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Führungszeugnis FWD

Begonnen von Aleksey, 29. Februar 2012, 04:27:30

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Aleksey

Guten Morgen.

Meine Frage: Möchte zum 01.04.2012 meine FWD für 23 Monate antreten.Läuft auch soweit alles war schon bei der Musterung hab sogar schon eine Stelle in einer Kaserne in Augustdorf, nun war ich gestern im Rathaus um mein Führungszeugnis zu beantragen, welches dann zum KWEA nach Siegen geschickt wird.

Was mich nun sehr bedrückt, ich habe 2x Sozialstunden und 1x eine Geldstrafe vom Gericht erteilt bekommen, einmal 20 wegen Beleidigung einmal 80 wegen Körperverletzung (welche ich erst in diesem Jahr abgearbeitet habe) und einmal eine Geldstafe wegen beihilfe zum Diebstahl/Einbruch.

Ein Kollege welcher auch beim Bund ist sagte mir , dass mein Führungszeugnis leer sein sollte, er begründete es damit, dass nur Verurteilungen zur Haftstrafe und Dauerarrest drinstehen würden, kann ich mir nun aber garnicht so vorstellen...

Mal angenommen es steht alles drin,was ich oben aufgelistet habe...
Hab ich mit diesem Zeugs überhaupt noch die Möglichkeit angenommen zu werden,sodass alles am 01.04 klappt oder wir des Probleme darstellen?

Ich danke jeden für eine hilfreiche Antwort.

Mfg Aleksey :)

kurbelwelle


ulli76

Ob das ein Problem darstellt oder nicht, hängt davon ab, ob du es angegeben hast und wie der Rechtsberater das sieht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Aleksey

Also ich bin mir ja schon fast sicher,dass ich das garnicht gefragt worden bin ob ich was mit den Chackos in Blau schonmal zutun gehabt habe.

KlausP

Zitat von: kurbelwelle am 29. Februar 2012, 07:29:04
Bleib mal ruhig, dass geht schon klar.

Ach, Sie sind Rechtsberater bei der Bundeswehr und mit Einstellungsverfahren befasst? Toll, endlich fachliche Kompetenz hier im Forum.  8)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

@Aleksey: Du bist ganz sicher gefragt worden, ob ein Verfahren gegen dich läuft oder ob du schonmal vernackt wurdest.

Und wenn ich mir deine kriminelle "Karriere" mal so anschaue, seh ich keine guten Chancen beim Bund für dich.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatUnd wenn ich mir deine kriminelle "Karriere" mal so anschaue, seh ich keine guten Chancen beim Bund für dich.

Wir reden hier ja von einem FWDLer - ohne jede Führungsverantwortung - ich denke nicht, dass hier die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie bei einem SaZ.

(... gibt ja auch deutliche Unterschiede bei der Musterung - obwohl es jetzt nur noch Freiwillige und keinen GWD mehr gibt ...)

Jakkaru

Man man man...

-
Zitateinmal 20 wegen Beleidigung

-
Zitateinmal 80 wegen Körperverletzung

-
Zitatund einmal eine Geldstafe wegen beihilfe zum Diebstahl/Einbruch.

Da haben Sie sich ja schon richtig Mühe gegeben sich einiges zu versauen oder?
Wird wohl bald der nächste Beitrag hier gepostet, ob die Bundeswehr für einen entwendeten Gegenstand aufkommt :D
Ein 2er

ulli76

@F_K: Da gehe ich mit dir zwar prinzipiell konform, aber beim TE kommt ja schon was zusammen. Die ersten beiden Strafen scheinen ja auch nicht besonders wirkungsvoll gewesen zu sein.
Und wenn wir mal schauen, wegen was für -in meinen Augen- Kleinigkeiten, andere Bewerber schon gesperrt wurden, sehe ich keine allzu guten Chancen beim TE.
Bleibt nur zu hoffen, dass er noch nicht dafür unterschrieben hat, dass er bisher "sauber" war.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

ZitatUnd wenn wir mal schauen, wegen was für -in meinen Augen- Kleinigkeiten, andere Bewerber schon gesperrt wurden,

Haben wir da schon eine genaue Übersicht, insbesondere bei FWDLern?

Damals (TM) wurden jedenfalls auch verurteilte Straftäter zum GWD einberufen, sofern die Strafe unterhalb von einem Jahr (!) geblieben ist.
Nunmehr ist der Bedarf an FWDLern deutlich höher - warum sollte man da eine bewährte Praxis ändern?

(Ich habe da aber selber keine Informationen zur Praxis heute bzw. den Regelungen dazu für FWDLer).

KlausP

ZitatDamals (TM) wurden jedenfalls auch verurteilte Straftäter zum GWD einberufen, sofern die Strafe unterhalb von einem Jahr (!) geblieben ist.

Da wollte man aber auch jeden zum GWD abgreifen, damit man sich eben nicht über 'ne "Kleinkriminellenkarriere" selbst als KDVer anerkennen konnte - weisste, was ich meine?  ;D
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

ZitatDa wollte man aber auch jeden zum GWD abgreifen, damit man sich eben nicht über 'ne "Kleinkriminellenkarriere" selbst als KDVer anerkennen konnte - weisste, was ich meine? 

... ich weiss schon, was Du meinst.

Fakt ist aber, dass damals(TM) auch Straftäter mit z. B. 10 Monaten Strafhaft wegen KV ihren Grundwehrdienst / oder Zivildienst geleistet haben - die mil. Sicherheit und Ordnung ist damals wohl gewahrt worden - warum sollten also heute "Jugendsünden" gleich zu einem Ausschluß vom FWD führen?

(Beim FWD gibt es jedenfalls NICHT genug Bewerber - bei SaZ kann man sich den "Luxus" von "engen Bedingungen" sicherlich leisten).

Jakkaru

Ich finde bei einer Jugendsünde kann man auch drüber hinweg sehen klar. Wenn jemand in der Jugend halt mal blödsinn wie Ladendiebstahl gemacht hat, dafür z.B. Sozialstunden aufgebrummt bekommen und daraus gelernt hat ist es doch inrodnung. Wenn da allerdings mehrere Straftaten zusammen kommen und zu denen auch Körperverletzung, räuberische Erpressung und sowas gehört, ist das nicht unbedingt in die Kategorie Jugendsünde zu stecken. Sowas ist für mich schon kriminelles Verhalten.
Tut mir leid das ich da etwas streng denke aber ich finde man kann sich auch in der Jugend zusammenreissen :D
Ein 2er

EloKa1992

Also ich hab den FWDL im Oktober angetreten und ein Kamerad hat mir gesteckt das er wohl auch schon einiges auf dem Kerpholz hat, tankstelle überfallen  und noch ein bissl "Kleinkram" im Zusammenhang mit dem Überfall und er wurde auch genommen.

Er war allerdings auch erst Täter und hat nach der Verurteilung auch nichts mehr verbrochen. Ich vermute mal sowas wird individuel entschieden, je nachdem ob man die abnimmt das du "geläutert" wurdest. ;D

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