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Gutschein deutsche bahn.

Begonnen von stefan@16, 17. Dezember 2011, 15:46:49

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stefan@16

Hallo. Ich werde in januar mein dienst antreten. Ich plane von mein wohnort bis nach hamburg mit nem zug zu fahren und von dort aus mit zukünftige kameraden weiter. ( Auto ) kann ich die fahrt bis nach hamburg selber zahlen und mir dann fährkosten für pkw erstatten lassen ? Ich habe gehört man bekommt genau die summe wieder was auch das tiket kosten würde.  Kann ich denn nicht eingelösten gutschein abgeben und geld für auto anreise bekomm ? Weil genau genommen bin ich ja denn nicht gefahren  und auch eig. Keine kosten mit eigenen auto  gehabt.

ulli76

Wenn du nicht selber mit dem PKW fährst, dann kannst du das natürlich nicht abrechnen.
Allerdings gibt´s die Möglichkeit, dass der Kamerad, der euch mitnimmt, genau das geltend zu machen (gibt dafür aber kaum was)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

BulleMölders

Was meinst du wohl wie man das nennt, wenn man etwas angibt was nicht er Wahrheit entspricht und dann dafür Leistungen erhält, genau Betrug.
So etwas macht sich zum Dienstantritt natürlich immer gut.

Guf

Hallo,
ich will kein extra Thema auf machen und stelle einfach hier meine frage. Es geht dadrum das ich vor kurzem 18 geworden bin ein Führerschein hab, aber ein Auto erst gegen Frühling planiere zu kaufen. Jetzt meine Frage kann ich erst angeben das ich mit dem Zug komme und dann das ändern wenn ich ein Auto gekauft habe? Oder wie läuft das ab?

ulli76

Den Bahngutschein bekommst du so oder so.
Wenn du mit dem Auto anreist,dann löst du den Gutschein nicht ein.
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Guf

Der Gutschein den ich jetzt bekommen habe, gilt er jetzt die ganze Zeit? (ab 2.1. Dienstantritt) Wie ist es wenn ich dann später mit dem Auto kommen will sagen wir mal im April. Kann ich dann ein Antrag oder so stellen das ich ab dann mit dem Auto kommen will?

KlausP

Der Gutschein, den Sie bekommen haben, ist nur für die Dienstantrittsreise. Wenn Sie FWDL sind, bekommen Sie in der Einheit einen "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten", der während Ihrer gesamten Dienstzeit für die dort eingetragene Fahrstrecke zwischen Dienst- und Wohnort gilt. Wenn Sie SaZ sind, bekommen Sie dann nichts.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Guf

Ich bin FWDL mit dem Gutschein ist mir klar. Aber wie ist es jetzt mit dem Auto kann ich dann später (im Frühling)wechseln, dass dann die Fahrtkosten mit dem Auto bezahlt werden?

ulli76

Ich wusste gar nicht, das die Familienheimfahrten für FWDL überhaupt bezahlt werden. Hab gedacht, das wäre Berechtigungsausweis oder Kosten selber tragen.
Vielleicht weiss das aber unser Spieß.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

Schrieb ich doch, "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" wie die GWDL "früher" ( ::)) auch - mir ist nix anderes bekannt. Inwieweit dann Fahrkosten für's Auto bezahlt werden, da möchte ich mich nicht festlegen. Hatten wir aber schon mal irgendwo.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

Zitat von: ulli76 am 17. Dezember 2011, 22:26:18
Ich wusste gar nicht, das die Familienheimfahrten für FWDL überhaupt bezahlt werden. Hab gedacht, das wäre Berechtigungsausweis oder Kosten selber tragen.

Ich hab vorher auch gedacht, das FWDL die gleichen Leistungsn zustehen wie SAZ. nähmlich nix.

Is aber anders.
FWDL werden wie früher die GWDLer gehandhabt.

Dh Bahnberechtigungsausweis, Mietkostenübernahme Wohnung etc..
Obwohl man fast soviel verdient wie nen SAZ 4 Mannschafter.

Wo da die Gerechtigket bleibt ist mir bis heute schleierhaft.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

The_Staffsergeant

Zitat von: Flexscan am 17. Dezember 2011, 22:41:38

Ich hab vorher auch gedacht, das FWDL die gleichen Leistungsn zustehen wie SAZ. nähmlich nix.

Is aber anders.
FWDL werden wie früher die  gehandhabt.

Dh Bahnberechtigungsausweis, Mietkostenübernahme Wohnung etc..
Obwohl man fast soviel verdient wie nen SAZ 4 Mannschafter.

Wo da die Gerechtigket bleibt ist mir bis heute schleierhaft.

Aber Wehe du gehst als Reservist auf WÜ.
Nur gut das man als Reservist ja auch gleichzeitig Idealist.  ::)
OFw d.R. und Stolz darauf
 
Wenn Gott gewollt hätt', das Panzer von Himmel fallen, dann hätte ich auch Fallschirmspringen gelernt.
Und ich lauf zu Fuß, nie weiter, wie ein Panzer lang ist. Für alles andere "Motor an"

Starshina

Vollkommen sinnbefreite Aussage, The_Staffsergeant!

Als reservist bekommen Sie neben Wehrsold und bis zu 5 Familienheimfahrten pro Monat z. B. auch Leistungszuschlag, wenn Sie beordert sind! Und dann erhalten Sie Leistungen anch dem Unterhaltssicherungsgesetz, entweder nach Vorlage einer Verdienstbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber, oder aber nach einer Tabelle mit Mindestsätzen. Und in Ihrem Falle als Oberfeldwebel d. R. sind das (für ledige Reservisten!) € 23,-- am Tag, usw.! Was meiner Rechnung anch in einem Monat mit 30 Tagen dann € 690,-- macht! Immer noch mit der Maßgabe, dass da noch alles andere oben drauf kommt!

KlausP

#13
ZitatUnd dann erhalten Sie Leistungen anch dem Unterhaltssicherungsgesetz

Die erhält der FWDL auch.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Starshina

Tja, KlausP, das stimmt schon, allerdings nicht nach den gleichen §§ des Unterhaltssicherungsgesetzes! Die Leistungen, die der Wehrübende erhält, beziehen sich auf die § 13 und § 13a bis d, die Leistungen, die der FWDL erhält, bezihen sich auf die § 5 bis 12! Das sind erstens ganz andere Rechtsgrundlagen und zweitens handelt es sich dabei auch um ganz andere Beträge!

Die von mir ins Feld geführte Mindestleistung, die ich auch für den Oberfelwebel d. R. berechnet hatte, resultiert aus der Tabelle in der Anlage zu § 13 c des USG, die definitiv NICHT für  FWDL gilt!

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