatzzahlungen auch die gezahlten Steuern eintragen ? Da kommt dann nur der Bruttobetrag rein oder wie ?

Sorry für die vielen dummen Fragen aber das ganze ist irgendwie verwirrend ^^
Suche nebenbei schon einen Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein für den Fall das ich es nicht hinbekomme

AriFuSchr

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr


AriFuSchr

#8
Hallo mindleader,

musste erst mal lesen:

Anspruchsvoraussetzungen

Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) in der  maßgeblichen Fassung  erhalten Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren Übergangsgebührnisse, wenn ihr Dienstverhältnis wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind, oder wegen Dienstunfähigkeit endet. Der Zeitraum, für den Übergangsgebührnisse gewährt werden, ist abhängig von der abgeleisteten Wehrdienstzeit (§ 11 Abs. 2 SVG). § 11 Abs. 1 Satz 1 SVG regelt lediglich die Anspruchsvoraussetzungen, nicht zugleich den Zeitpunkt des Zahlungsbeginns. Sind jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, so ist der Anspruch auch fällig und die Übergangsgebührnisse sind auszuzahlen.

Steuerliche Behandlung:

Bei SaZ die vor dem 01.01.2006 ihr Dienstverhältnis bei der Bw begonnen haben und nach dem 01.01.2009 beendet haben, wird weiterhin ein Freibetrag von 10.800 € berücksichtigt
(vgl. Jahressteuergesetzes 2009 im BGBl vom 24.12.2008)

Alle anderen Übergangsgebührnisse werden wie ganz normales Arbeitseinkommen besteuert. Nach §19 (1) Satz 1 Nr.2 EStG gehören auch Bezüge aus früheren Dienstleistungen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Zum Eintrag auf der Anlage N:

Soweit die Übergangsgebührnisse nach StKl VI abgerechnet wurden (weiteres Arbeitsverhältnis vorhanden) erfolgen die Einträge in die Zeile 6-10 Spalte rechts. Ansonsten, wenn nur ein Arbeitsverhältnis vorlag in die Zeile 6-10, Spalte links
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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