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Wie hoch sind die Chancen genommen zu werden trotz Eintrag im Führungszeugnis?

Begonnen von Brauschthomas, 12. Dezember 2011, 16:19:35

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Brauschthomas

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem meine Bewerbung für SaZ ( Fachunteroffizier KFZ-Mechatroniker, alternativ Mannschaften ) beim KWEA eingereicht. Mich plagt nur die ganze Zeit die Frage wie hoch meine Chancen sind überhaupt nach Düsseldorf eingeladen zu werden. Ich wurde 2007 zu einer Bewährungsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Da diese nun abgelaufen ist und ich auch vom zuständigen Amtsgericht einen Erlassbeschluss bekommen habe, habe ich daraufhin ein Schreiben ans Bundesamt für Justiz verfasst mit der Bitte um Löschung der Eintragung.
Hat jemand von euch in dieser Hinsicht irgendwelche Erfahrungen oder mal von einem Bekannten was gehört?

Würde mich über jede Antwort freuen.

Vielen Dank

Thomas B.

wolverine

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Brauschthomas


wolverine

Die Vollstreckung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
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Brauschthomas

Das weiß ich. Das war ja auch nicht meine Frage. Ich wurde zu 1 Jahr und 8 Monaten zu 3 Jahren Bewährung verurteilt.
Meine Frage war: Wie groß meine Chance ist genommen zu werden trotz eines Eintrages im Führungszeugnis ( welcher evtl gelöscht wird )

wolverine

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