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Endumzug

Begonnen von n-u-n-o, 24. März 2011, 13:25:58

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n-u-n-o

Hallo liebe Soldatengemeinde,

ich habe ein Problem und werde es versuchen zu erklären und hoffe, dass mir jemand einen doch noch nützlichen Tipp geben kann:
Ich war SAZ 8. Vom 10/2002 bis 09/2010. Ich befinde mich seit April 2010 im Vollzeit-BFD (durch ZAW nur noch 6 anstatt 15 Monate nach DZE). Mein Dienstort befand sich bei Köln und meine Praktikumsstelle befindet sich in Stuttgart. Bin auch wegen meiner Freundin nach Stuttgart gezogen, da ich keine Lust mehr auf eine Fernbeziehnung habe. Nun habe ich mich als tüchtiger Bürger am 1.4.2010 im Einwohnermeldeamt in Stuttgart umgemeldet und meinen Umzug zu meiner Freundin selber durchgeführt (ohne die Bundeswehr für Kosten heranzuziehen). Da denkt man, man macht nichts falsch sich ordentlich umzumelden und hat nun ein Stuttgart Kennzeichen. Bin auch nur mit ein paar Kartons nach Stuttgart zu meiner Freundin gezogen.
Im Mietvertrag selber steht nur meine Freundin drin.
Die ganzen Schränke und restlichen Kartons stehen noch bei meinen Eltern im Keller. Hatte bei meinen Eltern eine Art Zwischenstation. Vorher in einer 80qm Wohnung gelebt und danach 6 Monate im Oberen Stockwerk der Eltern (Hausstand ist also mehr als vorhanden).
Wollte die BW noch nicht heranziehen weil ich im Hinterkopf hatte, dass man von der BW innerhalb von 2 Jahren nach DZE einen Endumzug bezahlt bekommt.
Nun haben wir vor, aus unserer 40qm Wohnung (Stuttgart) in eine 80qm Wohnung zu ziehen. Der Umzug wird in Stuttgart selber stattfinden. Habe beim BFD angerufen und dort wurde mir gesagt, dass mir ein Endumzug wohl nicht genehmigt wird, weil ich dafür 30km weit weg ziehen müsste. Weiterhin meinte sie, dass ich bisher (wenn ich mich nicht umgemeldet hätte) Anspruch auf Trennungsgeld gehabt hätte, dies ist mir dann wohl auch durch die Lappen gegangen. Als alternative hat sie mir angeboten meinen ,,kleinen" Umzug rückwirkend zum 1.4.2010 anrechnen zu lassen. Doch da wird es nur einen Bruchteil der Summe geben. Und ich muss den Antrag bis zum 1.4.2011 eingereicht haben.
Ja ich bin ehrlich gesagt sehr enttäuscht, dass es mir nie vermittelt wurde wie man es richtig macht. Es gab nie einen Infotag oder sonstiges. Was haltet ihr davon? Habt ihr eine Idee oder kennt ihr ein Schlupfloch um trotzdem noch relativ viel aus der Sache rauszubekommen?
Für alle Antworten wäre ich sehr dankbar!
PS: Und ja ich weiß, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :)

Grüße n-u-n-o

Andi

Zitat von: n-u-n-o am 24. März 2011, 13:25:58
Was haltet ihr davon?

Du hast dich nicht informiert und "einfach mal gemacht", anstatt dich mal mit deinem Bundeswehrdienstleistungszentrum in Verbindung zu setzen. Was ich davon halte? Schön blöd würde ich sagen.

Zitat von: n-u-n-o am 24. März 2011, 13:25:58
Habt ihr eine Idee oder kennt ihr ein Schlupfloch um trotzdem noch relativ viel aus der Sache rauszubekommen?

Nein, das darfst du alles schön selber zahlen. Ich hoffe nach der Ummeldung hast du deinen neuen Wohnsitz auch deinem Dienstherrn angezeigt.

Gruß Andi
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wolverine

Mal im Ernst: Das hat doch nichts mit "nie vermittelt" zu tun. Mir stellt sich die Sache so dar: Von einem grundsätzlich anerkennbaren eigenen Hausstand sind Sie zu Ihren Eltern gezogen; vermutlich ohne Mietvertrag und ob dieser "Hausstand" anerkennungsfähig gewesen wäre ... who know´s? Wahrscheinlich nicht! Also hätten Sie Ihren vormaligen Hausstand schlicht aufgelöst. Jetzt wohnen Sie ohne Mietvertrag in Stuttgart - also auch nicht anerkannt und anerkennungsfähig. Dass man Ihnen für diesen Weg die Umzugspauschale zubilligen will, ist korrekt (da dienstlich begründet: BFD-Maßnahme). Jetzt möchten Sie einen Umzug quasi aus dem nichts und innerhalb einer Stadt erstattet bekommen. Dass das nicht wirklich geht, ist doch einsichtig? Mit Umzugskostenerstattung gleicht der Bund Nachteile wegen häufiger dienstlich begründeter Umzüge aus. Das ist mit einem Umzug Stuttgart-Stuttgart aus privaten Motiven nicht der Fall.
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n-u-n-o

ok schonmal danke für die Antwort. Dann kann man wohl nichts mehr machen  :-\
Da mein Hausstand ja noch in Köln liegt muss ich jetzt wohl diese Möbel allein nach Stuttgart bringen.
Trotzdem danke, n-u-n-o

M-Jay

Hallo,

da das auch ins Thema passt, frage ich gleich hier nach und mache keinen neuen Thread auf.

Ich habe einen eigenen Hausstand und bin bei meiner Mutter gemeldet in Berlin Nun werde ich, wenn ales klappt mit ZAW Beginn nach Bonn ziehen. Gilt es, weil ich bei meinen Eltern gemeldet bin nicht als eigener Haussatnd und muss ich dann alle Umzugskosten alleine tragen?
Ich habe schon alleine gewohnt, deswegen ist ein kompletter Hausstand vorhanden.

Was ist jetzt hierbei die beste Vorgehensweise?

LG

miguhamburg1

Ihr zuständiges Bw-Dienstleistungszentrum gibt Ihnen alle Antworten und berät Sie.

Andi

Zitat von: M-Jay am 24. März 2011, 14:10:58
Gilt es, weil ich bei meinen Eltern gemeldet bin nicht als eigener Haussatnd und muss ich dann alle Umzugskosten alleine tragen?

Die Gewährung von Umzugskostenvergütung hat zunächst einmal nichts mit einem nicht anerkannten oder nicht anerkennungswürdigen Hausstand zu tun, sondern soll real entstehende Kosten 1:1 abdecken.

Zitat von: M-Jay am 24. März 2011, 14:10:58
Was ist jetzt hierbei die beste Vorgehensweise?

Da ist migu nichts hinzuzufügen!
Ansonsten mal die "Umzugsfibel" googeln.
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Crewchief

Hallo Gemeinde, wollte keinen neuen Thread aufmachen, da ich nur eine allgemeine Frage habe: Gilt der Endumzug nur für die Zeit NACH der Verpflichtung? Ich bin SAZ 15 und gerad im Vollzeit BFD. Ich befinde mich noch innerhalb meiner Verpflichtungszeit, denn die läuft im November 2013 aus. Kann ich bereits jetzt einen Endumzug geltend machen oder muss ich damit auf den Dezember 2013 warten?