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OSG Maik Mutschke über EinsatzWVG zum BS ernannt

Begonnen von ulli76, 06. April 2012, 18:31:06

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KlausP

ZitatKritik ist natürlich immer möglich - setzt aber voraus, dass sich der Kritisierende auch mit dem Thema (also hier mit dem Gesetz, der Entstehung, dem Für und Wider) auseinandergesetzt hat und damit in der Lage ist, eine fundierte, sachorientiere bessere Lösung vorzuschlagen.

Einfach "nur mal so kritisieren" ist eben "meckern".

Nur BlaBla. Mehr von mir nicht mehr zu dir, du bist mir keine Verwarnungen wert.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1

Lieber F_K: Wenn ich die Zuschriften zurückverfolge, hat Army Strong schlicht eine Frage gestellt. Ich unterstelle einfach, dass er sich informieren will.

Schade, dass das bei Ihnen gleich als Kritik ankommt. Und so spricht Ihre Antwort auch - nur gegen Sie, der einmal mehr vollkommen überzogen und unangemessen reagiert. Dürfen User jetzt nicht mal mehr eine Frage stellen, ohne sich Ihrem Argwohn auszusetzen?

ARMY STRONG

Ich gewinne immer mehr den Eindruck dass du mich gar nicht verstehen willst!

Mir geht es gar nicht um Maik, wenn das die beste Lösung für ihn ist, das das doch prima. Mein Ansatz ist der, was passiert mit Kameraden, die aus diversen Gründen eben nicht weiterverwendet werde wollen? Wäre es hier nicht sinnvoll, diesen Kameraden auch andere Möglichkeiten anzubieten.

Gesetze die etwas nicht vorsehen, können schließlich auch geändert werden.

Warum geht man wie selbstverständlich davon aus, dass jeder immer Berufssoldat werden will? ich könnte mir vorstellen, dass manchem betroffenen Kameraden (nur Maik eben nicht, für den passt diese Lösung ja perfekt) andere Lösungen besser zusagen würden. Da wäre etwas mehr Flexibilität des Gesetzes bestimmt kein Fehler.

Aber gut, ich hab ja eh keine Ahnung und deshalb darf ich auch nicht diskutieren.....  :-X

miguhamburg1

Lieber Kamerad Army Strong: die derzeitige Lösung war die gesetzgebubgsmäßig am einfachsten zu Realisierende, weil sie im Wesentlichen nur das Verteidigungsressort tangiert. Wenn die von Ihnen angefragte Regelung müsste das Innnressort massiv integrieren, weil die federführend für Dienstrechtsangelegenheiten in der zivilen Verwaltung sind. Dort gab es allerdings bereits massive Bedenken, aus grundsätzlicher Erwägung, aber auch vor dem Hintergrund des Stellenabbaus dort. Schließlich erfüllt der ÖD ganz allgemein die gesetzliche Schwerbehindertenquote über das vorgesehene Maß hinaus. Auch dies also kein guter Verhandlungsausgangspunkt.

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