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UTE für beorderte Reservisten für Eignungsfeststellung?

Begonnen von PzGren391, 22. Oktober 2016, 10:33:36

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PzGren391

Die Frage richtet sich nur an die, die es wirklich wissen - vermuten kann ich selbst...
Folgender Sachverhalt:
Die Bewerbung aus dem Status eines (vorläufig) beorderten Reservisten in einem na-Bataillon für die Laufbahn der Reserveoffizieranwärter außerhalb des Wehrdienstes hat zur Einladung zum Assesment nach Köln geführt.
Besteht die Pflicht/das Recht/die Notwendigkeit für diese (dienstliche?) Angelegenheit im Dienstanzug zu erscheinen?
Ich meine mich zu erinnern, dass hier sogar jemand vom AC rumgeistert, in dem Fall ist auch ein Erfahrungswert ausreichend...  ;)
Vielen Dank!

Und vorläufig ist die Beorderung, weil erst noch eine Eignungswehrübung geleistet werden muss. Diese kann aus bekannten Gründen dieses Jahr nicht mehr stattfinden...

wolverine

Für das AC sind Sie weder zugezogen (DVag), noch herangezogen (RDL). Vom Status sind Sie Zivilist und der trägt zivil. Eine Dienstleistung im Sinne der Öffentlichkeitsarbeit der Bundeswehr (z. B. Eine Kranzniederlegung am Totensonntag oder die Sammlung VDK) ist es auch nicht.
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Tommie

Es besteht also weder das Recht (die Vorgaben für Veranstaltungen, zu denen die allgemeine UTE gilt, ist eindeutig!), noch die Pflicht (zu was könnte ich einen Zivilisten, der nicht einmal verpflichtet ist, zu diesem Termin zu erscheinen, denn verpflichten können?) , noch die Notwendigkeit (einige hunderttausend Bewerber waren auch schon in Zivil dort gewesen!), dort in Uniform zu erscheinen!

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Zitat von: Tommie am 22. Oktober 2016, 12:16:29
Es besteht also weder das Recht (die Vorgaben für Veranstaltungen, zu denen die allgemeine UTE gilt, ist eindeutig!), noch die Pflicht (zu was könnte ich einen Zivilisten, der nicht einmal verpflichtet ist, zu diesem Termin zu erscheinen, denn verpflichten können?) , noch die Notwendigkeit (einige hunderttausend Bewerber waren auch schon in Zivil dort gewesen!), dort in Uniform zu erscheinen!

Korrekt, die allgemeine UTE gilt eindeutig nicht. Es bestünde allerdings noch die Möglichkeit, eine anlaßbezogene UTE gemäß § 3 Nr. 5 UnifV zu beantragen, über die dann der Kommandeur des zuständigen Landeskommandos im Einzelfall entscheiden würde.

wolverine

#4
Jetzt mal ehrlich: Wofür soll das gut sein und tut man dem Bewerber damit einen Gefallen? Wenn er in Uniform erscheint, drängt sich doch der Eindruck auf, dass er ein aktiver Laufbahnwechsler oder ein beorderter Reservist ist. Beides ist er aber nicht. Eventuell erwartet man dann sogar Auftreten und Wissen, was er gar nicht haben kann. Dagegen steht überhaupt kein Vorteil. Dass er sich um eine Reserveverwendung bemüht hat oder Vordienstzeiten stehen in seinem Lebenslauf oder seiner Akte.
Das wäre ein Antrag, den man fast aus Fürsorgegründen ablehnen müsste.
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PzGren391

Die fachkundigen Foristen sind sich einig, vielen Dank, mehr wollte ich nicht wissen.
Und weil es thematisiert wurde: Der markante Vorteil läge darin, dass falsche Kleidungswahl ausgeschlossen ist.

wolverine

Ein Offizieranwärter wählt einen Anzug oder eine geschmackvolle Kombination und macht auch nichts falsch.
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