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Gerichtstermin in der AGA......

Begonnen von karabiner, 17. Februar 2012, 01:29:51

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karabiner

Hallo Leute,

wieder mal 1-3 Fragen: habe in der AGA einen Gerichtstermin beim AG zwecks ausstehende Lohnzahlung meines ehemaligen Arbeitgebers.( ich bin Kläger)
An wenn muss ich mich dann wenden ? Spieß oder.....? Da dieser Termin in der 3. Woche der AGA liegt.
Stellt das allgemein ein Problem da ,bekomme ich da an dem besagten Tag frei ? (z.B.morgens hin zum AG, abends wieder zurück in die Kaserne)

Das kotzt mich ja selber an, das dieser Termin so liegt aber da habe ich kein einflus drauf .....hoffe bloß das alles gut verläuft und ich keine Probleme zwecks des Termins bekomme.



Gruß an alle
P.S. für Hilfe bedanke ich mich voraus










miguhamburg1

Wenn Sie die Ladung zum Termin haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Vorgesetzten, um hierfür Urlaub zu bekommen.

karabiner

Servus,

danke für die Antwort ,also stellt das kein Problem da im großen und ganzen,kann ich damit rechnen das ich Urlaub bekomme!
Sollte ich das gleich am ersten Tag meinen Vorgesetzten melden?

Grad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck............. :-[

KlausP

ZitatGrad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck.

Das hat damit gar nichts zu tun. Sie haben eine rechtskräftige Ladung eines Gerichts, dazu ist Ihnen die Wahrnehmung des Termins zu ermöglichen und Sie sind dafür freizustellen. Der Disziplinarvorgesetzte hat dabei gar keinen Spielraum. Wenn er der Meinung ist, dass der Dienst an diesem Tag wichtiger ist, muss er beim Gericht die Verschiebung beantragen. Die Chancen dafür sind sehr gering.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

karabiner

Da bin ich ja erleichtert.............trotzdem keiner guter einstieg ,aber das hält mich nicht davon ordentliche Leistung abzuliefern und nicht den Kopf in den Sand zu stecken....!
Bin trotzdem sehr motiviert!!!!

Dank, der Aussagekräftigen Antwort   

BulleMölders

Zitat von: karabiner am 17. Februar 2012, 22:01:19
Grad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck............. :-[
Da das am eigenen Leib erlebt habe, hatte in der AGA auch einen Gerichtstermin als Beschuldigter. Habe entsprechenden Sonderurlaub bekommen und das ganze hat meinen späteren Weiterverpflichtung und Laufbahnwechsel nicht geschadet.

bayern bazi

vor allem du bist ja nicht beschuldigt - du bist kläger ;) - und willst ja nur dein recht  ::)



würde so früh wie möglcih das dem spieß/chef melden - dann können die auch mit dem termin planen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

miguhamburg1

Wo ist denn das Problem, dass Sie hier Bedenken wegen Ihres Eindrucks haben? Sie haben einen Gerichtstermin - und für dessen Wahrnehmungen wird Ihnen Dienstfrei gegeben. Klaus hat Ihnen das doch nun ausführlich geschrieben.

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