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lohnsteuererklärung

Begonnen von sennensina, 28. Dezember 2011, 23:40:23

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sennensina

Hallo ich bin noch Lohnsteuerklasse 6 weil ich es noch nicht geschafft hab meine Lohnsteuerkarte abzugeben kann ich mir den ausstehen sold noch über die lohnsteuererklärung zurück holen wenn ja wie
danke schonmal im vorraus

revolvermann

Ausstehenden Sold? Der wurde doch bezahlt.

Und wenn Sie Ihre "Lohnsteuerkarte" nicht eingereicht haben, wie soll man Sie sonst versteuern?

Und nun was zum Schmunzeln: "Wenn Sie auch Ihre Satzzeichen nicht alle auf der verbasselten Lohnsteuerkarte drauf hätten, könnte man Sie auch verstehen" *g*

Guten Rutsch und so....

sennensina


sennensina

ja ich wurde bezahlt aber in ner falschen lohnsteuerklasse

revolvermann

"Lohnsteuerkarte" nachreichen, Einkommenssteuerbescheid 2011 ausfüllen...dann wird dann schon

Wobei das Einreichen der "Lohnsteuerkarte" das wichtigste sein wird, sonst geht das ab 01/12 so weiter.

BulleMölders

Als erstes mal, der "Einkommensteuerbescheid 2011" kommt vom Finanzamt und nicht vom Bürger, wäre ja noch schöner wenn sich jeder seinen eigenen Einkommensteuerbescheid machen würde.  :o

@sennensina
Der Arbeitgeber hat schon nach der richtigen Lohnsteuerklasse versteuert, denn er ist verpflichtet bei nichtvorlage der Lohnsteuerkarte oder einer Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Steuerklasse VI zu versteuern.
Also ist es dein Schuld und nicht die des Arbeitgebers. Schnellstmöglich die Lohnsteuerkarte 2010 nachreichen. Solltest du keine mehr haben, geh zu deinem Finanzamt und lass dir eine Bescheinigung über deine Lohnsteuerabzugsmerkmale ausstellen. Einen entsprechenden Antrag kannst du z. B. hier finden:
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2012

Für 2011 reichst du einfach eine Einkommensteuererklärung ein und du bekommst die zuviel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Um unnötige Nachfragen des Finanzamtes zu vermeiden, solltest du eine Erläuterung beilegen in der du Erklärst, warum nach Klasse VI versteuert wurde und nicht nach I, III oder IV, je nach deinem Familienstand.

erdpichel

Wobei ich es schon geil finde, dass einem sowas am 29. Dezember auffällt!
Aber ich kann den TE beruhigen, er muss das ja nur einmal machen, ab nächstem Jahr, also ab Sonntag, gibt es die LSK ja nicht mehr ;-)
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Tommie

Sorry, erdpichel, so schnell geht das leider nicht!

Die elektronische Datenübermittlung der Lohnsteuerdaten zwischen Finanzamt und Arbeitgeber wird vermutlich erst zum 01.01.2013 eingeführt werden. Deswegen gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch noch für 2012! Kam erst vor ein paar Wochen als Nachricht!

Demnach wird sennensina auch im Jahre 2012 nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert werden, so lange sie es nicht schafft, die LSt-Karte 2010 vorzulegen!

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