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Mobilitätszuschlag FWD

Begonnen von Trader, 09. Mai 2011, 17:41:15

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Trader

Hallo,
bekommt mann bei dem zukünftigen FWD, die ersten 3 Monate noch den Mobilitätszuschlag?

Grüße

KlausP

So wie ich das lese nicht. Gibt ja immerhin in den ersten 3 Monaten 777 Euronen.

ZitatBezahlung
Als freiwillig Wehrdienst Leistende(r) erhalten Sie einen steuerfreien Wehrsold

Neben dem sogenannten Wehrsoldtagesatz wird Ihnen zusätzlich ein Wehrdienstzuschlag gezahlt. Somit erhalten Sie bereits ab dem ersten Monat Ihres Wehrdienstes einen Wehrsold in Höhe von 777,30 €, welcher sich durch weitere Zulagen und Zuschläge noch erhöhen kann.

Daneben zahlen wir Ihnen eine besondere Zuwendung (auch als Weihnachtsgeld bekannt) und ein Entlassungsgeld. Die Höhe ist hierbei abhängig von Ihrer Verpflichtungszeit.

Weitere attraktive Vorteile sind:

    Besondere Zuwendung (Weihnachtsgeld) 19,20 € / Monat
    Entlassungsgeld 76,80 € / Monat

sowie

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
    Unentgeltliche Verpflegung
    Unentgeltliche Unterkunft

Alle Zahlungen werden steuerfrei, d.h. ohne Abzüge gezahlt! Hier finden Sie ein kleines Berechnungsbeispiel:

ZitatBerechnungsbeispiele Wehrsold FWDWehrdienstdauer   
                             1.-3.Monat   
Wehrsoldtagessatz    9,41 €   
Wehrdienstzuschlag   16,50 €   
Wehrsold gesamt          777,30 €   

Quelle: www.bundeswehr-karriere.de
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SH

Berechnungsbeispiele Wehrsold FWD

Wehrdienstdauer, Wehrsoldtagessatz, Wehrdienstzuschlag, Wehrsold gesamt
1.-3. Monat, 9,41 €, 16,50 €, 777,30 €
4.-6. Monat, 10,18 €, 16,50 €, 800,40 €
7.-12. Monat, 10,95 €,  22,50 €, 1.003,50 €
13.-18. Monat, 11,71 €,  24,50 €, 1.086,50 €
19.-23. Monat, 11,71 €,  26,50 €, 1.146,30 €

Rollo83

Mensch das sind ja über 1500 DM die man in den ersten 3 Monaten bekommt.
Holla die Waldfee dafür musste man damals schon fast Geselle sein.

Swen_J

ja ist schon ordentlich was bei gekommen sonst gab es in der aga nur um die 300€

Brandon

@KlausP ich weiß der Beitrag ist schon bissle älter, ich wollt nichts neues machen. Sie haben geschrieben das so wie sie es lesen kein Mobilitätszuschlag mehr gibt. Da ist meine frage wie sie darauf kommen, ich lese in dem text von ihnen den Satz: welcher sich durch weitere Zulagen und Zuschläge noch erhöhen kann.....  Würde da nicht der Zuschlag reinfallen??? so stell ich die frage noch einmal an alle gibt es den Zuschlag nun oder nicht meine Entfernung zum Standort sind rund 800 km deswegen frag ich fange im Januar an

Fröhliche Weihnachten

KlausP

#6
Nein, Sie erhalten keinen Mobilitätszuschlag. Dieser war geregelt in den §§ 8d und 8e Wehrsoldgesetz (WSG). Beide Paragraphen sind mit dem "Wehrrechtsänderungsgesetz 2011" aus dem WSG gestrichen worden. Dafür erhalten Sie ja ab dem ersten Tag den Wehrdienstzuschlag nach § 8c WSG.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Brandon


Smiley

Ich hätte mal auch gerne ein Problem..
Und zwar darf ich in naher Zukunft einen ROL ableisten und habe versucht mir zusammenzurechnen, um welchen Betrag ich tatsächlich durch die WÜ flüssiger werde  :D

Ich weiß, dass der Tagessatz für FJ 13,25€ ist. Das heißt also schon mal 371€ in 28 Tagen. Frage ist nun, womit darf man sonst rechnen?
Es gibt ja alle möglichen Formen von Zuschlägen, wie Reinigungspauschale, Wohnungsgeld etc o0
Wie schaut es da aus?
Wär cool, wenn mir einer helfen könnte :-)

PS: Der Austragungsort wäre auch so um die 500km von der Heimat entfernt (falls es wichtig wäre)

Thx

KlausP

#9
ZitatEs gibt ja alle möglichen Formen von Zuschlägen, wie Reinigungspauschale, Wohnungsgeld etc o0

Reinigungspauschale kann sein, sollte der ReFü wissen. "Wohnungsgeld" zahlt nicht die Bundeswehr sondern maximal die Unterhaltssicherungsbehörde (Leistungen nach Unterhaltssicherungesetz http://www.gesetze-im-internet.de/usg/index.html).

Edit: Zum Wehsold kommt noch das Verpflegungsgeld dazu, z.B. für die Wochenenden, wenn man keine Truppenverpflegung einnimmt, weil man nach hause fährt.

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Smiley

*kapitalistenmodus an*

Ah okay, das heißt ich könnte schon mal die ~20€/Tag für die Wohnung benatragen.. Auch wenn ich Student bin? Und was ist mit diesem Leistungszuschlag? Durchschnittlich sind es ja um die 28€ am Tag (25€ unter der Woche und 35 am WE?) ab 25 WÜ-Tag. Aber sind damit 25 WÜ Tage allgemein gemeint oder nur wenn die je. Wehrübung länger als 25 Tage dauert dann ab dem 25-sten Tag?
Ich hab nämlich schon 2010 eine 20 Tägige WÜ gemacht, wenn's zählt...

:-)

KlausP

Leistungszuschlag wird ab dem insgesamt 25. WÜbTag gezahlt. Die ersten 20 Tage aus 2010 rechnen also mit.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Smiley

 ;D ;D ;D

Des sind mal gute News

Danke vielmals!