Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

US Schießauszeichnung als Reservist an der Uniform tragen?

Begonnen von PzGren352, 07. Januar 2010, 14:43:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Der Reservist

Zitat von: TheScientist am 09. November 2014, 14:01:22
...
Er wird den Antrag prüfen und gegebenenfalls ihnen eine Trageerlaubnis gegeben.

Ansonsten kontaktieren Sie ihren FwRes.


Ich sehe in ihrem Beitrag keinerlei nutzbaren Beiträge :(

TheScientist

Was wollen Sie dann?

Das ich Ihnen sage, dass Sie eine Trageerlaubnis bekommen müssen?

Nein, dies zu entscheiden obliegt dem Dienststellenleiter.

Der Reservist

Nun ja, ich fände es verwunderlich, wenn für die selben erbrachten Leistungen dem einen Kameraden die Trageerlaubnis erteilt wird und dem anderen wiederum nicht. Da muss es doch eine einheitliche Entscheidung geben!

TheScientist

Ich verstehe ihr Problem...

F_K und andere haben alles Zusammengefasst was es zu diesem Thema gibt und Ihnen die Rahmenbedingungen erläutert.

Sie können es beantragen und falls die Trageerlaubnis verweigert wird eine Beschwerde einreichen.

Ansonsten gilt das, was der Dienststellenleiter entscheidet...  ;)

Wenn es andere Kameraden bekommen haben, heisst es ja erstmal, dass deren Trageerlaubnis mit der ZDv 31/10 vereinbar sein muss. Es war aber definitiv eine Entscheidung des Dienststellenleiters, für die er gerade steht mit der Unterschrift unter der Trageerlaubnis.

ZDv 37/10

580. Abzeichen ausländischer Streitkräfte dürfen getragen werden, sofern sie im Dienst, bei
dienstlichen Veranstaltungen nach § 1 Abs. 4 Soldatengesetz oder im Rahmen von Patenschaftsveranstaltungen
aufgrund einer
− besonderen militärischen Ausbildung
oder
− nach Erfüllung besonderer militärischer Leistungsbedingungen (z. B. Schiessen) erworben
wurden.
Von den erworbenen Abzeichen darf jedoch zur selben Zeit nur eins getragen werden.

Stand 2008



Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau