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Nach Einplanung Absage wegen Rechtsbedenken!

Begonnen von Lexani, 16. November 2011, 12:17:45

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Lexani

Hallo Freunde habe vor 4Wo eine Stelle Als Uffz bekommen ab 01.04.12(Heimmatnahe) war superglücklich darüber,weil ich Wiedereinsteller(Fwdl23) bin mit 29Jahren nun zu meinem Problem.

Ich habe Donnerstag einen Anruf bekommen von meinen Einplaner der mir mitteilte das die Rechtsabteillung rechtsbedenken geäußert hat wegen eines eintrages im BZRG und diese niergens steht nicht in den Papieren und auch nicht im Einstellungsgespräch vorkgekommen ist.Ich war geschockt wusste nicht worum es geht!!!Ich fragte ihn was ich jetzt machen kann er sagte ich solle eine Stellungnahme fertig machen und die Sache weswegen ich ein Eintrag habe ihm schicken,und sagte mir auch das er mich aus meiner Stelle rausnehmen muss,er sie aber frei lässt bis es abschließend geklärt ist.

Ich war immer noch so geschockt wusste nicht worum es ginge hatte sofort meinen Anwalt angerufen und ihn um Hilfe gebeten.Am nächsten Tag rief er mich an und teilte  mir mit das ich einen Strafbefehl von august 2008 hatte mit 30 Tagessätzen zu 10euro wegen nicht meldens von Arbeit!Er sagte mir das der Eintrag 5Jahre im BZRG ist und erst dann gelöscht wird!Na geil ich dachte nur so eine Scheiße nun stand ich da und muss dem Bund erklären warum ich es nicht angegeben habe.

Ich machte eine Stellungnahme fertig und den Strafbefehl und die Begründung vom Sozialgericht und faxte es dem Einplaner rüber am 10.11!Heute am 16.11 rief ich ihn an und fragte ihn ob er schon was weiss?Er sagte er habe es weitergegeben und es wird geprüft und es nicht in seiner Hand liege.Und ich fragte wie lange es dauert er sagte ich bekomme per post bescheid ich solle mich ein par Tage gedulden!Ich gleich hääääää wieso per Post das ist doch ein schlechtes Zeichen er gleich sher abgeflacht gesagt das die Rechtsabteilung bei solchen nicht angebens sehr pingelig ist.Ich sagte gut dann warte ich und legte auf.

Jetzt zu meiner Frage gibt es Leute die das selbe durch haben?Und was ist rausgekommen,bin fix und fertig deswegen hatte schon alles geplant nun sowas.Bitte helft mir weiter.Hatte reingeschrieben das ich es wirklich nicht wusste weil ich nie vor Gericht war sondern alles übern Anwalt lief!Danke im vorraus..........

wolverine

Ein Strafbefehl wird zugestellt und - vermutlich - auch bezahlt. Da ist Nichtwissen sehr wenig glaubhaft. Jetzt liegt es in der Hand des Rechtsberaters. Im Grundsatz ist das ein versuchter Einstellungsbetrug, da Sie eine Verurteilung verschwiegen haben. Von "Schwamm ´drüber" bis Ausplanung ist alles möglich und kann hier nicht sinnvoll prognostiziert werden.
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F_K

Zitatmit 30 Tagessätzen zu 10euro wegen nicht meldens von Arbeit!

Also: Hier (mind.) eine Verurteilung wegen Betruges (hört sich zumindest stark nach Leistungsbetrug an).

ZitatIm Grundsatz ist das ein versuchter Einstellungsbetrug

Hier der zweite (versuchte) Betrug.

-> Da sind mMn schon Zweifel am Charakter angemessen, eine weitere Lüge (ich wußte es nicht ...) macht es eher schlimmer (da haben wir dann nämlich gleich 3 Lügen - merkste was?)

.. oder hat Dein Anwalt gleich die Geldstrafe für Dich gezahlt?

stefan@16

Ehrlich sein ist das a und o. Ich habe auch zwei anzeigen gehabt bevor ich zum test musste. Ich habe es gesagt und klar man bekommt denn paar dumme fragen Vom phycholgen aber egal man muss da durch. Es war aber kein problem und ich kann 12 jahre machen. Leider vor oktober noch mal eine bekomm und deswegen wurd ich auf januar verschoben. Ich kann nur jedem empfehlen gleich ehrlich zu sein weil die bundeswehr bekommt es eh raus.

F_K

ZitatIch kann nur jedem empfehlen gleich ehrlich zu sein weil die bundeswehr bekommt es eh raus.

... auch Du, mein Sohn, Brutus, hast es noch nicht verstanden.

Die Bundeswehr sucht für Führungspositionen Personal, dass auch OHNE Dienstaufsicht und OHNE hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit gesetzeskonform und ehrenhaft handelt (und das auch unter Gefährdung des eigenen Lebens "und so ...")

Insoweit disqualifiziert fortgesetztes Lügen einfach für so eine Position - auch wenn ein Gericht wegen des geringen Einkommen des Straftäters "nur 300 Euro" Strafe verhängt - es ist ein Straftäter.


schlammtreiber

Ehrlichkeit ist nur rein und gut und wahr, wenn sie um ihrer selbst Willen Beachtung findet:

Zitat von: F_K am 16. November 2011, 15:23:53
und OHNE hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit

Oder, um frei mit Kant zu sprechen: nicht der, welcher die Gesetze achtet vollbringt schon die sittlich höchste Handlung, sondern der, welcher sich selbst überwindet und die Gesetze achtet obgleich sein Trieb dagegen spricht (z.B. weil es ihm Vorteile bringen würde sie zu mißachten ohne gleichzeitig Nachteile befürchten zu müssen).

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wolverine

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schlammtreiber

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