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Reservist und Wiedereinsteller

Begonnen von Vwdr 43, 08. Dezember 2011, 19:34:19

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Vwdr 43

Guten Abend zusammen,

wir hatten vor ein paar Tagen eine Diskussion bezüglich Reservisten und Wiedereinsteller bei der BW. Es ging um folgende Situation.

1.) Gwdl ausgeschieden als Obergefreiter
2.) MOB beordert auf einer Stuffz Stelle ( Dienstgrad ist endgültig verliehen worden )
3.) möchte Wiedereinsteller werden

Theoretisch angenommen, man hätte die Möglichkeit als Wiedereinsteller für 8 Jahre in der Unteroffizierslaufbahn zurückzukehren, inwiefern beeinflusst der als Reservist erreichte Dienstgrad die Länge der Verpflichungszeit ?

Worauf ich hinaus will, wird der als Reservist erreichte Dienstgrad in irgendeiner Form als Vordienstzeit angerechnet ( wegen Stehzeiten etc. ), oder hätte man die vollen 8 Jahre ( abgesehen vom Bfd ) zur Verfügung ?

Ich bin auf die Antworten gespannt,

Gruss


F_K

Standzeiten haben Maschinen ...

However: In der Uffz Laufbahn ist der Spitzendienstgrad StUffz, ist der Wiedereinsteller schon StUffz d. R., dann gibt es keine Beförderung mehr während der Dienstzeit, unabhängig von der Länge.

Vwdr 43

Ich habs geändert ....

Also bleibt die tatsächliche Dienstzeit davon unberührt, wenn ich das richtig verstehe ?

wolverine

Dienstgrad und Dienstzeit haben ja nicht wirklich etwas miteinander zu tun. Ein StUffz d. R. ist ja nicht weniger wert als ein aktiver StUffz. Also wird der StUffz d. R. eben als StUffz (wieder-)eingestellt.

Ob seine Dienstzeit als F/GWDL und seine Wehrübungstage in seiner Verpflichtungszeit angerechnet werden, ist eine Frage der Dienstzeitfestsetzung. Hier habe ich schon beides gesehen. ( "....wird auf acht Jahre festgesetzt." oder "....wird unter Anrechnung seiner bereits geleisteten Dienstzeit auf 6 Jahre, vier Monate und 14 Tage festgesetz".)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Vwdr 43

Alles klar, vielen Dank, also im Grunde kein Patentrezept.



Gruss