Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Einberufung zur Wehrübung

Begonnen von KasselerJaeger, 28. Februar 2012, 11:09:07

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

KasselerJaeger

Ich hatte eine Einberufung zu einer Wehrübung, da ich aber seit längerer Zeit nicht mehr ärztlich untersucht wurde, musste ich zum KWEA und eine Untersuchung über mich ergehen lassen. Hierbei wurde etwas erhöhter Blutdruck festgestellt. Sollte ich nun darauf ausgemustert werden oder was kann ich da machen? Sollte ich ausgemustert werden, kann ich dagegen Einspruch einlegen? Wäre schön mal ein paar Info's zu bekommen.

Gruss Kasseler Jaeger

wolverine

Wenn Ihr Blutdruck nicht zu hoch ist ...

Nein im Ernst: Nur, wenn das ärztliche Ergebnis bewiesen falsch ist. Wie sonst und warum?!
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Tommie

Als ich mich beim KWEA im Oktober 2005 erneut mustern lassen musste, weil die grundsätzliche Auslandsdienstverwendungsfähigkeit festgestellt werden sollte, habe ich sofort am Ende der Untersuchung ein Ergebnis mit einem Satz zu den angewandten Gesetzen und Vorschriften sowie einer Rechtbehelfsbelehrung mit einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen erhalten!

Warum weist Du nichts über das Ergebnis der Untersuchung, Kasseler Jäger?

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau