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Bewerbungsunterlagen (Erklärung Strafakte etc..)

Begonnen von Daniel123, 03. März 2012, 15:07:46

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Daniel123

Hey ho,

habe heute einen Brief bekommen in dem ich Aktenzeichen etc. eintragen soll. Hatte das Schreiben letzte Woche schon bekommen Unterschrieben und zurückgeschickt. Ohne irgendwas Eingetragen zu haben. Soweit ich weiß bin ich nich Vorbestraft, läuft kein Ermittlungsverfahren oder sonst irgendwas..

Was soll ich da Eintragen?

Sind auch alte Ermittlungsverfahren (die fallengelassen wurden) notwendig?

Danke schonmal

BulleMölders

Wenn du das Schreiben schon mal ohne Aktenzeichen zurück gesendet hast und nun nochmal eine Auffordrung zur Angabe der Aktenzeichen bekommst, was soll das wohl bedeuten?
Das man von dem alten Ermittlungsverfahren weiß und dir nun die Chance gibt das Aktenzeichen nach zu liefern, bevor man deine Bewerbung ablehnt.

KlausP

Welcher Vordruck ist das? Der "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr"? Dann lesen Sie sich den Text vor der Ziffer 22 nochmal genau durch (ich hab den nur überflogen). Meiner Meinung nach müssen Sie eingestellte Ermitllungsverfahren nicht angeben. Ich hab jetzt aber auch nicht den § 3 des Bundeszentralregistergesetzes nachgelesen, auf den sich die Erläuterung bezieht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel123


Daniel123

@KlausP

Habe mich als Feldwebel beworben. Habe vom ZNGW einen Bogen bekommen in dem man Aktenzeichen und die Adresse der Staatsanwaltschaft angeben soll.
Aber da ich im moment absolut nichts habe (also irgendwelche Straftaten) weiß ich nicht was ich eintragen soll o.O


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Daniel123


Jakkaru

Ein 2er

ulli76

Steht da was von wegen "falls was gegen Sie vorliegt geben Sie Aktenzeichen und zuständige Staatsanwaltschaft an"?
Ermittlungen, die einfach so eingestellt wurden, musst du natürlich nicht angeben.

Nur wenn du schonmal verurteilt wurdest (ja, auch Sozialstunden etc.) oder aktuell ein Verfahren gegen dich läuft musst du es angeben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Daniel123

Zitat von: Synthic am 03. März 2012, 18:25:12
Ja rufen Sie Samstag abends um halb 7 dort mal an :)

Ich denke jeder hat verstanden das ich Montag meinte...

Puhh ich hatte mal mit 16 Jahren 8 Sozialstunden weil mein kleiner Bruder mit aufm Roller bei mir mitgefahren ist.

Das muss ich wahrscheinlich angeben?


ulli76

Jap. Wir haben hier nen anderen Thread wo der TE plötzlich Dinge im Führungszeugnis hatte, von denen er gedacht hatte, dass sie nicht drin wären.
Lieber ehrlich sein- wenn das alles ist, wird es wohl als Jugendsünde gewertet und gut ist,
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Jakkaru

ZitatIch denke jeder hat verstanden das ich Montag meinte...

Verzeihung, "gleich" hat bei mir eine andere bedeutung ;)
Ein 2er

BulleMölders

So unterschiedlich können Begriffe interpretiert werden oder ändern ihre Bedeutung mit dem alter des Betrachters.

KlausP

Bei der Bundeswehr heisst "gleich" auch "gleich" und nicht "Montag früh" - jedenfalls kenne ich das noch so. Mag sich ja mit der Turnschuh-VideoGame-Handy-Generation geändert haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Leute, bleibt mal entspannt. Ich denke, es hat sich geklärt und der TE wird sich das nächste Mal genauer ausdrücken.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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