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Beförderung durch Leiter des BAPersBw? Wirksamkeit? Grundlage?

Begonnen von Seppi84, 13. Juli 2014, 11:43:38

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Seppi84

Soooo... genug damit beschäftigt! Da die ZDv ja erstmal nur für Soldaten geschaffen ist sind meine Gedanken gar nicht so abwegig... aber genug davon! Wir sind Weltmeister!!!!!!!
"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

wolverine

Die Planstelleneinweisung kam doch immer von der WBV?! (das Beförderungsgeschäft ist bei mir schon etwas her). Ich kenne aber keinen, der seine Dienstbezüge nicht angenommen hat weil das von einem zivilen Beamten kam. ;D
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KlausP

ZitatDie Planstelleneinweisung kam doch immer von der WBV?!

Nein, die kommt von der personalbearbeitenden Stelle.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

miguhamburg1

@ Seppi84, es ist schlicht falsch, dass "die ZDVs" nur für Soldaten geschaffen wurden. Diese Dienstvorschriften sind - falls relevant - auch für Zivilbedienstete des Bundeswehr verbindliche Grundlage. Denken Sie zum Beispiel an die ZDv 46/1 für die ganzen Musterungsärzte an den KC/ACFüKrBw und die behandelden Vetragsärzte in den RegSanEinr, an die ZDv 10/6 für zivile Kasernenwachen, an die Kraftfahrtvorschriften, die auch für Zivilkraftfahrer verbindlich sind, Küchenvorschriften etc. pp. Ihre Gedanken bezüglich der Personalführungsvorschrift sind also durchaus als abwegig zu bezeichnen. Und schon gar nicht einen Skandal wert ...

Seppi84

"Wollen wir denn auch noch Weltmeister im Jammern werden?"

Helmut Schmidt

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