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Offene fragen vor und während dem Dienst!

Begonnen von Berzy, 22. November 2011, 15:16:04

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Berzy

Moinsen  8),

Also ich mache meine AGA ab dem 02.01.2012 in Munster und hätte noch paar offene fragen zu der AGA und evtl. nach der AGA:

1. Die AGA ist ca 350km von meinen jetztigen Wohnort entfernt ich weiß nicht ob es geändert wurde aber als mein Bruder seine damals 9 monate machen musste (Koblenz) durfte er am Wochenende nachhause fahren und seine Fahrkosten wurden bezahlt, ist das heute immernoch so?

2. Muss man seit neustem die Unterkunft in der Kaserne bezahlen?? (habe da irgentwie etwas aufgeschnappt könnte auch eine falsche info sein!)

3. Wenn ich nach der AGA evtl. SaZ 8 (9) Feldwebellaufbahn verpflichte, kann ich dort dann auch mein Abitur nachholen? , und evtl. nach dem Abi bzw durch die Feldwebel-erfahrung die Laufbahn wechseln sprich in die Offz.-Laufbahn?

4. Würde ich gerne wenn ich SaZ werd eine eigene Wohnung nehmen, das problem allerdings ich habe mir überlegt ob ich nicht eine etwas größere nehmen könnte so das mein Bruder mit einziehen kann aber ob der Bund dann noch zahlt?

Ich bedanke mich für jede antwort die mir hilfreich entgegen kommt  :o.

MfG Berzy  ;D

Steve87

Also da ist einiges nicht ganz richtig.

Wenn sie FWDL sind wo ich im mom von ausgehe haben sie einen Bahnberechtigungsausweis mit dem sie zwischen Kaserne und Wohnort kostenlos mit dem Zug fahren können.
Die Unterkunft bezahlt man als SAZ, nicht als FWDL.
SAZ 8 ist die Uffz Laufbahn. Als Feldwebel müssen sie sich für 12 Jahr verpflichten.
Und wieso sollte der Bund ihnen eine Wohnung bezahlen???
Beamter im mittleren technischen Dienst

Berzy

Ja ich bin FWDLer.
Da bin ich wohl durcheinander gekommen mit den Jahren bei der Laufbahn kenn mich da noch nicht so richtig aus ^^.
Naja ich hab schon öfter gelesen das der Bund jemanden die Wohnung zahlt , aber bestimmt nur unter bestimmten voraussetzungen ? wie z.b man müsste schon einige zeit dort wohnen o.ä?

Steve87

Die Wohnung bekommt man nicht bezahlt. Wenn man aufgrund von Lehrgängen von seiner Wohnung entfernt ist und zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist bekommt man Trennungsgeld. Aber das ist wieder was anderes.
Beamter im mittleren technischen Dienst

Berzy

Okay dann ist nurnoch die frage mit dem Abitur und der Laufbahn-wechsel offen.
Kennen sie sich da aus?

Steve87

Beamter im mittleren technischen Dienst

KlausP

#6
zu 1.) Für FWDL ist das immer noch so, die bekommen einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" zwischen Dienst- und Wohnort zur kostenlosen Benutzung der Bahn.

zu 2.) als FWDL nicht, als SaZ ja.

zu 3.) Ihr Abi können Sie nachholen - nach Dienst und am Samstag an der Volkshochschule. Aber immer dran denken, dass Sie auch noch Lehrgänge, Wachdienst, Übungen und Auslandseinsätze haben!!!

zu 4.) Die Bundeswehr zahlt Ihnen als SaZ für eine eigene Wohnung genau 0 Euronen, das ist Ihr Privatvergnügen, unter Umständen können Sie Umzugskosten erstattet bekommen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Berzy

Ach noch etwas vergessen, gibt es so etwas wie eine Erst-verpflichtungs-frist? Also das man sich nich direkt 12 Jahre verpflichten kann sondern Maximal 8 bzw 4?

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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