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Psychologisches Gutachten - Eigenmächtige Abwesendheit

Begonnen von Melli1234, 04. April 2012, 07:16:31

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Schamane

Wir kennen den Fall nicht und daher ist alles Spekulation, aber es gibt immer wieder solche Fälle in der FU VIb und das Gutachten kann schon ziemlichen Einfluss auf Verfahren und Kariere haben, denn die Ursachen für ein deliquentes Verhalten kann vielschichtig und auch durch die Bundeswehr begründet sein. --> siehe PTBS

Melli1234

Also um Licht ins Dunkel zu bringen.

-Er war Soldat auf Zeit für 12 Jahre
-befindet sich nur schon in der Übergangzeit nach den 12 Jahren
- die EA war kurz vorm Ablauf der 12 Jahre
-die Strafe hat er gerichtlich für die EA bekommen und nun auch diesbezüglich noch das Disziplinarverfahren für das nun das Gutachten erstellt werden soll.

brauch ihr mehr IBUnformationen?

Schamane

Nun so ergibt das ganze schon einen Sinn, wenn ich ihnen etwas empfehlen dürfte, nutzen sie ihren Einfluss den sie auf ihn geltend machen können und stellen sie sicher, dass er er seinen Termin wahrnimmt.
Auch wenn das erste Kind mit dem gerichtlichen Verfahren schon im Brunnen liegt, so kann zumindest im disziplinaren Bereich dies noch abgefedert werden.

justice005

Es kommt auch ganz entscheidend darauf an, ob es sich bei der strafrechtlichen Verurteilung um einen Strafbefehl oder um ein echtes Urteil nach einer Hauptverhandlung gehandelt hat. Wenn es eine Gerichtsverhandlung gegeben hat, dann sind die Feststellungen dieses Gerichts auch für das Truppendienstgericht bindend, vergleiche § 84 WDO. Soweit gesagt wird, der Richter hätte den Soldaten "gelobt", spricht einiges dafür, dass es eine Hauptverhandlung gegeben hat.

Von daher frage ich mich, wieso es jetzt noch ein Gutachten gibt, wenn die Schuldfähigkeit offensichtlich durch das Strafgericht bereits festgestellt wurde. Aufgrund der Bindungswirkung des § 84 WDO braucht da das Truppendienstgericht oder die Wehrdisziplinaranwaltschaft eigentlich keinen Aufstand mehr zu machen.

Bei eigenmächtiger Abwesenheit von aktiven Soldaten kommt übrigens auch vor dem Truppendienstgericht die Entfernung aus dem Dienst in Betracht (jenachdem, wie lange man weg war), mit der Konsequenz, dass man den Anspruch auf BFD, seinen Dienstgrad und sämtliche finanzielle Ansprüche verliert. Bei Soldaten im BFD ist man allerdings etwas "gnädiger" und belässt es üblicherweise bei einer Dienstgradherabsetzung in einen Mannschaftsdienstgrad. Wie gesagt, es kommt aber auch auf den Umfang der Fehlzeit an.




BulleMölders

So wie ich das gelesen habe, war das ja schon die zweite EA.
Test

justice005

Naja, wenn es bereits die zweite EA war, dann gibt es definitiv die Entfernung. Allerdings verstehe ich es so, dass es nur eine EA gab, welche zuerst strafrechtlich abgehandelt wurde und nun anschließend das Disziplinarverfahren folgt. Kann mich aber auch irren.

Melli1234

Zitat von: justice005 am 06. April 2012, 18:34:51
Naja, wenn es bereits die zweite EA war, dann gibt es definitiv die Entfernung. Allerdings verstehe ich es so, dass es nur eine EA gab, welche zuerst strafrechtlich abgehandelt wurde und nun anschließend das Disziplinarverfahren folgt. Kann mich aber auch irren.

Genau so ist es ! Und ich versteh eben auch nicht warum noch ein disziplinarverfahren und ein Gutachten folgen . Er war schon recht lange weg will aber keine Details nennen um seine privatsphäre zu schützen. Es hat ihn aber auch lange keiner vermisst deshalb wurde es auch so lange.... Ich dag ja lange verworrene Geschicht mit viel Missverständnisse und ungereimtheiten

justice005

Gut, dann gilt das, was ich bereits sagte. Das Urteil des Strafgerichts dürfte bindend sein. Um im Disziplinarverfahren zu einer anderen Einschätzung zu können, müsste es deutliche Anhaltspunkte dafür geben, dass das Strafgericht fehlerhaft entscheiden hat. Die Hürden für einen solchen "Lösungsbeschluss" sind aber ziemlich hoch. Daher stelle ich mir in der Tat die Frage, was das Gutachten soll.

Aber wie auch immer. Wenn die Schuldfähigkeit festgestellt wurde, dann droht die Entfernung aus dem Dienst bzw. - wenn er schon entlassen ist - die Aberkennung sämtlicher Ansprüche, also z.B. Übergangsgebührnisse, BFD und ähnliches. Das wäre auch angebracht, denn warum soll ihm der Steuerzahler Geld in den Hintern stecken, wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Wenn er ganz viel Glück hat, dann bleibt es bei einer Dienstgradherabsetzung in einen (unteren) Mannschaftsdienstgrad.


Melli1234

Ich hoffe auf letzteres ... Hängt ja unser beider Zukunft davon ab. Und er war 11 3/4 Jahre braver muster Soldat ohne andrere Verfehlungen ...

Schamane

Ich kann es jetzt nicht weiter ausführen, aber der Termin hat bei der FU VIb hat sehr wohl seine Berechtigung auch nach ergangenem strafgerichtlichen Urteil. Weil unter Umständen sich daraus ein Versäumnis des Strafgerichts zu Lasten des Verurteilten ergibt und somit gegen das Urteil wegen vorliegens neuer urteilsbeeinflussender Aspekte das Urteil zu ändern bzw. sogar aufzuheben ist.
In gut deutsch, wenn die FU VIb eine dienstbegründete psychische Störung feststellt, welche schon vor der ersten EA vorlag dann könnte es sogar soweit gehen, dass der Soldat bis zu einer Wiedereingliederung in das Zivilleben weiter zu verpflichten ist --> siehe Einsatzweiterverwendung. Das die Bundeswehr, dann "Stress" mit dem Strafgericht bekommt steht auf einem anderen Blatt, weil welches zivile Gericht kennt schon die Bundeswehreigentümlichkeiten und die auf ihnen basierenden psychischen Probleme und man kann ja nicht bei jedem Soldaten per se ein Gutachten von einem unabhängigen gerichtlich beeideten Psychiater oder Psychologen durchführen lassen, obwohl es in jedem Fall angebracht wäre.
Ich verstehe das sie nicht genauer in die Details gehen wollen, weil es auch nicht soviele Fälle gibt und vielleicht der ein oder andere eins und eins zusammenzählen kann und dann ihr Freund ? bekannt würde.
Eh jetzt jemand kommt, ja es sind Einzelfälle doch der Fall des Freundes ? von Mellio1234 ist auch ein Einzelfall und es geht dabei ja nicht gerade um wenig und von daher sollte man alle Möglichkeiten nutzen und ein guter Psychiater findet meist die Punkte, welche ich aber auch nicht soweit ausführen kann.


ulli76

Mich wundert nur, dass ihm anscheinend keiner erklärt hat, welches Ziel dieses Gutachten hat.
Oder man hat es ihm erklärt und er will es dir nicht sagen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Melli1234

Ich danke für all die Infos und hoffe nun das beste. Frohe Ostern !