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Finanzielle Unterstützung (?) im Sterbefall

Begonnen von Phili, 27. Januar 2012, 02:04:22

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ulli76

So und jetzt ist mal gut hier:
Der TE hat gar nicht geäußert, dass er sich vor seinen Verpflichtungen drücken will, sondern danach gefragt, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

schlammtreiber

Ich bitte auch um Fingerspitzengefühl, Danke.
Semper Communis
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Helft mit, daß es so bleiben kann

miguhamburg1

Es gibt auch unzählige geschiedene Männer, die ihren Exfrauen ganz brav den festgestellten Unterhalt zahlen und auch am Liebsten ihre Verflossene sonstwohin wünschen, damit sie nicht mehr zahlen müssen.

Dass unser Fragensteller sich vor irgendetwas drücken wollte, hat wohl auch nur unser "Schnellbe-/Verurteiler" F_K herausgelesen. Sonst niemand, sondern alle anderen haben es als Bitte um Hilfe/Tipps verstanden, die sie auch gegeben haben.

Schließlich zur Erinnerung: F_K: Auch der Bescheid eines deutschen Sozialamts unterliegt der Möglichkeit zum Einspruch und der Klage, sprich den Rechtsmitteln, die betroffene Bürger einlegen können. Unmengen von derartigen Verfahren beschäftigen unsere Sozialgerichtsbarkeit und längst nicht in der Mehrzahl der Fälle sehen es die Richter genauso wie die Ämter...

dumdidum

Zitat von: Phili am 27. Januar 2012, 09:22:49
Beim Sozialamt habe ich angerufen, bekomme aber keine Unterstützung, da ich leider übern Satz liege & keine wirklich nachweisbaren Zwangsabgaben vorzuweisen habe.


Hallo, auch erst mal mein Beileid.

Ich würde an deiner Stelle (ggf. mit Hilfe des Standortpfarrers oder Spieß) mal dein Anliegen schriftlich, vorab per Fax und Email, an das Sozialamt herantragen. Einen Brief mit Einschreiben/Rückschreiben hinterher.
Auf eine telefonische Aussage würde ich nicht akzeptieren.

In dem Schreiben solltest Du darauf hinweisen, dass es einer gewissen Dringlichkeit bedarf.

Ansonsten sind die Tipps meiner Vorschreiber (teilweise) sehr hilfreich, der Spieß kann Dir vielleicht auch mit Rat und Tat zur Seite stehen, auch ander Kameraden sind dir bestimmt gerne behilflich. Es sind ja Kameraden und keine Kollegen :-D

Grüße

AriFuSchr

#19
zunächst, mein Beileid und auch mein Mitgefühl, für Deine nicht einfache Situation.

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen grundsätzlich auch die Bestattungskosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, andere Verbindlichkeiten usw.)

Will man die Erbschaft nicht antreten, muss man eine ausdrückliche Willenserklärung beim Nachlassgericht abgeben. Die Erklärung ist formbedürftig (§ 1945 BGB). Sie kann entweder zu Protokoll gegeben und vom Nachlassgericht beurkundet werden oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB) abgegeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Erklärung zur Niederschrift eines Notars, der diese ebenfalls an das Nachlassgericht weiterleitet. Diese Erklärung ist grundsätzlich Kostenpflichtig und wichtig: Sie muß innnerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Anfall der Erbschaft abgegeben werden.

Ohne Testament und weitere (gleich- oder vorrangige) Angehörige bist Du als Sohn zu 100 % Erbe geworden und hast damit die Verpflichtung, die Beerdigungskosten zu übernehmen.

Auch bei einer Ausschlagung des Erbes würde es nicht anders aussehen, es sei denn Verwandte entfernteren Grades würden das Erbe annehmen.

Bei einer Ausschlagung erfolgt die Übernahme der Beerdigungskosten nach § 1601 ff BGB durch die Unterhaltspflichtigen. Das sind allerdings auch zunächst einmal die Kinder, in Deinem Fall also Du.

Die Ausschlagung würde zwar davor bewahren, dass man Schulden erbt. Sie bewahrt aber Kinder nicht davor, die Beerdigungskosten für den Vater übernehmen zu müssen.

Insofern, wende Dich an die bereits genannten Institutionen, um Dir schnell Hilfe zu holen und vor allem, versuche einen Überblick über den Nachlass Deines Vaters zu bekommen.

Alles Gute für die nächsten Wochen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

F_K

Der TE hat selber erkannt, zahlungspflichtig zu sein.

Er hat EXPLIZIT geschrieben, nicht zahlen zu wollen.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, der nutzbar wäre.

Nicht schön, aber so ist die Sachlage.

bayern bazi

#21
so und jetzt ist ruhe hier  >:(

Zitatdeshalb landen jegliche Kosten ( Beerdigung .. ) in Zukunft bei mir, was ich mir mit meinem FWDL-Gehalt nicht wirklich leisten kann. Ich wohne zwar noch zu Hause, muss aber die Hälfte Strom & Miete bezahlen, da es meiner Mutter finanziell auch nicht sonderlich gut geht. Dazu kommen Internet, Handy, Kostgeld .. hab nicht mal eben so viel Geld zur Verfügung. Die Lebensversicherung besteht leider nicht mehr -.-

hier steht ganz klar das der TE nciht das geld füreine beerdigung aufbringen kann - er hat selber verpflichtungen und als fwdl ist er ja auch nicht der "großverdiener" - hab die betrefenden zeilen mal rot markiert

ZitatNun zu meiner eigentlichen Frage : gibt es bei der Bundeswehr irgendeine "Einrichtung", die Soldaten in solchen Situationen unterstützt, finanziell? Ich wäre euch echt dankbar für jeden Tipp, den ich bekommen würde

hier fragt der TE ob er eine unterstützung bekommt!!!  ich konnte in dem 1. fred nirgends lesen das er nicht´s zahlen will -

hier wurde ihm empfohlen mit dem sozialdienst - dem spieß - und äteren kameraden zu redn um hilfe zu bitten


ALLES ANDERE WAREN INTERPRETATIONEN DIE NICHT MIT IN DAS THEMA GEHÖREN  !!!!

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

StOPfr

Zitat von: F_K am 27. Januar 2012, 16:49:24
Er hat EXPLIZIT geschrieben, nicht zahlen zu wollen.

Da gibt es keinen Interpretationsspielraum, der nutzbar wäre.
Es gibt etwas zu interpretieren.

Falls diese Aussage gemeint ist >>
Zitat von: Phili am 27. Januar 2012, 09:38:13
Ehrlich gesagt möchte ich am liebsten garkeinen Cent dafür zahlen wollen, auch nicht auf Raten.  :-\
gibt es Spielraum zwischen "nicht zahlen zu wollen" (Interpretation F_K) und "...möchte am liebsten gar keinen Cent dafür zahlen wollen..." (Aussage TE). 
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Fitsch

beim überörtlichen Sozialhilfeträge kann auch ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Dieser umfasst aber nur die "notwendigen" Kosten.

Ein kleines Kranzgebinde und ein paar Sterbebildchen sind aber i.d.R. drin.

Leider ist das Gesetz so schwammig vormuliert daß jeder Träger sein eigenes Süppchen mit Richtlinigen kocht. Die SHR sind daher nur ein Anhaltspunkt.

Horrido
Fitsch
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/